der russische bär- warten sie ab meine herrn , wenn der frühling kommt
08-12-2014 00:13 MEZ begonnen
Die sieben wichtigsten
Industrieländer empfinden die derzeitigen Rohöl-Preise als eine
Gefahr für die Weltkonjunktur. Die Finanzminister
und Notenbankchefs der G-7 forderten in Washington die Öl
exportierenden Länder auf, mit einer Produktionserhöhung für einen
Rückgang der Preise zu sorgen.
Aus:
Die ausrotter wollen sich bequem der resourcen bemächtigen und nicht an allen ecken und enden auf bomben treffen. Sie schlagen daher den weg der demokratisierung vor , um dann über den einheitsbrei widerspruchslos schürfen zu können.
Vorerst ist der weg der demokratisierung von einer blutspur gezeichnet. 37000 zivilisten im irak niedergemacht beim angriff der amerikaner und europäer , ohne die toten soldaten und ohne die laufenden kollateraltoten. Das vermeldet al jazeera und westliche medien übernehmen die zahlen.
Anhang B: Status des
Multinationalen Militärs
wenn der verfasser zu seiner person schreibt :„ der verfasser begleitet den seltsamen niedergang des sozialen, wirtschaftlichen, politischen und moralischen in der bundesrepublik deutschland dokumentarisch."dann meint er diejenigen , die beim geschichtsunterricht hocken geblieben sind. im gegensatz zur gängigen praxis, ist der verfasser weder nach aussen noch nach innen transparent, das bedeutet, dass auf ihn aussenstehende nicht einwirken können. durch diese bewusst geschaffene isolation der kreativquellen erreicht er , dass die typischen zwischenmenschlichen plagegeister, wie z. b. eifersucht, missgunst, neid, drohung etc. von vorneherein ausgeschlossen werden und somit einer hocheffektiven arbeitsweise nicht mehr im weg stehen. der verfasser ist 1932 geboren worden und hat mut zu denken.das bedeutet gleichzeitig : vermeidung von konjunktiv, tunlichst von fremdwörtern und steigerungswörtern, aber das schreiben von ja-oder -nein, er vermeidet das Vorbeiantworten auf ein fache Fragen:
21. Brief an die Parteien-
geschrieben ins Visier der Herren Bütikofer
– Grüne- auch an den CDU-Außenpolitiker
Friedbert Pflüger sowie Abgeordnete
von SPD, CSU und FDP. – "Die Schlafmützenmützigkeit“-
Eine Insel der Vernunft in einem Meer von Schlafmützigkeit"-Thema
,der russische bär- warten sie ab meine herrn , wenn der frühling
kommt
Mittwoch, 29. September
2004-29.09.2004 22:45
Begonnen:29.09.2004 22:45
Beendet :02.10.2004 07:55
"Die Schlafmützigkeit“- Eine Insel der Vernunft in einem Meer von schlafmützigkeit"
"Die Schlafmützigkeit“- Eine
Insel der Vernunft in einem Meer von schlafmützigkeit" 1
der russische bär- warten sie ab meine herrn , wenn der frühling kommt 3
Lob vom Kanzler-Schröder nimmt Putin in Schutz 5
Schröder ist nicht mit dem pfuschkrieger gegangen. Er hat somit nichts zu tun mit dem ansteigen des ölpreises auf über 50 dollar pro barrel. 6
nach gutsherrenart- die g7 warner brother`s- die ausrotter connection 6
Der deutsche widerstand wächst. 25
Und herr fischer wirbt um ein veto im sicherheitsrat. 29
Die kompassänderer 30
Die gescheiterten 30
Die Unterzeichner sehen Russland unter Putin auf dem Weg zum autoritären Regime: "Er hat systematisch die Freiheit und Unabhängigkeit der Presse beschnitten, die wechselseitigen Kontrollmechanismen im föderalen System Russlands zerstört, willkürlich reale und eingebildete politische Rivalen ins Gefängnis gesteckt, legitime Kandidaten von Wahlzetteln gestrichen, Führer von Nichtregierungsorganisationen eingeschüchtert und verhaften lassen und Russlands politische Parteien geschwächt", zitiert die "FTD". 31
Deutschland ist zur nichtwählerdemokratie verkommen. 33
Brisantes Interview-Justiz nimmt NPD-Chef Voigt ins Visier 34
PUTIN LEBT in SEIT 1918 35
Gestörtes balance of powers 35
Menschen töten - Sachwerte erhalten-VOR 20 JAHRENAm 8. August 1981 gab Präsident Reagan seine Entscheidung über den Bau der Neutronenbombe bekannt 36
Offener Brief-Politiker und Intellektuelle stellen Putin an den Pranger 39
Koalitionskrach-SPD attackiert Bütikofer wegen Putin-Kritik 40
der russische bär- warten sie ab meine herrn , wenn der frühling kommt 3
Wer
zu spät kommt den bestraft das Leben.das hat ein russe gesagt:
gorbatschow nämlich. 4
Hunderte von Politikern und
Intellektuellen aus den USA und Europa haben Russlands Präsident
Wladimir Putin in einem offenen Brief in die Nähe eines Diktators
gerückt und die Russland-Politik des Westens für gescheitert
erklärt. Auch deutsche Politiker haben das Schreiben
unterzeichnet. 5Lob vom Kanzler-Schröder nimmt Putin in Schutz 5
Schröder ist nicht mit dem pfuschkrieger gegangen. Er hat somit nichts zu tun mit dem ansteigen des ölpreises auf über 50 dollar pro barrel. 6
nach gutsherrenart- die g7 warner brother`s- die ausrotter connection 6
G-7-Treffen-Warnung
vor hohen Ölpreisen 6
es war
einmal ein western-filmschauspieler, 7
Der deutsche widerstand findet
amerikanische verbündete- die gegner der deutschen kriegsgrünen
sind nicht weniger intellektuell, wie die schreiber der
schlafmützen 9Der deutsche widerstand wächst. 25
Und herr fischer wirbt um ein veto im sicherheitsrat. 29
In der
Unionsfraktion bleibt Feizabad ein strittiges Thema. Selbst wenn man
vor allem im Hinblick auf Faizabad Zweifel habe, so Schmidt nach der
Abstimmung am Donnerstag, sei
ein Ende des deutschen Afghanistan-Engagements wegen der anstehenden
Präsidentschaftswahlen "im Moment nicht zu verantworten". 29
Beide
Unionsparteien sind, bis heute, verlässliche Partner für Rot-Grün,
wenn es darum geht, den Einsatz der Bundeswehr im Ausland, ob im
Kosovo oder in Afghanistan, zu stützen. Nur eine Minderheit in der
Fraktion hat prinzipielle Erwägungen gegen Auslandseinsätze der
Bundeswehr. 29
Ein
Ausscheren der Unionsfraktion hätte wohl auch international fatale
Folgen: Würde doch, so befürchtet man in der Union, damit ein
"antiwestliches" Signal gegeben, das nur schwer wieder
einzufangen wäre. 29
Hunderte von Politikern und
Intellektuellen aus den USA und Europa haben Russlands Präsident
Wladimir Putin in einem offenen Brief in die Nähe eines Diktators
gerückt und die Russland-Politik des Westens für gescheitert
erklärt. Auch deutsche Politiker haben das Schreiben
unterzeichnet. 30Die kompassänderer 30
Die gescheiterten 30
Die Unterzeichner sehen Russland unter Putin auf dem Weg zum autoritären Regime: "Er hat systematisch die Freiheit und Unabhängigkeit der Presse beschnitten, die wechselseitigen Kontrollmechanismen im föderalen System Russlands zerstört, willkürlich reale und eingebildete politische Rivalen ins Gefängnis gesteckt, legitime Kandidaten von Wahlzetteln gestrichen, Führer von Nichtregierungsorganisationen eingeschüchtert und verhaften lassen und Russlands politische Parteien geschwächt", zitiert die "FTD". 31
Deutschland ist zur nichtwählerdemokratie verkommen. 33
Brisantes Interview-Justiz nimmt NPD-Chef Voigt ins Visier 34
PUTIN LEBT in SEIT 1918 35
Gestörtes balance of powers 35
Menschen töten - Sachwerte erhalten-VOR 20 JAHRENAm 8. August 1981 gab Präsident Reagan seine Entscheidung über den Bau der Neutronenbombe bekannt 36
Offener Brief-Politiker und Intellektuelle stellen Putin an den Pranger 39
Koalitionskrach-SPD attackiert Bütikofer wegen Putin-Kritik 40
Sehr geehrter
herr Bütikofer ,
Als die jahreszeit noch kalt war schrieb der
verfasser Am Samstag, 17. April 2004-17.04.04
Im:
12.brief an die parteien-
unter anderem:
der russische bär- warten sie ab meine herrn , wenn der frühling kommt
Sonntag, 7. März
2004-07.03.04 08:05(
entwurfbeginn)
runder tisch- 0 grad celsius,
altschnee 7 cm, bedeckt-zimmer 14 grad
die
herbeiführung des niederganges des
ostblocks , insonderheit der UDSSR war ein pyrrhussieg. russland hat
ballast abwerfen können. während die westlichen sich am balkan, in
afghanistan beim steinesuchen , in irak und auf den meeren verzetteln
, kann sich der russische bär winterspeck anfressen. er wird
erwachen mit versteckter kraft.
putin`s gesicht ist ausdruck dieser versteckten
kraft. das stets süffisante lächeln ist als belächeln westlicher
eitelkeiten zu sehen. der judoringer und düsenjägerpilot verfügt
über eine ausgezeichnete bildung. während die westlichen
komplizierte und teuere apparate bauen, übt sich russland in ebenso
einfacher wie wirtschaftlicher technik. und das v.a. bei erneuerung
der wehrtechnik. schnellste unterwassertorpedos , wer will sie orten,
wenn sie in pearl harbour aus dem wasser heben?
wer einmal einen blick unter die
haube eines russischen weltkrieg II jeeps getan hat, weiss , wo man
am motor hinlangen musste. auch die suchoj kunstflugmaschine ist ein
meisterwerk . die mig 29 ist auch nicht ohne.
das wichtigste aber ist: der russe
hat sein volk unten gehalten. dass 220 langstreckenraketen auf europa
gerichtet sind lässt von jetzt auf gleich zählen. dass napoleon und
hitler im russischen eis und im russischen schlamm stecken geblieben
sind, nimmt den russen auch in aller zukunft die sorgen einer
besetzung ab. die völlig verweichlichte miliz des westens ist nicht
in der lage ein 2.stalingrad zu überstehen. damals standen die
besten soldaten der welt im stahlgewitter.
warten sie ab meine
herrn , bis der russische frühling kommt.
Und weiter:
die
offenbarung der cdu zum agriffskrieg.doc
im osten europas
schlummert der russische
bär. auf n24 gibt es
ein bild von der versteckten kraft, mit der sich ein kaum sichtbares
knäuel in einer ecke bärenstark erhebt. ein stets süffisant
lächender putin, weiss um diesen bären.
weil die cdu, nun einmal christlich
benannt, ihren helfern gottesschutz versenden lässt, bush sich stets
auf gott beruft, will auch der verfasser nicht klein beigeben und
zitiert aus:
DER PROPHET JEREMIA / 18. Kapitel_
Bald rede ich über ein Volk und Königreich, daß ich
es ausreißen, einreißen und zerstören will; wenn es sich aber
bekehrt von seiner Bosheit, gegen die ich rede, so reut mich auch das
Unheil, das ich ihm gedachte zu tun. 9Und bald rede ich über ein
Volk und Königreich, daß ich es bauen und pflanzen will; 10wenn es
aber tut, was mir mißfällt, daß es meiner Stimme nicht gehorcht,
so reut mich auch das Gute, das ich ihm verheißen hatte zu tun.
a: Jes 45,9; Röm 9,21 b: Kap 1,10 c: Kap 26,3; Hes
33,11; Jona 3,10
alles aus:
Samstag, 17. April 2004-17.04.04
12.brief
an die parteien-
- die arbeitslosenlüge muss verschwinden
- vom verschweigen und bemänteln
- zur sportpalastrede
- wie parteien die arbeitslosen zum pawlowschen hund
machen und sie dann dem rattenversuch unterziehen - über arbeitslose und hitler
- für einen fähigen parteiführer tut sich ein gewaltiges
potential auf
- die obere klasse verbraucht ressourcen und macht
erhöhte umweltverschmutzung
- zuletzt aber nicht als geringstes, was die kommunisten
ihren arbeitern geboten haben
- die arbeitslosenlüge muss verschwinden
- vom verschweigen und bemänteln
- zur sportpalastrede
- wie parteien die arbeitslosen zum pawlowschen hund
machen und sie dann dem rattenversuch unterziehen - über arbeitslose und hitler
- für einen fähigen parteiführer tut sich ein gewaltiges
potential auf
- die obere klasse verbraucht ressourcen und macht
erhöhte umweltverschmutzung
- zuletzt aber nicht als geringstes, was die kommunisten
ihren arbeitern geboten haben
Wer zu spät kommt den bestraft das Leben.das hat ein russe gesagt: gorbatschow nämlich.
Deshalb kommen jetzt jene zu spät, nachdem der
verfasser; als pantoffelschreiber ; alles schon in der kalten
jahreszeit vorgedacht hat:
Hunderte von Politikern und Intellektuellen aus den USA und Europa
haben Russlands Präsident Wladimir Putin in einem offenen Brief in
die Nähe eines Diktators gerückt und die Russland-Politik des
Westens für gescheitert erklärt. Auch deutsche Politiker haben das
Schreiben unterzeichnet.
Aus:
SPIEGEL ONLINE - 28. September 2004,
23:04
URL:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,320569,00.html
Offener Brief-Politiker und
Intellektuelle stellen Putin an den Pranger
trunken
von der eigenen Unfehlsamkeit, produzieren sich die briefschreiber
für die Öffentlichkeit als „ Glanzstück deutschen Oberlehrer-
und Narrentums.( aus stgb 1997: 138
["Römerberg-Gespräche"1, wonach ein Universitätslehrer
und Kunstkritiker es hinzunehmen hat, im Rundfunk u. a. als
"bornierter Oberlehrer", als "Provinzpädagoge
und dialektischer Gartenzwerg" bezeichnet zu werden [krit.
hierzu Kriele NJW 94, )
und bumms sind sie schon wieder im schlepptau des
früheren US-Botschafters Richard Holbrooke, diesmal von der
demokratischen partei.
Dazu von schröder besser gedacht:
Jetzt mache er den Versuch, die nachgewiesene
Unfähigkeit "in Ordnung zu bringen", mit Krisenlagen wie
beim Massaker in der Schule von Beslan fertig zu werden. Schröder
ermunterte die deutsche Wirtschaft, gerade auf dem Energiesektor
weiter "bevorzugter Partner" Russlands zu bleiben. Die
Versorgung Deutschlands mit russischem Gas werde in den nächsten
Jahren von jetzt 30 auf 40 Prozent wachsen.
Angesprochen auf das getrübte Verhältnis zu
US-Präsident George W. Bush und den regierenden Republikanern in den
USA sagte Schröder: "Das muss ich hinnehmen. Denn es hat mit
den unterschiedlichen Auffassungen über die Sinnhaftigkeit des
Irak-Krieges zu tun." Bei aller "neokonservativer
Ideologie", die auch er in Washington sehe, gebe es viele
gemeinsame Werte zwischen Deutschland und Amerika und eine gewachsene
"Substanz von Demokratie". Auch in Washington steige aber
die Erkenntnis, dass Amerika einen Krieg zwar allein gewinnen könne,
"dass man aber Partner braucht, um den Frieden herzustellen".
Aus:
SPIEGEL ONLINE - 01. Oktober 2004,
19:10
URL:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,321145,00.html
Lob vom Kanzler-Schröder nimmt Putin in Schutz
Schröder ist nicht mit dem pfuschkrieger gegangen. Er hat somit nichts zu tun mit dem ansteigen des ölpreises auf über 50 dollar pro barrel.
Bundeskanzler Schröder hat am 29.
Januar 2003 erneut bekräftigt, der Irak-Konflikt müsse im
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gelöst werden. Die Rede des
amerikanischen Präsidenten Bush an die amerikanische Nation habe
gezeigt, dass es richtig sei, die Irak-Frage bei den Vereinten
Nationen zu belassen. "Wir werden nicht nachlassen in den
Bemühungen, diesen Konflikt ohne Krieg zu lösen", erklärte
Schröder und forderte zugleich eine bessere Kooperation der
irakischen Regierung mit den UN-Inspektorinnen und Inspektoren.
Aus:nach gutsherrenart- die g7 warner brother`s- die ausrotter connection
G-7-Treffen-Warnung vor hohen Ölpreisen
Aus:
SPIEGEL ONLINE - 02. Oktober 2004,
13:42
URL:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,321208,00.html
Verfasser dazu:
Richtig ist hingegen ,
dass die Öl
exportierenden Länder die wichtigsten industrieländer aufzufordern
haben, ihren verbauch zu senken , da bei
weniger nachfrage der preis sinkt. Nur Idioten der new economy
stellen die marktgesetze auf den kopf. Und das in usa, das sich nicht
, anders wie russland, dem kyotoprotokoll angeschlossen hat.
Die
rücksichtslosen Menschen machen dabei besonders den größeren
Tieren zu schaffen; die kleineren sind, so Barnosky, eher ein
"Kollateralschaden". Das Klima dagegen wirkt sich übermäßig
auf die kleinen Mitglieder des Tierreichs aus - worunter im Zuge der
Nahrungsketten auch die Riesen leiden. "Zusammen dürften
Klimawandel und menschliche Aktivitäten somit", berichtet der
Biologe, "zu einem unvermeidlichen Massensterben führen und das
gesamte Ökosystem dramatisch verändern."
Aus:
SPIEGEL ONLINE - 03. Oktober 2004,
09:27
URL:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/erde/0,1518,320880,00.html
Ausgerottet-Mensch und Klima löschten
die Mammuts aus
Die ausrotter wollen sich bequem der resourcen bemächtigen und nicht an allen ecken und enden auf bomben treffen. Sie schlagen daher den weg der demokratisierung vor , um dann über den einheitsbrei widerspruchslos schürfen zu können.
Vorerst ist der weg der demokratisierung von einer blutspur gezeichnet. 37000 zivilisten im irak niedergemacht beim angriff der amerikaner und europäer , ohne die toten soldaten und ohne die laufenden kollateraltoten. Das vermeldet al jazeera und westliche medien übernehmen die zahlen.
es war einmal ein western-filmschauspieler,
der dann später als amerikanischer präsident ,
den russen zugerufen hat : reissen sie ihre mauer ein. das hat
gorbatschow dann auch getan. schauen sie sich danach russland an. es
gibt auch noch weitere beispiele solcherlei demokratisierung auf der
ganzen welt. deshalb ist ja auch der dritte weltkrieg ausgebrochen.
deshalb gibt es ja auch den terrorismus .
Alle Märchen beginnen damit: es war einmal.
Kein märchen hingegen sind
die wütenden Briefe des Verfassers an die Grünen, um den Beitritt
zum Kosovo krieg zu vermeiden. die Grünen haben damals gestrickt
und gesäugt. Und Frauen waren da zuhauf dabei, so daß manch einer
glaubte, sie nähmen es mit dem Frieden ernst, weil sie sonst ja
kanonenfutter gebären. Aber dann haben sie ganz plötzlich das
strickzeug weggelegt und sind im feinen zwirn gegangen. Und sie
haben einen Krieg geführt, der ohne UNO ein Überfall war und Herr
Fischer war dabei, als man den jugoslawen den in englisch
geschriebenen Vertrag von ramboulliet präsentierte, bei dem
besonders anhang b schurkisch ist. Inzwischen bekommen die
türkenfrauen 6 kinder und schaffen das neue deutschland.
Solcherlei Methoden sind nicht nach dem Geschmack
des Verfassers. Den Vertrag von rambouillet legt der Verfasser im
Anhang bei,damit er wieder einmal in die Erinnerung der Politiker
zurückgebracht wird. Besonders der anhang b des rambouillet
vertrages bezeugt das denken der kreuzzügler.
Schon die Schilderung dieses kurzen Sachverhaltes
genügt, um ihnen herr bütikofer, den pranger abzuschneiden. Wieder
einmal begeben sie sich ins schlepptau amerikanischer Politik, die in
den irak eingefallen ist.
Der deutsche widerstand findet amerikanische verbündete- die gegner der deutschen kriegsgrünen sind nicht weniger intellektuell, wie die schreiber der schlafmützen
Die
liste der grünen amerikanischen kriegsgegner beim kosovo gegen die
deutschen kriegsgrünen enthält nicht weniger intellektuelle. Aber
damals haben sie sich, die grünen, gegen clinton nicht aufzustehen
getraut. Sie mussten ihren krieg haben. Sie haben lieber das
grundgesetz beschädigt und ihre wähler verraten. Auch in
afghanistan hantieren sie umeinander. Keiner weiss, was sie da
wollen. Die toten soldaten beerdigen sie in aller stille. man kann
nun endlich wieder das lied „ ich hatt`einen kameraden „ ganz
singen.
1809 Ludwig Uhland, 1809 (1787-1862)
Ich hatt' einen Kameraden,
Einen bessern findst du nit.
Die Trommel schlug zum Streite,
Er ging an meiner Seite
|: In gleichem Schritt und Tritt. :|
Eine Kugel kam geflogen:
Gilt's mir oder gilt es dir?
Ihn hat es weggerissen,
Er liegt vor meinen Füßen
|: Als wär's ein Stück von mir :|
Will mir die Hand noch reichen,
Derweil ich eben lad'.
"Kann dir die Hand nicht geben,
Bleib du im ew'gen Leben
|: Mein guter Kamerad!" :|
Das alles verdient hier
dokumentarisch festgehalten zu werden.
Das was der grüne den menschen im
eigenen lande verweigert, nämlich auf das eigene grundgesetz zu
achten, fordert er im fremden russland ein. Auch seine soldaten
fallen nicht in der heimat sondern im fernen afghanistan.
Vergleicht man die nachstehende
schrift der amerikanichen juden steht deren begehren diametral zum
verhalten der deutschen grünen. Jeder erkennt sofort , dass
anspruch und wirklichkeit der deutschen grünen auseinanderklaffen.
Und nun beginnen sie , herr bütikofer gegen russland zu schreiben.
Putin hat erst kürzlich die
nationalen energiereserven, von denen deutschland vor allem beim
erdgas partizipiert, vom würgegriff der neuen ökonomie befreit,
wollten doch westliche spekulanten an die russische substanz.
Völlig ausser acht lassen die
schreiberlinge , dass russland das kyoto protokoll in kraft gebracht
hat, das der grösste energieverschwender der menschheit , nämlich
die usa nicht unterzeichnet hat.
Das sind dinge die zählen.
Betreff: Re: die grünen deutschland
Datum: Wed, 12 May 1999 16:52:09
-0400
Von: Robert Naiman
An:
At 01:34 PM 5/12/99 +0200, you wrote:
>fax an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Baunscheidtstr. 1a, 53113 Bonn, f 0228
>9166199
>email bgst@gruene.de
>
>von
>
>
>
>
>datum :12.05.99 13:33
>meine zeichen
:D:\WORDDAT2\ANGRÜNE.LAN
>betrifft :13.5.99 bielefeld
>
>
>sehr geehrte frau ,
>sehr geehrter herr ,
>
>nachdem feststeht , dass sie
morgen :
>
>sich für das weiterbomben
entscheiden
>für eine gigantische
umweltverschmutzung arbeiten
>der nuklearen verseuchung dienen
>
>haben sie für das was sie
angeboten haben keinen platz mehr als partei
>in der brd. Wenn ein abgeordneter
von ihnen von der lichtdurchfluteten
>kuppel des reichstags faselt ,
dann sollte er sich die dunklen
>beschimpfungen an deutschen
stammtischen anhören .
>
>hut ab vor ihrem bombengegner
milosevic , der hält was er verspricht!
>Wenigstens kippt der nicht die
petrochemie in die donau und leistet
>somit aktiven umweltschutz .
>
>Ich werde mich in längerer zeit
schlau machen , wie zu regeln ist , dass
>eine partei gesetzlich vor den
kadi zitiert werden kann , die mit
>versprechungen lockt.
>
>
>
>
Thank you for your interest in our
petition from American Jews to the Green
Party in opposition to the war in
Yugoslavia.
We sent our appeal, with more than
200 signatures, to the German Green Party on
Wednesday, May 12.
The final text appears at the bottom
of this message. It may also be viewed at
www.preamble.org/greensign.html
We hope our simple appeal will
contribute in some small way to pressuring our
leaders to end this madness.
For more information about the
Preamble Center, visit our web page at
www.preamble.org
Shalom,
Robert Naiman
----
An Appeal from American Jews to the
Green Party of Germany -- May 12, 1999
We are Jewish Americans who are
deeply concerned that
the memory and tragedy of the
Holocaust is being invoked in order
to justify an unjust bombing campaign
against the civilian
population of Yugoslavia. Many of us
have friends who lost family
members in the Holocaust, or have
lost relatives ourselves. We are
deeply aware of our own history and
the need for the world
community to intervene in situations
where there is a threat of
genocide, in order to prevent it.
However, this is clearly not what is
happening in Yugoslavia today.
We do not believe that our
government's war against
Yugoslavia is motivated by
humanitarian concerns. This is
evidenced by their refusal to airlift
food and water to desperate
refugees within Kosovo, as well as
the paltry sums allocated for
refugee relief as compared to the
billions of dollars spent on the
bombing. The
Clinton Administration's great reluctance to pursue a
negotiated
solution to the conflict also indicates that this
intervention
is mainly about power: showing the world that the
United
States (and NATO, which it largely controls) is the self-
appointed
international policeman, and stands above international
law
and the United Nations. They are waging their war against
civilians,
destroying the Yugoslav economy and killing hundreds
of
innocent people, in order to demonstrate and consolidate their
power.
Many supporters of the bombing have
drawn analogies to
the Holocaust, arguing that the world
cannot simply stand by in the
face of ethnic cleansing in Kosovo.
But the bombing has greatly
worsened the situation of the Kosovar
Albanians, as is now
universally recognized. It has also
destroyed the pro-democracy
movement within Yugoslavia, and is
destabilizing neighboring
countries.
We urge you to reject these false and
exaggerated analogies
to the Holocaust and World War II,
which are being used to garner
support for a bombing campaign that
is intensifying the suffering
of all nationalities in Yugoslavia.
We appeal to the Green Party of
Germany to oppose this war, and to
support a negotiated solution
of the conflict.
(Signers -- Partial list. NOTE:
Organizations listed for identification only.)
Mitchel Cohen
Brooklyn Greens, Green Party of NY,
Greens / Green Party USA
Michael Ratner
Center for Constituonal Rights
Vivian Stromberg
Executive Director, MADRE
Marcus Raskin
Co-founder, Institute for Policy
Studies
Saul Landau
Fellow, Institute for Policy Studies
Hugh O. LaBounty Chair of
Interdisciplinary Applied Knowledge,
California State Polytechnic
University
Noam Chomsky
Institute Professor of Linguistics
Massachusetts Institute of Technology
Edward S. Herman
Professor Emeritus, Wharton School,
University of Pennsylvania
Howard Zinn,
Historian, Author, "People's
History of the United States"
Jeff Cohen,
Author, founder of FAIR (Fairness &
Accuracy In Reporting)
Rebecca Golden
Director, Ben & Jerry's
Foundation
Simona Sharoni
Professor of Peace and Conflict
Resolution, American University
Norman Solomon
Executive Director, Institute for
Public Accuracy
David J Cohen
International Representative, United
Electrical, Radio & Machine Workers of
America (UE)
James Weinstein
Editor, In These Times
Robert Weissman
Editor, Multinational Monitor
Seth Ackerman
Media Analyst
Fairness & Accuracy In Reporting
Michael Albert
Z Magazine/Znet
Mark Weisbrot
Research Director, Preamble Center
Dean Baker
Senior Research Fellow, Preamble
Center
Robert Naiman
Research Associate, Preamble Center
Scott Nova
Director, Citizens Trade Campaign
Jared Bernstein
Economist, Economic Policy Institute,
Washington
Ken Silverstein
Journalist
Jaron Bourke
Policy Activist, Washington, DC
Norman Finkelstein
Hunter College
Joel Beinin
Professor of Middle East History
Stanford University
Stephen Myer Kretzmann
Campaigns Coordinator, Project
Underground
Rachel Rubin, M.D., M.P.H.
Division Chair, Occupational and
Environmental Medicine
Cook County Hospital; University of
Illinois, Chicago
Michael Brun
Department of Natural Resources and
Environmental Sciences
University of Illinois at
Urbana-Champaign
Joshua Karliner
Transnational Resource & Action
Center, San Francisco
Mark Solomon
Prof. Emeritus of History
Simmons College, Boston
Peter Dorman
Faculty of Political Economy
The Evergreen State College, Olympia,
WA
Don Barry,
past Harlan J. Smith Fellow of
Astrophysics
The University of Texas at Austin
Michael Eisenscher
Lead Organizer, Project for Labor
Renewal, Berkeley, CA
Jacqueline Cabasso
Executive Director, Western States
Legal Foundation
Andrew Lichterman
Attorney, Western States Legal
Foundation
Jay Levin
Founder L.A Weekly newspaper
Glenn Rubenstein
Park Slope Greens, Green Party of New
York
Diane Swords
Jewish Peace Fellowship of Central
New York
Alan Stoleroff
Department of Sociology
Instituto Superior de Ciencias do
Trabalho e Empresa, Lisbon
Luca Zampieri
Department of Physics
University of Illinois at
Urbana-Champaign
Eli C. Messinger, M.D.
New York State Green Party
Associate Clinical Professor of
Psychiatry, New York Medical College
Alan Schrift
Professor of Philosophy, Grinnell
College
Rochelle Pudlowski Eissenstat, M.D
Sinai-Samaritan Medical Center,
Milwaukee, Wisconsin
Robert Pollin
Professor of Economics
University of Massachusetts-Amherst
Brian Tokar
Institute for Social Ecology,
Plainfield, Vermont
Rich Plevin,
Economic Justice Now, Oakland,
California
Dennis Fischman
Former President, Temple B'nai Brith,
Somerville, Massachusetts
Raven B. Earlygrow
Former Mayor, City of Point Arena,
California
Andy Mager
Jewish Peace Fellowship, Syracuse
chapter
Saul Bitran
First violinist, Cuarteto
Latinoamericano, Boca Raton, Florida
Erick Brownstein
Rainforest Action Network, San
Francisco, California
Irene Harris
Former Publisher, Nassau Star (Long
Beach, New York), Tarzana, California
Tom Mayer
Professor, Department of Sociology,
University of Colorado
Paul Worthman
Director of Organizing & Research
American Federation of Television and
Radio Artists (AFTRA)
Nicole Barchilon Frank
Past Board Member & Administrator
at Temple Beth El
Eureka, California
Steve Rhodes
Paper Tiger TV, Berkeley, California
Ben Newman
Rabbinical Student
Reconstructionist Rabbinical College,
Wyncote, PA
Ann Fox, MSS, LSW
Wyncote, PA
Craig Gordon
Social Studies and Media Studies
Teacher
Oakland Education Association Site
Representative
Fremont High School, Oakland,
California
David Utzschneider, MD, PhD
Specialist in Internal Medicine,
Baltimore, Maryland
Nancy Rost
Journalist
Madison, Wisconsin
Ken Cornet
Green Party of Connecticut
Philip Y. Blue,
Senior Law Librarian
New York State Supreme Court
New York, New York
Alexander Blum, M.D.
Physician, Glen Ellen, California
Dr. Alfred Bloch
Professor of Political Science and
East European History (Retired)
New Paltz, New York
Mahir Saul
Associate Professor of Anthropology
University of Illinois
Zoltan Grossman
Co-founder, Midwest Treaty Network (a
Native American support group)
Allan Solomonow,
Regional Director, Peace Education
Program
American Friends Service Committee,
San Francisco, California
Randy Baker
Co-Producer, "Fear and Favor in
the Newsroom"
Naomi Steinberg
Student Rabbi, B'nai Ha-Aretz
(Children of the Earth), Redway, CA
Julie Light
Editor, Corporate Watch, San
Francisco, CA
Richard Schmitt
Department of Philosophy, Brown
University
Paula Friedman
Editor/Publicist, Richmond, CA
Derek Wright
United Faculty and Academic Staff,
AFT Local 223, UW-Madison, Wisconsin
Frances Goldin, Mayer Vishner,
Elizabeth Frankenberger
The Frances Goldin Literary Agency,
New York
Dr. Phillip Moskoff, D.D.S
Grass Valley, California
Bob Auerbach,
National Committee, Greens / Green
Party USA
Jewish Peace Fellowship
Greenback, Maryland
Boris Kogan
Professor of Computer Science,
University of California,Los Angeles
Roman Mordechai,
System Analyst, Parallax
Microsystems, Cleveland, Ohio
Bert Garskof
Professor of Psychology, Quinnipiac
College
Hamden, Connecticut
Jane Angus
Writer, Henderson, Nevada
Ashley Marcus
Student, University of Virginia
Brian Harvey
Lecturer, Computer Science Division,
University of California at Berkeley
Ruslan Karapatnitski
President, RIK Enterprises, Inc.,
Phoenix, AZ
Ross Bauer
Department of Music, University of
California, Davis
Cory Campbell
Undergraduate, Reed College
Aletha Stahl
Department of Languages and
Literatures, Earlham College, Richmond, IN
David Applefield
Association Frank, Paris
Professor Douglas Allen
Chair, Department of Philosophy,
University of Maine
Education Coordinator, Peace and
Justice Center of Eastern Maine
Katha Pollitt
columnist,The Nation, New York
Bruce Shapiro
Columnist, The Nation
Rebecca Welty
Graduate Student, Electrical
Engineering, University of California at San Diego
Ryan Titchenell
City Councilman, Trinidad, California
Samuel Farber
Professor of Political Science,
Brooklyn College.
Kristin Weeks
Student, University of Virginia
Scott Rubel
Facilities department, Carnegie
Observatories, Pasadena, California
Harvey Karp, MD
Assistant Professor of Pediatrics,
UCLA School of Medicine
Phyllis Olin
President of the Board, Western
States Legal Foundation
Dr. Justin K. Schwartz
Attorney, Chicago, Illinois
Devva Kasnitz, PhD
Research Director, Research and
Training Center on Independent Living and
Disability Policy
World Institute on Disability,
Oakland, CA
Paula Gutlove and Gordon Thompson
Institute for Resource and Security
Studies, Cambridge, Massachusetts
John Burdick
Associate Professor of Anthropology,
Syracuse University
Zeljko Boskovic
Professor, Department of Linguistics,
University of Connecticut
Jorge Liderman
Professor of Music, UC Berkeley
Sergei Babko,
Senior Process Engineer, MSE TA,Inc.,
Butte, Montana
Olga Babko,
Graduate Student, Rutgers University
Mira Cantrell, MD
UCLA School of Medicine, Los Angeles,
California
Jennifer Malvin
Piano Teacher, Los Angeles, CA
Fred Shapiro
Associate Director, Yale University
Law School Library
Bernie Tuchman,
Dept. of Environmental Protection,
New York, N.Y.
Judith Ward
Professor of History, New York, N.Y.
Don Obers
Social Worker, Patchogue, New York
David Comeaux
Green Party of New York, Rochester,
NY
William Muraskin
Professor of Urban Studies, Queens
College, City University of New York
Dr. Ilan Kogus
Senior Associate, The Adizes
Institute for Organizational Transformation, Santa
Barbara, California
Albina Leibman-Klix
Ph.D. student in Comparative
Literature and Philosophy, Binghamton University,
New York
Jodie Evans,
Director, We The People, Oakland
California
Albert Febbo
Artist, Las Vegas, Nevada
David Atias
Genesee Valley/Rochester Greens,
Green Party of New York State, Green Party USA
Diana F. Cramer
Librarian, Onondaga County Public
Library, Syracuse, NY
Laura A. Zimmerman
Student, Reconstructionist Rabbinical
College, Wyncote, PA
Morten Krogh
Student, Princeton University,
Princeton, NJ
Douglas Mattern
President, Association of World
Citizens, San Francisco, CA
Seth Kulick
Graduate Student, University of
Pennsylvania
Naomi Smith, Ellen Meltzer, Miriam
Chesman
New York City, New York
Shirley Cohen and Bernie Levin
San Jose, California
Richard and Carol Weinstock
Ventura, CA
Ben Markeson
Orlando Coalition to Stop the War;
Socialist Party U.S.A., Orlando, Florida
Andrew Schneider
Wanaque, NJ
Herbert Brun
Emeritus Professor of Music,
University of Illinois
Mark Epstein
Professor, Dept. of Modern Languages,
College of New Jersey
Josh Raufman
President, Middlebury College Chapter
of Hillel; Member, Democratic Socialists
of America
Dr. Benjamin Robinson
Post-Doctoral Fellow, Area One
Program,German Studies, Stanford University
Rabbi David Osachy
Philadelphia, PA
E.M. Daniel
Research Assistant/Graduate Student:
San Francisco State University
Jack Kurzweil
Electrical Engineering Department
San Jose State University
Mark Jacobs
Director of WESPAC (Westchester
People's Action Coalition), New York
Dennis P. Geller
Congregation Kahal B'raira,
Massachusetts
Abram Stern
Student, Cresskill, NJ
Robert Jensen
Associate Professor, Department of
Journalism, University of Texas at Austin
Boris A.Kupershmidt
Professor of Mathematics, The
University of Tennessee Space Institute
Dan Merkle
Attorney at Law, Seattle, WA
Jonathan Rosen
Rutgers University, New Brunswick, NJ
Tim Wise
Director, Association for White
Anti-Racist Education (AWARE), Nashville,
Tennessee
Christopher Bierman
English Language Institute
Wayne State University
Dan Brook
Instructor, University of California,
Davis;Member, Editorial Collective of
Socialist Review
Davis, CA
Julie Brook
Editor, Davis, CA
Norbert Hornstein, Professor
Linguistics, Univ of MD College Park
Dan Nissenbaum
Software Engineer, Amherst, MA
Michael N. Nagler
Professor emeritus of Classics &
Comparative Literature
Chair of Peace and Conflict Studies,
UC Berkeley, Tomales, CA
David G. Kern, M.D.
Associate Professor of Medicine
Brown University School of Medicine
Stephen D. Shenfield
Watson Institute for International
Studies
Brown University, Providence, RI
Elaine Bernard
Director, Harvard University Trade
Union Program, Cambridge, MA
Hank Bromley
Assistant Professor, Dept of
Educational Leadership and Policy, State
University of New York at Buffalo
David Ozonoff, MD, MPH
Professor and Chair, Dept. of
Environmental Health,
Boston University School of Public
Health, Boston, MA
Marguerite Rosenthal, Ph.D.
School of Social Work, Salem State
College, Salem, MA
Dan Bahcall
Rutgers University, New Brunswick, NJ
Member Princeton Jewish Center,
Princeton, NJ
David N. Gibbs
Associate Professor of Political
Science, University of Arizona
Lew Pepper, MD, MPH
Asst Professor, Environmental Health
Program
Boston University School of Public
Health
Alan Meyers
Associate Professor of Pediatrics
Boston University School of Medicine
Matthew Smith
UE Local 150 - N. Carolina Public
Service Workers Union
Ichak Adizes, Ph.D
President Adizes Institute, Santa
Barbara, California
Robert J.S. Ross
Professor of Sociology, Clark
University, Worcester, MA
Debbie Applefield Milley
Marketing Manager, Guidebooks
Houghton Mifflin Company
Boston, Massachusetts
Lisa Zimmerman
National Co-Coordinator, Nicaragua
Network, Washington, DC
Dan Tenenbaum
Software design engineer, Writer
Seattle, WA
David Kaplowitz
Prison Radio, San Francisco
Alan and Ruth Barnett
Mill Valley, CA
Barry Deutsch
Student, Portland State University
Gwynne Sigel
Member, Congress of Secular Jewish
Organizations; New Jewish Voice
Graduate student, University of
Pennsylvania, Philadelphia, PA.
Daniel Ellsberg
Peace Activist, Author
Matthew Wright
Programmer/Analyst, U.C. Berkeley
Center for New Music and Audio Technology,
Berkeley, CA
Daniel Weiskopf
Graduate Student, Department of
Philosophy
Brown University
Snezana Landau, translator
Neil Landau, nuclear engineer
El Cerrito, CA
Robert Plummer
Impact Sports, Philadelphia, PA
Jim Rissman
Beth Israel Synagogue, Verona, WI
Adam Kessel
Environmental Activist, Center for
Neighborhood Technology
Chicago, Illinois
Joe Mabel
Seattle Peace Heathens, Seattle, WA
Stephen E. Berk,
Professor of History, California
State University, Long Beach
Ariel Reinheimer
Student, Brooklyn Law School
Executive Board member, New Party of
Long Island, New York
Jesse Lemisch
John Jay College of Criminal Justice,
City University of New York
Naomi Weisstein
State University of New York at
Buffalo
Moshe Broudo, Engineer, Canon
Information Systems Cupertino, CA
Esher Broudo, Homemaker, Cupertino,
CA
Netta Broudo, Michal Broudo,
Students, Cupertino, CA
Bruce E. Bernstein
President, New York Software Industry
Association, Inc.
New York City
Julie Spriggs
Business Owner, New York City
Andrew Bateman,
President, Political Science
Association, Metropolitan State College of Denver,
CO
Nathan Kauffman
Philosophy student, Millersville
University, Lancaster, PA
Barbara Ogur, M.D.
Instructor in Medicine
Harvard Medical School, Cambridge,
Massachusetts
Greg Grant, PhD.
postdoctoral researcher in Genetics
University of Pennsylvania,
Philadelphia, PA
Howard Schreiber
Filmmaker, Ashland, Oregon
Susan Nossal
Atmospheric Physicist, University of
Wisconsin-Madison
Sara Sutler-Cohen
Graduate Department of Sociology
Humboldt State University, Arcata, CA
Dana H. Brooks
Associate Professor of Electrical and
Computer Engineering, Northeastern
University
Steering Committee Member, Workmen's
Circle Shule, Brookline MA
Co-Chair, Visions of Peace with
Justice in Israel/Palestine, Boston, MA
Sam Krasnow
Managment Consultant, Cambridge, MA
Rumeli Snyder
Oakland, CA
Diane Reiner
Music Teacher, Berkeley, California
Ephraim Sinowitz
Computer Programmer New York, New
York
Jerold M. Starr
Professor of Sociology West Virginia
University
Director, Center for Social Studies
Education, Pittsburgh, PA
Shelly A. Erickson
Undergraduate, Christopher Newport
University
Newport News, Virginia
Wendy Linick
Senior Technical Writer, Nortel
Networks
Los Angeles, California
Daniel Bowman
UCSC Student,
Santa Cruz, California
Eliza Sulzbacher
Student, Whitman College, Walla
Walla, Washington
Danny Fox
Junior Fellow, Harvard Society of
Fellows
Sylvia Zisman,
N.J. Hiroshima Day Remembrance
Committee
Member, Council of Secular Jewish
Organizations
Springfield,N.J.
Matt Goldberg
Graduate student, JFK School of
Government, Harvard
Somerville, MA
David Rabin,
Radio Editor, Member, Jews United for
Justice, Washington, DC
Vera D. Cecilio, M.D.
Member, Temple Judea
Sherman Oaks, California
Stephen R. Shalom
William Paterson University, NJ
Sarah Wiseman
Musician, Urbana, Illinois
Jon Nissenbaum
Department of Linguistics, MIT
Cambridge, MA
Silja J.A. Talvi
Journalist
Seattle, Washington
Martin Gorfinkel
Los Altos, California
Lee Kershner
Las Cruces, NM
David Loeb
Guatemala News & Information
Bureau
Dr. Nancy Goldner
Brooklyn Greens/Green Party of New
York
Carole Resnick, Debra Lee Gertz
Jewish Peace Fellowship of Central
New York
Dustin M. Wax
Graduate Student, New School for
Social Research
Exhibition Assistant, The Jewish
Museum, New York
Benjamin Davis
Teacher, Temple Israel of Hollywood
Day School
Janet Weil
Teacher, Berkeley, California
John Exdell
Associate Professor, Department of
Philosophy
Kansas State University, Manhattan,
Kansas
Gregory Sechuga
Project Manager, Beacon Consulting
Group, Carmel, Indiana
Dr. James M. Blaut
Professor of Geography and
Anthropology
University of Illinois at Chicago,
Chicago, IL
Robin Cohen
Migrant Education, Monterey County,
CA
Walter Miale
Green World Center
Richford, Vermont
Ronit Avni
Student, Vassar College
Larisa Goldmints
Graduate student, Department of Civil
and Environmental Engineering,
Carnegie Mellon University.
Dr. Peter D. Lichtenstein
New Paltz Acupuncture and
Chiropractic Center
New Paltz, NY
Jon Ball
Northeastern Univ. Dept. of
Mathematics, Boston, MA
Joseph Levine
Professor of Philosophy
North Carolina State University
Jeff Grabelsky
Senior Extension Associate
Cornell University, NYSSILR
Burt Wartell, President
Greater Portland Federated Labor
Council, AFL-CIO, Portland, Maine
-------------------------------
Robert Naiman
Preamble Center
1737 21st NW
Washington, DC 20009
phone: 202-265-3263
fax: 202-265-3647
http://www.preamble.org/
-------------------------------
Der deutsche widerstand wächst.
Wenn sie nicht geld kistenweise heranschaffen und
unter die armen verteilen , werden sie von den rudern der galere
zerquetscht.
Wer das geld „ verpulvert“ und „ verbleit“
hat keine gnade von der strasse zu erwarten.
und da sind noch die 27 cdu abgeordneten, die bush den
gotthelfer brief geschrieben haben. und die frau merkel ist auch noch
zur unterstützung des pfuschkriegers nach us gefahren.
Brief von
27 CDU Abgeordneten auf den nächsten 2 seiten:
Wegen solchen verrat gottes, haben die
christlichen in sachsen und brandenburg den rechten flügel an den
hals bekommen. Der wird wie kaugummi an den sohlen haften bleiben.
Und herr fischer wirbt um ein veto im sicherheitsrat.
Wohl wissend , dass die nächste regierung in die
hände der schwarzen kommt, die dann ihr credo an usa voll ausleben
können. Plötzlich haben dann die usa 2 vetostimmen. Der deutsche
satelit kann nicht anders.
Die „ legionärskrankheit „ als wahlhelfer“
des bush
In der Unionsfraktion bleibt Feizabad ein strittiges Thema. Selbst wenn man vor allem im Hinblick auf Faizabad Zweifel habe, so Schmidt nach der Abstimmung am Donnerstag, sei ein Ende des deutschen Afghanistan-Engagements wegen der anstehenden Präsidentschaftswahlen "im Moment nicht zu verantworten".
Die große bomberkoalition
Beide Unionsparteien sind, bis heute, verlässliche Partner für Rot-Grün, wenn es darum geht, den Einsatz der Bundeswehr im Ausland, ob im Kosovo oder in Afghanistan, zu stützen. Nur eine Minderheit in der Fraktion hat prinzipielle Erwägungen gegen Auslandseinsätze der Bundeswehr.
Wie die union das internationale als westlich
sieht
Ein Ausscheren der Unionsfraktion hätte wohl auch international fatale Folgen: Würde doch, so befürchtet man in der Union, damit ein "antiwestliches" Signal gegeben, das nur schwer wieder einzufangen wäre.
Aus:
SPIEGEL ONLINE - 28. September 2004,
23:04
URL:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,320569,00.html
Offener
Brief-Politiker und Intellektuelle stellen Putin an den Pranger
Will die welt einem sateliten-anhänger an bush ,
als wahlkampfhelfer, ihre stimme geben?
Oder will die welt sich nur mit westlichen augen
sehen und will der rest der welt westlichen kreuzrittern weichen?
Sie alle sind der amerikanischen Bush Politik
verpflichtet, aber nicht ihrem Gewissen. Denn, wie können
friedenstauben plötzlich aus ihrem weißen Gefieder, das sie vor
sich her tragen in das in das blecherne gewand von Tornados schlüpfen
und bombardieren anfangen? Gar das grundgesetz beschädigen?
Jene , die ohne unterstützung des ganzen volkes
vor sich hinregieren?
und wie können die christlichen gott anrufen,
damit er einem helfe, der den irak angezündet hat, wie einst nero
rom angezündet hat? sie haben einem buschkrieg zugestimmt, der
jetzt in einen pfuschkrieg ausgeartet ist.
Hunderte von Politikern und Intellektuellen aus den USA und Europa
haben Russlands Präsident Wladimir Putin in einem offenen Brief in
die Nähe eines Diktators gerückt und die Russland-Politik des
Westens für gescheitert erklärt. Auch deutsche Politiker haben das
Schreiben unterzeichnet.
Aus:
SPIEGEL ONLINE - 28. September 2004,
23:04
URL:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,320569,00.html
Offener Brief-Politiker und
Intellektuelle stellen Putin an den Pranger
Nachdem nun schon gorbatschow getan hat , was
reagan ihm geheissen . und das was russlamd da verheissen bekommen
hat nun ganz und gar nicht verheissungsvoll ist , kommen dem putin
neue verheisser.
Die kompassänderer
Sie kommen samt aus dem westlichen ausland ,
wollen den kompass ändern , dass nun endlich alles westlich ist.
Dass es auf einem kompass auch osten gibt , haben sie bisher
verschlafen.
Sie die verheisser sagen ja auch nicht , dass
putin ein diktator ist , sie rücken ihn nur in die nähe . die ,des
konjunktiv, der steigerungswörter allesamt „ glaubensbrüder „ ,
die statt zu wissen , das statt zu glauben vertreten . abgesandte der
schönheitsdemokratien.
Die gescheiterten
Sie erklären das von ihnen erklärte als
gescheitert. Sie erklären dem putin , dass er schuld ist an ihrer
Russland-Politik, jener des Westens , die gescheitert ist. Aber
russland liegt im osten. lassen wir es so stehen, wie es in den
naturwissenschaften schon immer stand : „ die sonne geht im osten
auf , im westen unter. Die in dem papier genannten mausern sich von
den hochwürden zu den merkwürden. Der arzt, der seinem patienten
das sterbliche pulver verabreicht, bestätigt auf dem totenschein ,
dass der patient zur giftflasche gegriffen hat.
Die Unterzeichner sehen Russland unter Putin auf dem Weg zum
autoritären Regime: "Er hat systematisch die Freiheit und
Unabhängigkeit der Presse beschnitten, die wechselseitigen
Kontrollmechanismen im föderalen System Russlands zerstört,
willkürlich reale und eingebildete politische Rivalen ins Gefängnis
gesteckt, legitime Kandidaten von Wahlzetteln gestrichen, Führer von
Nichtregierungsorganisationen eingeschüchtert und verhaften lassen
und Russlands politische Parteien geschwächt", zitiert die
"FTD".
Aus:
SPIEGEL ONLINE - 28. September 2004,
23:04
URL:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,320569,00.html
Offener Brief-Politiker und
Intellektuelle stellen Putin an den Pranger
- Dagegen springen in deutschland politische rivalen mit dem fallschirm in den tod. Frau roth von den grünen hat möllemann beim staatsanwalt angezeigt. So belastet kehrt sie nun nach 2 jahren wieder zurück.
- Viele Bundeswehrsoldaten sind den psychischen Anforderungen von Militäreinsätzen im Ausland nicht gewachsen. Seit 1993 haben bereits elf Soldaten den Freitod gewählt - Tendenz steigend.
Aus:SPIEGEL ONLINE - 11. Februar 2004, 19:38-URL: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,285983, 00.html-
Bundeswehr im Auslandseinsatz-Ein Selbstmord pro Jahr
- In england :Kelly-Selbstmord zur sache blair- demokratisch
Dazu passt:
US-Kongress: Deutschland ist der
drittgrößte
Waffenlieferant
Die
rot-grüne
Bundesregierung hat im
Januar
beschlossen, die Gesetze für
Rüstungsexporte
zu verschärfen.
Deutschland
ist gegenwärtig nach den USA und
Russland
der drittgrößte Waffenexporteur der Welt.
SPIEGEL ONLINE - 21. August 2000,
16:29
URL:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,89952,00.html
Oder auch:
Wie Deutschland von den Kimbern und
Teutonen zu Bimbes und Matronen kam
Der artikel des Herrn
Gauweiler_ gegen die Hetzjagd auf Möllemann
ist dem Verfasser Anlass, darauf hinzuweisen, dass Frau Claudia
Roth Herrn Möllemann
bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hat _.
Aus:
1.Offener Brief an Bundestagsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen
10.06.03 19:37
Nun, kehren sie vor der eigenen haustüre herr
bütikofer:
"Er hat systematisch die Freiheit und
Unabhängigkeit der Presse beschnitten....“
gerade regen sich die verleger über das caroline
–urteil auf, aber sonst bellen die öffentlich-rechtlichen in ihre
eigene hütte hinein. Monitor und einige andere sind gerade erst in
die nachtstunden verlegt worden. Frau mikisch: zugunsten von „
trallala“.
„.....die wechselseitigen Kontrollmechanismen
im föderalen System Russlands zerstört.....“
die zerstörung der kontrollmechanismen in der
bundesrepublik..
berlin
Partei der Nichtwähler
Sinkende Bindung an Volksparteien
Nach der Landtagswahl im Saarland geht ein Schreckgespenst um im
deutschen Parteiensystem. Die Volksparteien fürchten Konkurrenz
einer übermächtigen neuen Partei - der Partei der Nichtwähler. Der
Wahlboykott im Saarland führte bereits dazu, dass mehr Menschen
nicht wählten als ihr Kreuz bei der CDU oder SPD zu machen.
von Norbert Lübbers, 10.09.2004
aus:
zdf politik und wahlgeschehen 30.09.2004
Landtagswahl in sachsen 2004
Beteiligung 59,6 %
Cdu 41,4
Pds 23,6
Spd 9,8
Npd 9,2
Fdp 5,9
Grüne 5,1
Sonstige 5,5
______________
Saldo 100%
Aus:
Mdr.de special- url.:
Schlichtweg: rund 50% der deutschen haben mit dem
system nichts mehr „ am hut „ .
Deutschland ist zur nichtwählerdemokratie verkommen.
Laut Statistikern lebten Ende Juni dieses Jahres
4334239 Menschen in Sachsen. Davon 3,6 millionen wahlberechtigte.
Von 4.334239 menschen waren 3.600000
wahlberechtigt. Davon haben 59,6% gewählt. Macht 2037600 menschen.
Von diesen haben 41,4% die cdu gewählt das sind 843566 menschen.
Damit will die cdu , mit 843566 menschen, 4.334239 menschen
regieren. Schlicht gesagt 19 wahlberechtigte menschen wollen 100
wahlberechtigte menschen regieren . cdu und pds , wie feuer und
wasser.
was der verfasser damit sagen will ist:
die grosse koalition, bei der die opposition
flachliegt. Ganz so , wie die abgeordneten ihre gehälter und
pensionen selbst machen. Ist eine pseudodiktatur.
Oder lustiger:
In bayern haben 65 prozent wähler 67 prozent csu
gewählt.
Im hightechland bayern diesmal ohne laptop aber
mit lederhose.
Dazu:
das politische system der demokratien hat in seinem
mehrheitlichen nichtgewähltsein kein existenzproblem. das alleine
beweist schon, dass regierende und regierte nichts miteinander zu tun
haben.
Mittwoch, 16. Juni 2004-16.06.04 01:27
runder tisch- 20 grad celsius- bedekt
Nachdem sich nur 40% der wähler an der europawahl 2004
beteiligt haben, wird sichtbar, dass regierende und regierte nichts
miteinander zu tun haben. allein das politische system gestattet eine
machtübernahme durch die regierenden. die stärkste wählerschicht
ist 60% stark . sie ist zugleich die schicht der nichtwähler.
unerwähnt in der öffentlichen meinungsmache bleibt ,
dass in den 40% wählern ein anwachsen der stimmen für die rechten
parteien und bündnisse enthalten ist.
1933 war die machtübernahme durch die wähler gedeckt.
die NSDAP war eine partei , die sich mit den wählern identifizierte.
oft genug war in den nachkriegsjahren bis heute der vorwurf erhoben
worden, die hitlerwähler seien verblendet gewesen.
nun, von einer verblendung der wähler, die nicht zur
wahl gegangen sind, ist diesmal keine rede. dennoch sieht das
politische system in seinem nichtgewähltsein kein existenzproblem.
das alleine beweist, dass regierende und regierte nichts miteinander
zu tun haben.
.............legitime Kandidaten von
Wahlzetteln gestrichen.........
in deutschland kann man`s besser : die
wahlfälscher der csu von dachau
.....führer von Nichtregierungsorganisationen
eingeschüchtert und verhaften lassen und Russlands politische
Parteien geschwächt".......
dazu kommentarlos:
SPIEGEL ONLINE - 26. September 2004, 17:16
URL:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,320048,00.html
Brisantes Interview-Justiz nimmt NPD-Chef Voigt ins Visier
Von Matthias Gebauer
Die Berliner Justiz prüft Ermittlungen gegen den
NPD-Parteichef Udo Voigt. Dieser hatte Hitler in einem Interview als
"großen deutschen Staatsmann" und den deutschen Staat als
"illegitimes System" tituliert. Zudem kündigte Voigt eine
Kampagne der NPD an, um Neonazis als Mitglieder zu locken.
PUTIN LEBT in SEIT 1918
und nun schreiben jene einen offenen brief an
putin , der russland seit anbeginn von 1918 nicht vergessen hat und
wollen ihn an den pranger stellen. die deutsche politik hat kein
rückgrat. deshalb hat deutschland seine identität verloren. jetzt ,
da der geldbeutel leer ist, pfeifen die abholer auf deutschland und
machen sich mit der pisastudie lustig. über erwachsene deutsche
eine pisastudie zu erstellen und in sonderheit über politische
personen, das haben die ausländer sich noch nicht vorgenommen.
Es ist eine historische Tat vom Bundeskanzler
schröder, daß er nicht nach Irak gegangen ist. Das rechnet der
Verfasser über allem dem Bundeskanzler an.
es ist einfacher einer alten frau die unschuld zu
stehlen, wie manchem politiker einen vernünftigen brief zu
schreiben. er begreift nichts vom russischen bären.
Gestörtes balance of powers
alles was reagan fertiggebracht hat, war dass er
das balance auf powers in einen zirkus der balances of powers
umgewandelt hat.
- der iran steht kurz davor das balance of powers im nahen osten zu verändern.
- nordkorea ist in der lage zumindest die ostküste der usa mit raketen zu erreichen.
- china ist im besitz der neutronenbombe.
- Und auf Deutschland sind die israelischen Raketen gerichtet, sind die russischen Raketen gerichtet und demnächst die iranischen in Deutschland lagern amerikanische Bomben. darüber soll Frau Christiansen einmal eine talkshow halten.
- china ist im besitz der neutronenbombe.
Wo also lernt die welt anders al beim „
terrorism-us“?
10.8.2001
Barbara Jentzsch
Menschen töten - Sachwerte erhalten-VOR 20 JAHRENAm 8. August 1981 gab Präsident Reagan seine Entscheidung über den Bau der Neutronenbombe bekannt
Wer sich bei den derzeitigen Kontroversen um Washingtons
geplantes Raketenabwehrsystem (NMD) an den Streit erinnert fühlt,
den Präsident Reagan vor zwei Jahrzehnten mit der Neutronenbombe
heraufbeschwor, der sieht keine Gespenster. Zur Erinnerung: Die von
Washington angestrebte Neutronenwaffe Enhanced Radiation Warhead
(ERW) war und ist ein Geschoss, dessen Wirkung im Gegensatz zu
anderen Nuklearwaffen nicht primär auf Hitze und Druckwirkung,
sondern zu mehr als 80 Prozent auf radioaktiver Strahlung beruht.
Eine Waffe, die wie Die Welt 1977 schrieb, »Nur Menschen tötet und
Sachwerte erhält.« Reagans Entschluss, diese Waffe weiterzubauen,
obwohl sein Vorgänger Carter die Produktion 1978 quasi gestoppt
hatte, fiel zwar in der Hitze des Kalten Krieges, aber die Chuzpe und
Arroganz, mit der die USA ihre Alliierten damals behandelten lässt
sich durchaus mit den Stil der Bush-Administration heute vergleichen,
die ihre Partner ebenfalls gern vor ähnlich vollendete Tatsachen
stellt.
Vom Weißen Haus war der Tag, an dem Reagan seinerzeit
seinen Entschluss bekannt geben sollte, bewusst auf ein
nachrichtenarmes Wochenende gelegt worden. Tags drauf wollte der
Präsident in die Ferien gehen. Das bedeutete, am 8. August 1981 ließ
sich das Washingtoner Pressecorps nicht blicken. Nur wer Reagans
wöchentliche Radio-Ansprache eingeschaltet hatte, erfuhr von dem
brisanten Entscheidung: »Der Neutronensprengkopf ist eine
Defensivwaffe, die der großen Überlegenheit der Sowjetunion an
ihrer Westfront gegenüber der NATO entgegenwirken soll. Niemand
sollte vergessen, dass diejenigen, die jetzt am lautesten schreien
... und im Namen des Pazifismus protestieren, in Wirklichkeit
Propaganda für Moskau betreiben, weil sie kein Wort über die 200
Mittelstreckenraketen vom Typ SS 20 verlieren, die auf alle
europäischen Städte gerichtet sind.«
Obwohl es einige Wochen zuvor im Kongress schon eine
Vorwarnung gegeben hatte, als das Repräsentantenhaus mit
überwältigender Mehrheit beschloss, die Gelder für die
Neutronenwaffe zu bewilligen, überraschte Reagan die USA und
Westeuropa gleichermaßen. Offenbar hatte man auf beiden Seiten des
Atlantiks gehofft, die Wahnsinnswaffe würde nicht gebaut. Reagans
Entschluss, den von Carter verhängten Stop zu kassieren, reifte nach
mehrwöchigen Beratungen zwischen Weißem Haus, Pentagon und einer
neugeschaffenen Sicherheits-Planungsgruppe. In diesem Zirkel war es
zu einem Streit zwischen Außenminister Haig und
Verteidigungsminister Weinberger gekommen, bei dem es nicht mehr um
das »ob«, sondern nur noch um das »wann« ging. Ex-NATO-General
Haig fand den Zeitpunkt der Entscheidung mehr als ungünstig. Er
befürchtete, die europäisch-amerikanischen Beziehungen könnten
ernsthaft Schaden nehmen, weil angesichts der ohnehin vorhandenen
Widerstände bei den Verbündeten die geplante NATO-Nachrüstung
insgesamt gefährdet schien. Doch Weinberger wies Haig in die
Schranken: die USA dürften es nicht zulassen, dass eigene
militärstrategische Weichenstellungen europäischen Bedenken
untergeordnet würden. Wenn die Neutronenbombe für Westeuropa nicht
akzeptabel sei, fügte der Verteidigungsminister hinzu, dann sei es
besser, das so früh wie möglich zu wissen, zumal sich die Stimmung
dort in nächster Zeit kaum verbessern würde. Weinberger hatte
Reagan sofort überzeugt: Die Europäer dürften sich kein Veto bei
inneramerikanischen Angelegenheiten anmaßen. Als dann noch eine
Gemeinschaftsstudie von Pentagon, Nationalem Sicherheitsrat,
Außenministerium und Energieministerium mit positiven Daten über
die Herstellung, Wirkung und Stationierung der neuen Waffe
aufwartete, schien einer Neutronenbombe in Serie nichts mehr im Wege
zu stehen.
ANHANG
SPIEGEL
ONLINE - 28. September 2004, 23:04
URL:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,320569,00.html
Offener Brief-Politiker und Intellektuelle stellen Putin an den Pranger
Hunderte von Politikern und
Intellektuellen aus den USA und Europa haben Russlands Präsident
Wladimir Putin in einem offenen Brief in die Nähe eines Diktators
gerückt und die Russland-Politik des Westens für gescheitert
erklärt. Auch deutsche Politiker haben das Schreiben unterzeichnet.
AP
Scharf angegriffen: Russlands
Präsident Wladimir Putin beim Defilee im Kreml
Hamburg - "Die gegenwärtige
russische Führung bricht mit den demokratischen Kernwerten der
euro-atlantischen Gemeinschaft", zitiert die "Financial
Times Deutschland" (FTD) aus dem offenen Brief an die Staats-
und Regierungschefs der Nato- und EU-Mitgliedsländer. Der Brief soll
dem Bericht zufolge am Mittwoch veröffentlicht werden.
Der Westen habe in den vergangenen
Jahren viel zu häufig geschwiegen. Dies sei in der Hoffnung
geschehen, "dass Präsident Putins Schritte in die falsche
Richtung zeitlich begrenzt" seien, heißt es in dem Schreiben.
"Die Politiker des Westens müssen erkennen, dass unsere
derzeitige Strategie gegenüber Russland scheitert", zitiert die
"FTD" weiter aus dem Brief.
Die Unterzeichner sehen Russland
unter Putin auf dem Weg zum autoritären Regime: "Er hat
systematisch die Freiheit und Unabhängigkeit der Presse beschnitten,
die wechselseitigen Kontrollmechanismen im föderalen System
Russlands zerstört, willkürlich reale und eingebildete politische
Rivalen ins Gefängnis gesteckt, legitime Kandidaten von Wahlzetteln
gestrichen, Führer von Nichtregierungsorganisationen eingeschüchtert
und verhaften lassen und Russlands politische Parteien geschwächt",
zitiert die "FTD".
Der offene Brief wurde dem Bericht
zufolge unter anderem von dem US-Demokraten Joseph Biden und seinem
republikanischen Kollegen John McCain unterzeichnet. Beide gelten im
amerikanischen Senat als außerordentlich angesehene Außenpolitiker.
Unterschrieben habe auch der
frühere US-Botschafter Richard Holbrooke, der als
aussichtsreichster Kandidat für den Posten des Außenminister unter
einem demokratischen US-Präsidenten John Kerry gilt.
Prominentester deutscher
Unterzeichner sei Grünen-Chef Reinhard Bütikofer. Außerdem habe
Friedbert Pflüger, außenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion,
unterschrieben. SPD-Politiker fänden sich nicht auf der Liste,
schreibt die "FTD".
Bundeskanzler Gerhard Schröder war
zuletzt angegriffen worden, weil er den viel kritisierten Umgang
Putins mit dem Geiseldrama in Beslan als angemessen bewertet hatte.
© SPIEGEL ONLINE 2004
SPIEGEL
ONLINE - 29. September 2004, 20:08
URL:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,320726,00.html
Koalitionskrach-SPD attackiert Bütikofer wegen Putin-Kritik
Grünen-Chef Reinhard Bütikofer muss
sich scharfe Kritik des sozialdemokratischen Koalitionspartners
anhören. Der Grund: Der Parteivorsitzende hat mit anderen
Prominenten einen offenen Brief unterschrieben, in dem Russlands
Präsident Putin ein diktatorischer Kurs vorgeworfen wird.
Kritik an der Kritik: Grünen-Chef
Bütikofer
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DPA
Kritik an der Kritik: Grünen-Chef
Bütikofer
Berlin/Düsseldorf - Der
stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Gernot Erler attackierte
Bütikofer im "Handelsblatt": "Ich sehe den Brief
sehr, sehr kritisch, weil er eine überzogene Kritik an der
russischen Regierung äußert." Es sei ärgerlich, dass mit
Bütikofer der Parteivorsitzende einer Regierungsfraktion
unterschrieben hat, betonte Erler. Nach Informationen des Blattes
reagierte auch die Bundesregierung mit Unverständnis auf die
Unterschrift des Grünen-Chefs.
115 westliche Politiker, unter ihnen
auch führende CDU-Politiker, haben den heute veröffentlichten Brief
an die Staats- und Regierungschefs von EU und Nato unterzeichnet.
Darin erklären sie die Russland-Politik des Westens für
gescheitert. Sie kritisieren die ihrer Meinung nach zu große
Nachsicht mit Putin.
Den von demokratischen und
republikanischen US-Außenpolitikern initiierten Brief
unterzeichneten neben Bütikofer auch der CDU-Außenpolitiker
Friedbert Pflüger sowie Abgeordnete von SPD, CSU und FDP. Auch der
frühere US-Balkan-Unterhändler Richard C. Holbrooke, der ehemalige
Balkan-Sondergesandte Carl Bildt und der frühere tschechische
Präsident Vaclav Havel gehören zu den Unterzeichnern.
Die russische Führung "entfernt
sich von den demokratischen Grundwerten der euro-atlantischen
Gemeinschaft", heißt es in dem der Schreiben. Der Westen habe
"viel zu häufig geschwiegen" in der Hoffnung, dass
Russland bald auf einen demokratischen Weg zurückkehren werde.
"Es gibt einen Konflikt zwischen
den demokratischen Werten des Westens und Putins Kurs", sagte
Bütikofer der dpa. In den vergangenen Jahren habe der Westen nicht
erfolgreich zur Entstehung eines demokratischen Russlands
beigetragen. Bütikofer bezog mit seiner Unterschrift eine
kritischere Position, als es Außenminister Joschka Fischer (Grüne)
und Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) öffentlich tun.
Pflüger warf Schröder vor, bei
Treffen mit Putin kein Wort über die "Besorgnis erregende
Entwicklung" in Russland zu verlieren. Russland dürfe "kein
Ausnahmepartner für den Westen sein", sagte Pflüger der
Nachrichtenagentur.
Die Unterzeichner kritisieren, dass
Putin die Demokratie in Russland untergrabe. Putin habe systematisch
die Pressefreiheit beschnitten, willkürlich "reale und
imaginäre politische Rivalen" sowie Vertreter von
Nichtregierungsorganisationen verhaften lassen und die Parteien
geschwächt. Als Konsequenz aus dem Geiseldrama von Beslan mit mehr
als 330 Toten habe Putin Maßnahmen angekündigt, "die Russland
einen Schritt näher zu einem autoritären Regime führen".
© SPIEGEL ONLINE 2004
Heinrich heine
war jude und hat zu den Landnahmen folgendes gesagt:
Das römische Recht trieb Heinrich
Heine beinahe zur
Verzweiflung. Heine studierte von 1819 bis 1825 Jura und promovierte
in Göttingen, war aber nie als Jurist tätig. Über sein Studium
notierte er: "Von den sieben Jahren, die ich auf deutschen
Universitäten zubrachte, vergeudete ich drey schöne blühende
Lebensjahre durch das Studium der römischen Casuistik. Welch ein
fürchterliches Buch ist das Corpus Juris, die Bibel des Egoismus.
Wie die Römer selbst blieb mir immer verhaßt ihr Rechtskodex. Diese
Räuber wollten ihren Raub sicherstellen und was sie mit dem Schwert
erbeutet suchten sie durch
Gesetze zu schützen; deshalb war der Römer zu gleicher
Zeit Soldat und Advokat."
Es ist schon einige jahre her, da hat jemand in das neue
testament geschrieben:
Neues Testament (Gideon) Römer 4 (15):
15 Denn das Gesetz richtet nur Zorn an; wo aber das
Gesetz nicht ist, da ist auch keine Ubertretung.
20 Das Gesetz aber ist dazwischen hineingekommen, damit
die Sünde mächtiger würde. Wo aber die Sünde mächtig geworden
ist, da ist doch die Gnade noch viel mächtiger geworden.
Implementierungsstreitmacht
1. Für die Zwecke dieses Anhangs
werden die folgenden Begriffe die ihnen nachfolgend zugewiesenen
Bedeutungen haben:
a. "NATO" bedeutet:
Nordatlantikpaktorganisation (NATO), ihre Nebenorgane, ihr
militärisches Hauptquartier, die NATO-geführte KFOR und alle
Elemente / Einheiten, die irgendeinen Teil der KFOR ausmachen oder
die KFOR unterstützen, unabhängig davon, ob sie aus einem
NATO-Mitgliedsstaat kommen oder nicht, und unabhängig davon, ob sie
unter nationaler oder unter NATO-Befehls- und Kommandogewalt stehen
oder nicht, wenn sie zur Förderung dieses Abkommens handeln.
b. "Behörden in der
Bundesrepublik Jugoslawien" bedeutet: zuständige Behörden,
seien es Bundesbehörden, Republiksbehörden, kosovarische Behörden
oder andere.
c. "NATO-Personal"
bedeutet: das von der NATO berufene, ihr angegliederte oder von ihr
beschäftigte militärische, zivile Personal und Auftragspersonal,
einschließlich des an der Operation teilnehmenden militärischen,
zivilen und Auftragspersonals aus Nicht-NATO-Staaten, mit Ausnahme
des an Ort und Stelle eingestellten Personals.
d. "die Operation"
bedeutet: die Unterstützung, Implementierung, Vorbereitung und
Teilnahme der NATO und von NATO-Personal an der Förderung dieses
Kapitels.
e. "Militärisches
Hauptquartier" bedeutet: jede Einheit, wie immer ihre
Bezeichnung lautet, bestehend oder teilweise zusammengesetzt aus
NATO-Militärpersonal, geschaffen, um die Operation zu erfüllen.
f. "Behörden" bedeutet:
die zuständige verantwortliche Einzelperson, Behörde oder
Organisation der Vertragsparteien.
g. "Auftragspersonal"
bedeutet: die technischen Experten oder Spezialisten, deren Dienste
die NATO benötigt und die auf dem Territorium der Bundesrepublik
Jugoslawien ausschließlich der NATO zu dienen haben, entweder in
einer beratenden Funktion in technischen Angelegenheiten oder für
den Aufbau, Bedienung oder Unterhaltung der Ausrüstung; es sei denn,
sie sind:
(1) Staatsbürger der Bundesrepublik
Jugoslawien; oder
(2) Personen, die normalerweise in
der Bundesrepublik Jugoslawien ihren Wohnsitz haben.
h. "Offizieller Gebrauch"
bedeutet jeden Gebrauch von erworbenen Gütern oder von Diensten, die
für die Durchführung aller Funktionen empfangen oder beabsichtigt
werden, die die Hauptquartiere für die Operation erfüllen müssen.
i. "Einrichtungen" bedeutet
alle Gebäude, Aufbauten, Räumlichkeiten und Grundstücke, die für
die Durchführung der operativen, Ausbildungs- und
Verwaltungsaktivitäten von der NATO sowohl für die Operation als
auch für die Unterbringung des NATO-Personals in Anspruch genommen
werden.
2. Unbeschadet ihrer Privilegien und
Immunitäten gemäß diesem Anhang werden alle Mitglieder des
NATO-Personals die in der Bundesrepublik Jugoslawien geltenden
Gesetze respektieren, seien es Bundes-, Republik-, kosovarische oder
andere Gesetze, insoweit die Einhaltung dieser Gesetze mit den
anvertrauten Aufgaben und dem anvertrauten Mandat vereinbar ist, und
sie werden sich solcher Aktivitäten enthalten, die mit Wesen der
Operation nicht vereinbar sind.
3. Die Vertragsparteien anerkennen
das Bedürfnis nach schnellen Ausreise- und Einreise-Verfahren für
NATO-Personal. Dieses Personal wird von den Paß- und
Visavorschriften sowie von den für Fremde geltenden
Registrierungsbestimmungen ausgenommen. An allen Einreise- und
Ausreisestellen in die bzw. aus der Bundesrepublik Jugoslawien wird
dem NATO-Personal gegen Vorlage eines nationalen Personalausweises
die Ein- und Ausreise in die bzw. aus der Bundesrepublik Jugoslawien
gestattet. Das NATO-Personal wird Ausweispapiere tragen, deren
Vorlage von den Behörden der Bundesrepublik Jugoslawien verlangt
werden kann, aber es wird nicht gestattet, daß solche Aufforderungen
Operationen, Übungen und Bewegungen behindern oder verzögern.
4. Das NATO-Militärpersonal wird
normalerweise Uniformen tragen, und das NATO-Personal kann, wenn
durch Befehle dazu ermächtigt, Waffen besitzen und tragen. Die
Parteien werden ohne Steuern und Gebühren die für das NATO-Personal
von den Behörden der jeweiligen Länder ausgestellten Führerscheine
und Zulassungen als gültig akzeptieren.
5. Der NATO wird es gestattet sein,
die NATO-Flagge und/oder nationale Flaggen ihrer einzelnen nationalen
Elemente / Einheiten auf allen NATO-Uniformen, allen
NATO-Transportmitteln und allen NATO-Einrichtungen zu zeigen.
6. a. Die NATO genießt gegenüber
allen Gerichtsverfahren, seien es Zivil-, Verwaltungs- oder
Strafverfahren, Immunität.
b. Das NATO-Personal wird unter allen
Umständen und jederzeit von der Gerichtsbarkeit der Vertragsparteien
freigestellt sein hinsichtlich jeglicher von ihm in der
Bundesrepublik Jugoslawien möglicherweise begangenen zivilen,
administrativen oder disziplinarischen Vergehen sowie hinsichtlich
aller Kriminaldelikte. Die Vertragsparteien werden den an der
Operation teilnehmenden Staaten bei der Ausübung ihrer
Gerichtsbarkeit über ihre eigenen Staatsbürger behilflich sein.
c. Ungeachtet des oben Ausgeführten
und mit dem ausdrücklichen Einverständnis des NATO-Kommandeurs in
jedem einzelnen Fall können die Behörden in der Bundesrepublik
Jugoslawien ausnahmsweise die Gerichtsbarkeit in solchen
Angelegenheiten ausüben, aber nur in bezug auf Mitglieder des
Auftragspersonals, die nicht der Gerichtsbarkeit des eigenen Staates,
dessen Staatsbürger sie sind, unterworfen sind.
7. Das NATO-Personal genießt
Immunität vor jeder Form von Festnahme, Ermittlung oder Haft von
seiten der Behörden in der Bundesrepublik Jugoslawien. Irrigerweise
verhaftetes oder festgehaltenes NATO-Personal ist sofort
NATO-Behörden zu übergeben.
8. Das NATO-Personal wird, zusammen
mit seinen Fahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen und
Ausrüstungsgegenständen, in der gesamten Bundesrepublik Jugoslawien
freien und ungehinderten Zugang genießen, unter Einschluß ihres
Luftraums und ihrer Territorialgewässer. Dies schließt das Recht
ein, beschränkt sich aber nicht darauf, Zeltlager zu errichten, zu
manövrieren, sich einzuquartieren und alle Gebiete und Einrichtungen
zu nutzen, die erforderlich sind für Unterstützung, Übung und
Operationen.
9. Das NATO-Personal wird von
Zollabgaben, Steuern und anderen Gebühren sowie von Kontrollen und
Zollvorschriften ausgenommen, einschließlich der Bereitstellung von
Bestandslisten oder anderen routinemäßigen Zollerklärungen für
Personal, Fahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge, Ausrüstung, Versorgung und
Lebensmittel, die in das Territorium der Bundesrepublik Jugoslawien
zur Unterstützung der Operation eingeführt und ausgeführt werden
oder ihr Territorium durchqueren.
10. Die Behörden in der
Bundesrepublik Jugoslawien werden vorrangig und mit allen
entsprechenden Mitteln alle Bewegungen des Personals, der Fahrzeuge,
Flugzeuge, Schiffe, der Ausrüstung oder der Vorräte durch oder im
Luftraum, in den Häfen, auf den Flugplätzen oder den benutzten
Straßen erleichtern. Es dürfen keine Abgaben von der NATO verlangt
werden für Luftnavigation, Landung oder Start von Flugzeugen,
unabhängig davon, ob staatseigen oder gechartert. Desgleichen dürfen
keine Zölle, Abgaben, Wegegelder oder Benutzungsgebühren verlangt
werden von NATO-Schiffen, unabhängig davon, ob staatseigen oder
gechartert, für die bloße Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen.
Fahrzeuge, Schiffe und Flugzeuge, die zur Unterstützung der
Operation eingesetzt werden, unterliegen weder Lizenz- oder
Registrierungsbestimmungen noch kommerzieller Versicherung.
11. Der NATO wird die Benutzung von
Flughäfen, Straßen, Schienenwegen und Häfen ohne Zahlung von
Gebühren, Zöllen, Wegegeldern oder durch bloße Benutzung
verursachte Abgaben eingeräumt. Die NATO wird jedoch nicht
beanspruchen, von angemessenen Abgaben für spezifische geforderte
und erhaltene Dienste ausgenommen zu werden, aber die Operationen /
Bewegungen und der Zugang dürfen wegen noch anhängiger Zahlungen
für solche Dienste nicht behindert werden.
12. Das NATO-Personal wird von der
Besteuerung der von der NATO erhaltenen Gehälter und Bezüge und
aller anderen von außerhalb der Bundesrepublik Jugoslawien
erhaltenen Einkünfte seitens der Vertragsparteien ausgenommen.
13. Das NATO-Personal und sein in die
Bundesrepublik Jugoslawien importierter, dort erworbener oder von
dort ausgeführter beweglicher Sachbesitz wird von allen Abgaben,
Steuern und anderen Gebühren und von Kontrollen und Zollvorschriften
ausgenommen.
14. Der NATO wird es gestattet, frei
von Abgaben, Steuern oder anderen Gebühren solche
Ausrüstungsgegenstände, Vorräte und Lebensmittel zu importieren,
die die NATO für die Operation benötigt, vorausgesetzt, daß solche
Güter für den offiziellen Gebrauch der NATO oder zum Verkauf an
NATO-Personal vorgesehen sind. Verkaufte Güter werden lediglich für
den Gebrauch durch NATO-Personal bestimmt und nicht übertragbar auf
unbefugte Personen sein.
15. Die Vertragsparteien erkennen an,
daß der Gebrauch von Kommunikationskanälen notwendig für die
Operation ist. Der NATO wird es gestattet sein, ihre eigenen internen
Postdienste zu betreiben. Die Parteien werden, wenn von der NATO so
beschlossen, auf einfache Anforderung hin alle für die Operation
benötigten Telekommunikationsdienste, einschließlich der Rundfunk-
und Fernsehdienste gewähren. Dies wird das Recht einschließen,
solche Mittel und Dienste zu benutzen, wie sie erforderlich sind, um
die volle Kommunikationsfähigkeit zu sichern, und das Recht, das
gesamte elektromagnetische Spektrum für diesen Zweck kostenlos zu
nutzen. Bei der Implementierung dieses Rechts wird die NATO alle
angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Bedürfnisse und
Erfordernisse der zuständigen Behörden in der Bundesrepublik
Jugoslawien zu berücksichtigen und sich mit diesen abzustimmen.
16. Die Parteien werden kostenlos
solche öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung stellen, die die
NATO zur Vorbereitung und Durchführung der Operation anfordert. Die
Parteien werden der NATO helfen, die notwendigen
Versorgungsleistungen wie Elektrizität, Wasser, Gas oder andere
Ressourcen, die die NATO für die Operation benötigen wird, zu den
niedrigsten Preisen zu erhalten.
17. Die NATO und das NATO-Personal
genießen Immunität gegen Ansprüche jedweder Art, die aus den
Aktivitäten bei der Ausführung der Operation erwachsen. Die NATO
wird jedoch Ansprüche auf freiwilliger Basis regeln.
18. Der NATO wird es gestattet sein,
für die Akquisition vonGütern, Diensten und Bauleistungen aus
jeder Quelle innerhalb oder außerhalb der Bundesrepublik Jugoslawien
Verträge direkt abzuschließen. Solche Verträge, Güter, Dienste
und Bauleistungen werden nicht der Zahlung von Steuern, Abgaben oder
anderen Gebühren unterliegen. Die NATO kann Bauarbeiten auch durch
das eigene Personal ausführen lassen.
19. In der Bundesrepublik Jugoslawien
nur im Dienst der NATO tätige kommerzielle Unternehmen werden von
den örtlichen Gesetzen und Regelungen in bezug auf die Dauer und
Bedingungen ihrer Arbeit und von der Zulassung und Registrierung von
Angestellten, Geschäftszweigen und Gesellschaften ausgenommen.
20. Die NATO kann örtliches Personal
einstellen, das auf einer individuellen Grundlage den örtlichen
Gesetzen und Regelungen mit Ausnahme der Arbeits- /Anstellungsgesetze
unterworfen bleiben. Von der NATO eingestelltes örtliches Personal
wird jedoch:
a. Immunität genießen gegenüber
rechtlichen Gesetzesverfahren in bezug auf in ihrer offiziellen
Funktion gesprochene oder geschriebene Worte und alle von ihnen in
ihrer offiziellen Funktion ausgeführten Handlungen;
b. Immunität genießen gegenüber
Wehrdienst- und / oder Militärdienstverpflichtungen;
c. nur den von der NATO geschaffenen
Anstellungsbedingungen und -fristen unterworfen sein; und
d. von der Besteuerung der ihnen von
der NATO ausgezahlten Gehälter und Bezüge ausgenommen sein.
21. Bei der Ausübung ihrer
Befugnisse gemäß dieses Kapitels ist die NATO berechtigt,
Individuen festzuhalten und diese, so schnell wie möglich, den
zuständigen Amtsträgern zu übergeben.
22. Die NATO kann es bei der
Ausführung der Operation als notwendig erachten, Verbesserungen und
Änderungen an gewissen Infrastrukturen der Bundesrepublik
Jugoslawien wie an Straßen, Brücken, Tunneln, Gebäuden und
Versorgungssystemen vorzunehmen. Eine jede dieser Verbesserungen und
Änderungen von nicht-vorläufiger Art wird Bestandteil dieser
Infrastruktur und geht in die gleiche Eignerschaft über wie diese.
Vorübergehende Verbesserungen und Änderungen können nach dem
Ermessen des NATO-Kommandeurs entfernt werden, und die Infrastruktur
kann, ihrem Ursprungszustand so nahe wie möglich kommend, von
normalen Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen abgesehen, wieder
zurückgegeben werden.
23. Wenn keine vorherige Einigung
zustande kommt, werden Streitigkeiten im Hinblick auf die
Interpretation oder Anwendung dieses Anhangs zwischen der NATO und
den zuständigen Behörden in der Bundesrepublik Jugoslawien
geregelt.
24. Zusätzliche Vereinbarungen mit
jeder der Parteien können geschlossen werden, um beliebige mit der
Operation zusammenhängende Details zu erleichtern.
25. Die Bestimmungen dieses Anhangs
werden bis zum Abschluß der Operation oder entsprechend einer
anderen Übereinkunft der Vertragsparteien und der NATO in Kraft
bleiben.
in einer Arbeitsübersetzung der
Blätter-Redaktion im Wortlaut
© 1999 Blätter für deutsche und
internationale Politik
Vorläufiges Abkommen für Frieden
und Selbstverwaltung im Kosovo
(23. Februar 1999)
Die Parteien des vorliegenden
Abkommens -
Überzeugt von der Notwendigkeit
einer friedlichen und politischen Lösung im Kosovo als Voraussetzung
für Stabilität und Demokratie,
Entschlossen, eine friedliche
Umgebung im Kosovo zu schaffen,
In Bekräftigung ihres
Bekenntnisses zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen
wie auch zu den Prinzipien der OSZE einschließlich der
Helsinki-Schlußakte und der Charta von Paris für ein neues Europa,
In Erinnerung des Bekenntnisses
der internationalen Gemeinschaft zu der Souveränität und
territorialen Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien,
In Erinnerung an die von der
Kontaktgruppe am 29. Januar 1999 bei ihrem Ministertreffen in London
angenommenen Grundelemente/Prinzipien,
In Anerkennung der Notwendigkeit
einer demokratischen Selbstverwaltung im Kosovo einschließlich der
vollen Beteiligung der Mitglieder aller Volksgruppen (national
communities) am politischen Entscheidungsprozeß,
Von dem Wunsch geleitet, sowohl
die Wahrung der Menschenrechte aller Personen im Kosovo als auch die
Rechte der Mitglieder aller Volksgruppen zu sichern,
In Anerkennung des andauernden
Beitrags der OSZE zu Frieden und Stabilität im Kosovo,
Davon Kenntnis nehmend, daß das
vorliegende Abkommen unter der Schirmherrschaft der Mitglieder der
Kontaktgruppe und der Europäischen Union geschlossen wurde und mit
der Zusicherung, sich im Hinblick auf diese Mitglieder und die
Europäische Union an dieses Abkommen zu halten,
In dem Bewußtsein, daß die volle
Achtung des vorliegenden Abkommens zentral sein wird für die
Entwicklung der Beziehungen mit europäischen Institutionen,
sind wie folgt übereingekommen:
Rahmenwerk
Artikel I: Grundsätze
1. Alle Bürger im Kosovo werden,
ohne irgendeine Unterscheidung, die in diesem Abkommen dargelegten
gleichen Rechte und Freiheiten genießen.
2. Die Volksgruppen und ihre
Mitglieder werden zusätzliche Rechte, detailliert aufgeführt in
Kapitel 1, haben. Kosovarische, Bundes- und Republikbehörden werden
sich nicht in die Ausübung dieser zusätzlichen Rechte einmischen.
Die Volksgruppen werden, wie hierin genau aufgeführt, rechtlich
gleich gestellt sein, und sie werden ihre zusätzlichen Rechte nicht
dazu gebrauchen, die Rechte andere Völker oder die Rechte der
Bürger, die Souveränität und die territoriale Integrität der
Bundesrepublik Jugoslawien oder das Funktionieren der repräsentativen
demokratischen Regierung im Kosovo zu gefährden.
3. Alle Behörden im Kosovo werden
die Menschenrechte, die Demokratie und die Gleichheit der Bürger und
Volksgruppen in vollem Umfang respektieren.
4. Die Bürger im Kosovo werden
das Recht auf demokratische Selbstverwaltung durch gesetzgebende,
exekutive, juridische und andere Institutionen, die gemäß diesem
Abkommen geschaffen werden, haben. Sie werden die Möglichkeit haben,
in allen Institutionen im Kosovo vertreten zu sein. Das Recht auf
demokratische Selbstverwaltung wird das Recht einschließen, an
freien und gleichen Wahlen teilzunehmen.
5. Jede Person im Kosovo kann
Zugang haben zu internationalen Institutionen für die Wahrung ihrer
Rechte entsprechend den Prozeduren solcher Einrichtungen.
6. Die Parteien akzeptieren, nur
im Rahmen ihrer Machtbefugnisse und Verantwortlichkeiten im Kosovo,
wie sie in diesem Abkommen aufgeführt sind, zu handeln. Handlungen
außerhalb dieser Machtbefugnisse und Verantwortlichkeiten werden
null und nichtig sein. Das Kosovo wird alle hier dargelegten Rechte
und Machtbefugnisse haben, einschließlich vor allem der in der
Verfassung in Kapitel 1 angeführten. Dieses Abkommen hat Vorrang
gegenüber allen anderen rechtlichen Bestimmungen der Parteien und
wird unmittelbar angewendet. Die Vertragsparteien werden ihre
Regierungspraktiken und -dokumente mit diesem Abkommen in Einklang
bringen.
7. Die Parteien vereinbaren, mit
allen im Kosovo tätigen internationalen Organisationen bei der
Implementierung dieses Abkommens voll zu kooperieren.
Artikel II: Vertrauensbildende
Maßnahmen
Ende der Gewaltanwendung
1. Die Anwendung von Gewalt im
Kosovo wird sofort aufhören. In Übereinstimmung mit diesem Abkommen
werden vermeintliche Verletzungen des Waffenstillstandes den
internationalen Beobachtern mitgeteilt und sie werden nicht dazu
benutzt, Gewaltanwendung im Gegenzug zu rechtfertigen.
2. Der Status der Polizei und der
Sicherheitskräfte im Kosovo, einschließlich des Rückzugs solcher
Kräfte, wird durch die Bestimmungen dieses Abkommens geregelt.
Paramilitärische und irreguläre
Truppen im Kosovo sind mit den Bestimmungen dieses Abkommens nicht
vereinbar.
3. Die Parteien anerkennen das
Recht aller Personen, in ihre Heimat zurückzukehren. Entsprechende
Behörden werden alle Maßnahmen ergreifen, die eine sichere Rückkehr
der Menschen erleichtern, einschließlich der Ausgabe notwendiger
Dokumente. Alle Personen werden das Recht haben, ihr Grundeigentum
wieder in Besitz zu nehmen, ihre Nutzungsrechte an Staatseigentum
geltend zu machen und ihr sonstiges Eigentum und persönlichen Besitz
wiederzuerlangen. Die Parteien werden alle Maßnahmen ergreifen, die
für die Wiederaufnahme zurückkehrender Personen im Kosovo notwendig
sind.
4. Die Parteien werden mit allen
Anstrengungen des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) und
anderen internationalen Organisationen und
Nichtregierungsorganisationen bei der Repatriierung und der Rückkehr
der Menschen voll kooperieren, einschließlich mit denjenigen
Organisationen, die die Behandlung der Menschen nach ihrer Rückkehr
überwachen. [...]
Kriegsgefangene und Fragen der
Gerichtsbarkeit
[...]
12. Jede Partei
(a) verpflichtet sich, niemanden
wegen Verbrechen in Verbindung mit dem Kosovokonflikt strafrechtlich
zu verfolgen, ausgenommen solche Personen, die bezichtigt werden,
schwerwiegende Verletzungen des internationalen Menschenrechts
begangen zu haben. Um die Transparenz zu erleichtern, werden die
Parteien ausländischen Experten (einschließlich Gerichtsexperten)
zusammen mit staatlichen Ermittlern Zugang gewähren;
(b) verpflichtet sich, allen wegen
politisch motivierter Verbrechen in Verbindung mit dem Kosovokonflikt
schon Verurteilten eine allgemeine Amnestie zu gewähren. Diese
Amnestie wird nicht für diejenigen Personen gelten, die in einem
fairen, offenen und den internationalen Standards entsprechenden
Verfahren wegen schwerwiegender Verletzungen des internationalen
Menschenrechts korrekt verurteilt worden sind.
13. Alle Parteien werden ihrer
Verpflichtung, bei der Untersuchung und strafrechtlichen Verfolgung
schwerwiegender Verletzungen des internationalen Menschenrechts zu
kooperieren, entsprechen.
(a) Gemäß der Resolution 827
(1993) und sich daran anschließender Resolutionen des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen werden die Parteien mit dem
Internationalen Strafgerichtshof für das Ehemalige Jugoslawien voll
kooperieren. Sie werden auch dessen Bitten um Beistand und dessen
Verfügungen nachkommen.
(b) Ebenso werden die Parteien
internationalen Experten - einschließlich Gerichtsexperten und
Ermittlern - den vollständigen, ungehinderten und freien Zugang
gestatten, damit diese Behauptungen über schwerwiegende Verletzungen
des internationalen Menschenrechts überprüfen können.
[...]
Kapitel 1
Verfassung
In Bestätigung ihres Glaubens an
eine friedliche Gesellschaft, Gerechtigkeit, Toleranz und Versöhnung,
Entschlossen, die Achtung der
Menschenrechte und der Gleichheit aller Bürger und Volksgruppen zu
gewährleisten,
In Anerkennung dessen, daß die
Bewahrung und Förderung der nationalen, kulturellen und sprachlichen
Identität jeder Volksgruppe im Kosovo notwendig ist für die
harmonische Entwicklung einer friedlichen Gesellschaft,
In dem Wunsch, mit dieser
Interims-Verfassung Institutionen der demokratischen Selbstverwaltung
im Kosovo zu schaffen, die auf der Achtung vor der territorialen
Integrität und der Souveränität der Bundesrepublik Jugoslawien und
auf diesem Abkommen, aus dem die hier dargelegten Regierungsbehörden
herrühren, basieren,
In Anerkennung dessen, daß die
Institutionen des Kosovo die Volksgruppen im Kosovo gerecht
repräsentieren und die Ausübung ihrer Rechte und der Rechte ihrer
Mitglieder fördern sollten,
In Erinnerung an und in der
Zustimmung zu den von der Kontaktgruppe bei ihrem Ministertreffen in
London am 29. Januar 1999 angenommenen Prinzipien/Grundelementen.
[...]
Artikel I: Grundsätze der
demokratischen Selbstverwaltung im Kosovo
1. Das Kosovo wird sich mit den
hier detailliert angeführten gesetzgebenden, exekutiven, juridischen
und anderen Institutionen demokratisch selbst regieren. Die Organe
und Institutionen des Kosovo werden ihre Befugnisse entsprechend den
Bestimmungen dieses Abkommens ausüben.
2. Alle Behörden im Kosovo werden
die Menschenrechte, die Demokratie und die Gleichheit aller Bürger
und Volksgruppen voll respektieren.
3. Die Bundesrepublik Jugoslawien
besitzt im Kosovo die Zuständigkeit über folgende Bereiche,
ausgenommen solche, die an einer anderen Stelle dieses Abkommens
detailliert angeführt sind: (a) territoriale Integrität, (b)
Aufrechterhaltung eines gemeinsamen Marktes innerhalb der
Bundesrepublik Jugoslawien, wobei diese Befugnisse in einer den
Kosovo nicht diskriminierenden Art und Weise ausgeübt wird, ( c)
Geldpolitik, (d) Verteidigung, (e) Außenpolitik, (f)
Zollangelegenheiten, (g) Bundessteuern, (h) Bundeswahlen und (i)
andere Bereiche, die in diesem Abkommen detailliert angeführt sind.
4. Die Republik Serbien wird die
in diesem Abkommen detailliert angeführten Zuständigkeiten im
Kosovo besitzen, einschließlich derjenigen, die in Beziehung zu den
Wahlen auf Republikebene stehen.
5. Die Bürger im Kosovo können
weiterhin an den Bereichen, in denen die Bundesrepublik Jugoslawien
und die Republik Serbien Kompetenzen ausüben, durch Repräsentation
in den relevanten Institutionen partizipieren, ohne daß dies die
Ausübung der in diesem Abkommen dargelegten Kompetenzen
kosovarischer Behörden präjudizieren darf.
6. Bezüglich des Kosovo:
(a) Es wird keine Veränderungen
der Grenzen des Kosovo geben;
(b) Stationierung und Einsatz von
Polizei- und Sicherheitskräften werden gemäß den Kapiteln 2 und 7
dieses Abkommens geregelt;
und
(c) Kosovo wird die Autorität
besitzen, auswärtige Beziehungen innerhalb seiner
Verantwortungsbereiche zu unterhalten, entsprechend den
Machtbefugnissen, die in Artikel 7 der Verfassung der Bundesrepublik
Jugoslawien den Republiken zugesprochen werden.
7. Es wird keine Einmischung in
das Recht der Bürger und Volksgruppen im Kosovo geben, zur
Erreichung der folgenden Zwecke die entsprechenden Institutionen der
Republik Serbien anzurufen:
(a) Hilfe bei der Aufstellung von
Lehrplänen und Schulstandards,
(b) Teilnahme an sozialen
Unterstützungsprogrammen wie der Versorgung von Kriegsveteranen,
Pensionären und behinderten Personen; und
(c ) an anderen freiwillig
erhaltenen Diensten, vorausgesetzt, daß diese Dienste nicht in
Verbindung zu Polizei- und Sicherheitsangelegenheiten, geregelt in
den Kapiteln 2 und 7 dieses Abkommens, stehen, und vorausgesetzt, daß
jegliches im Kosovo Dienst tuende Personal der Republik diesem Absatz
gemäß aus unbewaffneten Dienstleistern bestehen und auf Einladung
einer Volksgruppe im Kosovo handeln wird. Die Republik ist befugt,
jenen Bürgern Steuern und Abgaben aufzuerlegen, die Dienste gemäß
diesem Absatz beanspruchen, soweit dies für die Unterstützung der
Bereitstellung solcher Dienste erforderlich ist.
Artikel 2: Die gesetzgebende
Versammlung
1. Kosovo wird eine Versammlung
haben, die aus 120 Abgeordneten besteht.
(a) 80 Abgeordnete werden direkt
gewählt.
(b) Weitere 40 Abgeordnete werden
von den Mitgliedern berechtigter Volksgruppen gewählt.
(i) Gruppen, deren Mitglieder mehr
als 0,5%, aber weniger als 5% der Bevölkerung im Kosovo ausmachen,
werden zehn dieser Sitze innehaben, die unter ihnen in
Übereinstimmung mit ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung
aufgeteilt werden.
(ii) Gruppen, deren Mitglieder
mehr als 5% der Kosovobevölkerung ausmachen, werden die
verbleibenden dreißig Sitze gleichmäßig unter sich aufteilen. Die
serbischen und albanischen Volksgruppen werden vermutlich die 5%
Bevölkerungsschwelle erreichen.
Weitere Bestimmungen:
2. Die Wahl aller Abgeordneten
wird gemäß den Bestimmungen in Kapitel 3 dieses Abkommens
demokratisch durchgeführt. Die Abgeordneten werden für die Dauer
von drei Jahren gewählt.
3. Die Verteilung der Sitze in der
Versammlung wird sich auf die bei der in Kapitel 5 dieses Abkommens
erwähnten Volkszählung gesammelten Daten stützen. Vor Abschluß
der Volkszählung werden für die Zwecke dieses Artikels die
Mitgliedschaftserklärungen der Volksgruppen, die während der
Wählerregistrierung gemacht wurden, genutzt, um den prozentualen
Anteil der jeweiligen Volksgruppe an der Bevölkerung im Kosovo zu
bestimmen.
[...]
7. Eine Mehrheit der gemäß
Abschnitt 1 (b) in die Versammlung gewählten Abgeordneten einer
einzelnen Volksgruppe kann einen Antrag annehmen, daß sich eine
Gesetzes- oder andere Entscheidung nachteilig auf die vitalen
Interessen ihrer Volksgruppe auswirkt. Das angefochtene Gesetz oder
die in Frage gestellte Entscheidung werden im Hinblick auf diese
Volksgruppe angesetzt, bis das Verfahren der Streitschlichtung gemäß
Absatz 8 abgeschlossen ist.
8. Das folgende Verfahren wird im
Fall eines Antrags gemäß Abschnitt 7 angewendet:
(a) Die Abgeordneten, die den
Antrag wegen vitaler Interessen stellen, werden ihren Antrag
begründen. Denjenigen, die die Gesetze vorschlagen, wird die
Möglichkeit zur Antwort gegeben.
(b) Die den Antrag stellenden
Abgeordneten werden innerhalb eines Tages einen Vermittler ihrer Wahl
ernennen, der bei der Erreichung einer Einigung mit den
Gesetzesinitiatoren assistiert.
(c ) Wenn die Vermittlung
innerhalb von sieben Tagen keine Einigung erzielt, kann die
Angelegenheit für einen bindenden Entscheid vorgelegt werden. Der
Entscheid wird von einem Gremium getroffen, das aus drei Abgeordneten
der Versammlung besteht: einem Albaner und einem Serben, beide von
ihrer Volksgruppe ernannt, und einem dritten Abgeordneten, der einer
dritten Nationalität angehören und innerhalb von zwei Tagen
einstimmig vom Präsidium der Versammlung ausgewählt wird.
(i) Einem die vitalen Interessen
betreffenden Antrag wird stattgegeben, wenn sich die angefochtene
Gesetzgebung nachteilig auf die fundamentalen Verfassungsrechte der
Gruppe, die zusätzlichen Rechte, wie sie in Artikel VII dargelegt
sind, oder das Prinzip gerechter Behandlung auswirkt.
[...]
Führung
10. Die Versammlung wird in
Übereinstimmung mit ihren Verfahrensregeln aus den Reihen ihrer
Abgeordneten heraus ein Präsidium wählen, das aus einem
Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und anderen Führern bestehen
wird. Jede Volksgruppe, die die in Abschnitt 1 (b) (ii) dargelegte
Bevölkerungsschwelle erreicht, wird in der Führung vertreten sein.
Der Präsident der Versammlung wird nicht derselben Volksgruppe wie
der Präsident des Kosovo angehören.
[...]
Artikel VII: Volksgruppen
1. Die Volksgruppen und ihre
Mitglieder werden, wie unten dargelegt, zusätzliche Rechte besitzen,
um ihre nationalen, kulturellen, religiösen und sprachlichen
Identitäten in Übereinstimmung mit den internationalen Standards
und der Schlußakte von Helsinki zu bewahren und auszudrücken. Diese
Rechte werden in Einklang mit den Menschenrechten und den
Grundfreiheiten ausgeübt werden.
2. Jede Volksgruppe kann, mit
demokratischen Mitteln und in einer Art und Weise, die den Prinzipien
des Kapitels 3 dieses Abkommens entspricht, Institutionen für die
Verwaltung ihrer Angelegenheiten wählen.
3. Die Volksgruppen werden den im
Kosovo geltenden Gesetzen unterworfen sein, vorausgesetzt, daß keine
Norm oder Entscheidung bezüglich der Volksgruppen diskriminierender
Art ist. Die Versammlung wird über ein Verfahren entscheiden, das
Streitigkeiten zwischen den Volksgruppen regelt.
4. Die zusätzlichen Rechte der
Volksgruppen, ausgeübt durch deren demokratisch gewählte
Institutionen, bestehen darin:
(a) ihre nationalen, kulturellen,
religiösen und sprachlichen Identitäten zu bewahren und zu
beschützen; darin eingeschlossen
(i) zusätzlich zu den albanischen
und serbischen Schildern die Verwendung lokaler Städte- und
Dorfnamen, Platz-, Straßen- und anderer topographischer Namen in
Sprache und Alphabet der Volksgruppe, in Übereinstimmung mit den von
den kommunalen Behörden getroffenen Entscheidungen über die
Ausfertigung;
(ii) die Bereitstellung von
Informationen in der Sprache und dem Alphabet der Volksgruppe;
(iii) die Bereitstellung von
Bildung und die Schaffung von schulischen Einrichtungen, besonders
für den Unterricht in eigener Sprache und eigenem Alphabet und in
nationaler Kultur und Geschichte, für welchen die entsprechenden
Institutionen finanzielle Hilfe zur Verfügung stellen werden; die
Lehrpläne werden den Geist der Toleranz zwischen den Volksgruppen
und die Achtung vor den Rechten von Mitgliedern aller Volksgruppen
in Übereinstimmung mit internationalen Standards widerspiegeln;
(iv) die Berechtigung zu
ungehindertem Kontakt mit den Vertretern der jeweils eigenen
Volksgruppe innerhalb der Bundesrepublik Jugoslawien und im Ausland,
(v) der Gebrauch und das Zeigen
von nationalen Symbolen, inklusive der Symbole der Bundesrepublik
Jugoslawien und der Republik Serbien;
(vi) der Schutz der nationalen
Traditionen im Familienrecht durch, wenn die Gemeinde es beschließt,
die Aufstellung von Regeln im Bereich der Erbschaftsangelegenheiten;
Familien- und Ehebeziehungen; Vormundschaft und Adoption;
(vii) die Erhaltung von Stätten
und Orten, die für die Volksgruppe von religiöser, historischer
oder kultureller Bedeutung sind, in Zusammenarbeit mit anderen
Behörden;
und
(viii) die Durchführung
öffentlicher Gesundheits- und Sozialdienste für die Bürger und
Volksgruppen auf einer nicht-diskriminierenden Basis;
(ix) die Unterhaltung religiöser
Institutionen in Zusammenarbeit mit kirchlichen Behörden; und
(x) die Teilnahme an regionalen
und internationalen Nichtregierungsorganisationen im Einklang mit
den Verfahrensregeln dieser Organisationen;
(b) garantierten Zugang zu und
Repräsentation in den öffentlichen Rundfunk- und Fernsehmedien,
einschließlich der Bereitstellung von separaten Programmen in den
betreffenden Sprachen unter der Leitung derjenigen Personen, die von
der jeweiligen Volksgruppe auf einer fairen und gleichen Basis
nominiert wurden, zu halten; und
(c ) ihre Aktivitäten durch die
Erhebung von Beiträgen zu finanzieren, welche die Volksgruppen durch
Beschluß den Mitgliedern ihrer eigenen Gruppe auferlegen können;
5. Mitgliedern der Volksgruppen
wird ebenfalls individuell garantiert:
(a) das Recht, ungehinderten
Kontakt mit den Mitgliedern der jeweiligen Volksgruppe überall in
der Bundesrepublik Jugoslawien und im Ausland zu genießen
(b) gleicher Zugang zu
Beschäftigung im öffentlichen Dienst auf allen Ebenen;
(c )das Recht, ihre Sprache und
ihr Alphabet zu gebrauchen;
(d) das Recht, Symbole der
Volksgruppe zu gebrauchen und zu zeigen;
(e) das Recht, an demokratischen
Institutionen beteiligt zu sein, die die Ausübung der in diesem
Abkommen dargelegten kollektiven Rechte der Volksgruppen bestimmen
werden;
und
(f) das Recht, kulturelle und
religiöse Vereinigungen zu gründen, für welche die betreffenden
Behörden finanzielle Unterstützung zur Verfügung stellen werden.
6. Jede Volksgruppe und, wo es
angebracht ist, ihre individuell handelnden Mitglieder können diese
zusätzlichen Rechte durch Bundeseinrichtungen und durch
Einrichtungen der Republik ausüben, in Übereinstimmung mit den
Verfahren solcher Einrichtungen und ohne Einschränkung der Fähigkeit
der kosovarischen Einrichtungen, ihre Verpflichtungen ausführen zu
können.
7. Jede Person wird das Recht
haben, frei zu wählen, ob sie oder ob sie nicht als einer
Volksgruppe zugehörig behandelt wird, und es wird kein Nachteil aus
dieser Wahl oder aus der Ausübung von Rechten in Zusammenhang mit
dieser Wahl resultieren.
[...]
Kapitel 2: Polizei und öffentliche
Sicherheit
Artikel I: Allgemeine Grundsätze
1. Alle Sicherheitsbehörden,
-organisationen und -personal der Vertragsparteien, welche für die
Zwecke dieses Kapitels die im Kosovo tätige Zoll- und Grenzpolizei
einschließen werden, werden im Einklang mit diesem Abkommen handeln
und die international anerkannten Standards der Menschenrechte und
ordnungsgemäßer Verfahren beobachten. In der Ausübung seiner
Funktion wird das Sicherheitspersonal niemanden diskriminieren, aus
keinerlei Gründen wie Geschlecht, Rasse, Farbe, Sprache, Religion,
politische oder andere Meinungen, nationale oder soziale Herkunft,
Verbindung zu einer Volksgruppe, Eigentum, Geburt oder sonstiger
Status.
2. Die Parteien laden die
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ein,
die Implementierung dieses Kapitels und der damit zusammenhängenden
Bestimmungen dieses Abkommens durch ihre Implementierungsmission (IM)
zu überwachen und zu beaufsichtigen. Der Chef der
Implementierungsmission (CIM) oder sein Beauftragter werden die
Befugnis haben, bindende Direktiven an die Parteien und
untergeordneten Gremien für Angelegenheiten der Polizei und der
öffentlichen Sicherheit auszugeben, um die Einhaltung der
Bestimmungen dieses Kapitels durch die Vertragsparteien zu erreichen.
Die Parteien vereinbaren, mit der IM voll zu kooperieren und ihren
Direktiven zu entsprechen. Dem polizeilichen Aufgaben zugewiesenen
Personal innerhalb der IM wird das Tragen einer Uniform während des
Dienstes in diesem Bereich der Mission erlaubt sein.
3. Bei der Ausübung seiner
Verantwortlichkeiten wird der CIM die KFOR [Bezeichnung der im Kosovo
zu stationierenden internationalen Streitmacht - d.Übs.] in
angemessener Weise informieren und konsultieren.
4. Die IM ist befugt:
(a) Polizeiaktivitäten, -personal
und -einrichtungen, inklusive sowohl Grenzpolizei und Zollabteilungen
als auch assoziierte Justizorganisationen, -strukturen und
-verfahren, zu überwachen, beobachten und inspizieren.
(b) Polizeipersonal und -kräfte,
einschließlich Grenzpolizei und Zollabteilungen, zu beraten und,
falls notwendig, um sie zur Einhaltung dieses Abkommens,
einschließlich dieses Kapitels, zu bewegen, bindende Direktiven in
Koordination mit KFOR zu erlassen;
(c) an der Ausbildung der
Sicherheitskräfte teilzunehmen und sie anzuleiten;
(d) in Koordination mit KFOR die
Gefährdungen der öffentlichen Ordnung zu beurteilen;
(e) die Regierungsbehörden zu
beraten und anzuleiten, wie mit Gefährdungen der öffentlichen
Ordnung umzugehen ist sowie effektive zivile Sicherheitsbehörden zu
organisieren sind;
(f) die Vertragsparteien und das
Personal der Sicherheitskräfte bei der Ausführung ihrer Pflichten,
wie sie die IM als angemessen erachtet, zu begleiten;
(g) das Personal der
Vertragsparteien für die öffentliche Sicherheit aus triftigem
Grunde zu entlassen oder disziplinarisch zu belangen;
und
(h) angemessene
Polizeiunterstützung von der internationalen Gemeinschaft zu
erbitten, die es der IM ermöglicht, die in diesem Kapitel
festgesetzten Pflichten zu erfüllen.
5. Die gesamte kosovarische,
Republiks- und Bundespolizei und die militärischen Bundesbehörden
sind verpflichtet, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich
Bewegungsfreiheit und sichere Durchreise für alle Menschen,
Fahrzeuge und Güter zu sichern. Diese Verpflichtung schließt die
Aufgabe ein, die ungehinderte Durchfahrt von Polizeiausrüstung, die
von CIM und COMFKFOR für den Gebrauch der Kosovopolizei zugelassen
wurde, und von jeder anderen Unterstützung, die gemäß
Unterabschnitt 4 (h) zur Verfügung gestellt wird, in das Kosovo zu
gestatten.
6. Die Vertragsparteien
verpflichten sich zu gegenseitiger Unterstützung, soweit sie erbeten
wird, bei der Auslieferung derjenigen, die bezichtigt werden,
kriminelle Handlungen im Bereich der Gerichtsbarkeit einer der
Parteien begangen zu haben, und bei der Untersuchung und
strafrechtlichen Verfolgung von Delikten auf der anderen Seite der
Grenze des Kosovo zu anderen Teilen der Bundesrepublik Jugoslawien.
Die Parteien werden einvernehmliche Verfahren und Mechanismen
entwickeln, um diesen Anforderungen zu entsprechen. Der CIM oder sein
Beauftragter werden Streitigkeiten über derartige Fragen lösen.
[...]
Kapitel 3: Durchführung und
Überwachung von Wahlen
[...]
Artikel II: Rolle der OSZE
1. Die Parteien ersuchen die OSZE,
ein Programm zur Abhaltung von Wahlen im Kosovo anzunehmen und die
Wahlen, wie in diesem Abkommen dargelegt, zu überwachen.
2. Die Parteien ersuchen die OSZE,
die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen in einer von der
OSZE zu bestimmenden Art und Weise und in Kooperation mit anderen
internationalen Organisationen, die die OSZE für notwendig erachtet,
zu überwachen; dies betrifft die Wahlen für:
a) die Mitglieder der
Kosovo-Versammlung;
b) die Mitglieder der
Gemeindevertretungen;
c) die anderen gemäß diesem
Abkommen sowie den Gesetzen und der Verfassung des Kosovo im Ermessen
der OSZE durch Volkswahl bestimmten Beamten.
3. Die Parteien ersuchen die OSZE,
eine zentrale Wahlkommission im Kosovo zu errichten (“die
Kommission”).
4. Gemäß Artikel IV des Kapitels
5 werden die ersten Wahlen innerhalb von neun Monaten nach
Inkrafttreten dieses Abkommens abgehalten. Der Kommissionspräsident
wird in Konsultation mit den Parteien den genauen Zeitpunkt und die
Anordnung der Wahlen für die politischen Ämter des Kosovo
beschließen.
[...]
Kapitel 4b
Humanitäre Hilfe, Wiederaufbau
und wirtschaftliche Entwicklung
1. Parallel zu der fortgesetzten
vollen Implementierung dieses Abkommens muß die Aufmerksamkeit
dringend darauf gerichtet werden, den tatsächlichen humanitären und
wirtschaftlichen Bedürfnissen im Kosovo gerecht werden, um die
Voraussetzungen für Wiederaufbau und dauerhafte wirtschaftliche
Erholung schaffen zu helfen. Internationale Hilfe wird den
Volksgruppen ohne Unterschied gewährleistet.
2. Die Parteien begrüßen die
Bereitschaft der mit der internationalen Gemeinschaft
zusammenarbeitenden Europäischen Kommission, die internationale
Unterstützung für die Anstrengungen der Partei zu koordinieren.
Insbesondere wird die Europäische Kommission innerhalb eines Monats
nach Inkrafttreten dieses Abkommens eine internationale
Geberkonferenz organisieren.
3. Die internationale Gemeinschaft
wird sofortige und an keine Bedingungen geknüpfte humanitäre Hilfe
zur Verfügung stellen, die sich in erster Linie auf die in ihre
ehemalige Heimstätten zurückkehrenden Flüchtlinge und innerhalb
des Landes Deportierten konzentriert. Die Parteien begrüßen und
bekräftigen die führende Rolle des UNHCR bei der Koordination
dieser Bemühung und sie pflichten seiner Absicht bei, in enger
Kooperation mit der Implementierungsmission eine frühe, friedliche,
geordnete und phasenweise Rückkehr der Flüchtlinge und Deportierten
unter sicheren und würdigen Bedingungen zu planen.
4. Die internationale Gemeinschaft
wird die Mittel für eine schnelle Verbesserung der Lebensbedingungen
der Bevölkerung im Kosovo durch Wiederaufbau und Wiederherstellung
der Wohnungen und der lokalen Infrastruktur (einschließlich Wasser,
Energie, Gesundheit und lokale Bildungsinfrastruktur) zur Verfügung
stellen, die auf Gutachten zur Schadensabschätzung basieren.
5. Ebenfalls wird Hilfe zur
Verfügung gestellt werden, um die Schaffung und Entwicklung des in
diesem Abkommen dargelegten institutionellen und legislativen
Rahmens, einschließlich lokaler Verwaltungs- und Steuerregelungen
zu unterstützen und um die Zivilgesellschaft, die Kultur und die
Bildung zu stärken. Auch die soziale Fürsorge wird angesprochen
werden, wobei der Schutz von gefährdeten sozialen Gruppen Vorrang
haben wird.
[...]
Kapitel 5: Implementierung I
Artikel I: Institutionen
Implementierungsmission
1. Die Parteien laden die OSZE
ein, in Kooperation mit der Europäischen Union eine
Implementierungsmission im Kosovo zu bilden. Alle
Verantwortlichkeiten und Befugnisse, die bisher der
Kosovo-Verifikationsmission und ihrem Chef durch frühere Abkommen
verliehen wurden, werden für die Implementierungsmission und ihren
Chef fortgelten.
Gemeinsame Kommission
2. Eine Gemeinsame Kommission wird
als zentraler Mechanismus für die Überwachung und Koordination der
zivilen Implementierung dieses Abkommens dienen. Sie wird aus dem
Chef der Implementierungsmission (CIM), einem Vertreter des Bundes
und einem Vertreter der Republik, einem Vertreter von jeder
Volksgruppe im Kosovo, dem Präsidenten der Versammlung und einem
Vertreter des Präsidenten des Kosovo bestehen. Die Treffen der
Gemeinsamen Kommission können von Vertretern anderer Organisationen,
die in diesem Abkommen entweder aufgeführt sind oder die für die
Implementierung gebraucht werden, besucht werden.
3. Die CIM wird den Vorsitz der
Gemeinsamen Kommisssion führen. Der Vorsitz wird die Arbeit der
Gemeinsamen Kommission koordinieren und organisieren und den Ort und
Zeitpunkt ihrer Treffen beschließen. Die Parteien werden sich an die
Entscheidungen der Gemeinsamen Kommission halten und diese voll
implementieren. Die Gemeinsame Kommission wird auf der Basis des
Konsenses operieren, aber falls ein Konsens nicht erreichbar ist,
trifft der Vorsitz die endgültige Entscheidung.
4. Der Vorsitz wird innerhalb des
Kosovo vollen und ungehinderten Zugang zu allen Orten, Personen und
Informationen haben (einschließlich zu Dokumenten und anderen
Papieren), die seiner Meinung nach zur Erfüllung seiner
Verpflichtungen im Hinblick auf die zivilen Aspekte dieses Abkommens
zugänglich sein müssen.
Artikel II: Verpflichtungen und
Befugnisse
1. Der CIM wird:
(a) die Implementierung der
zivilen Aspekte dieses Abkommens gemäß einem von ihm detailliert
dargelegten Zeitplan leiten und überwachen;
(b) engen Kontakt zu den Parteien
unterhalten, um die völlige Einhaltung jener Aspekte dieses
Abkommens zu fördern;
(c )die Lösung von im
Zusammenhang mit der Implementierung erwachsenden Schwierigkeiten zu
erleichtern, soweit er es für notwendig erachtet;
(d) an Treffen von
Geberorganisationen teilnehmen, einschließlich solcher Treffen, die
sich mit Fragen der Wiederherstellung und des Wiederaufbaus befassen,
besonders durch das Einbringen von Vorschlägen und die Feststellung
von Prioritäten für deren angemessene Betrachtung;
(e) die Aktivitäten der bei der
Implementierung der zivilen Aspekte dieses Abkommens helfenden
zivilen Organisationen und Einrichtungen im Kosovo unter voller
Achtung ihrer spezifischen Organisationsverfahren koordinieren;
(f) regelmäßig den für die
Bildung der Mission verantwortlichen Gremien über den Fortschritt
bei der Implementierung der zivilen Aspekte dieses Abkommens Bericht
erstatten;
(g) die Polizei und
Sicherheitskräfte betreffenden Funktionen, die in diesem Abkommen
dargelegt sind, ausführen.
2. Der CIM wird auch andere
Verantwortlichkeiten ausüben, die entweder in diesem Abkommen
dargelegt sind oder welche möglicherweise später vereinbart werden.
[...]
Artikel IV: Prozeß der
Implementierung
[...]
Wahlen und Volkszählung
2. Innerhalb von neun Monaten nach
Inkrafttreten dieses Abkommens werden in Übereinstimmung mit und
gemäß den in Kapitel 3 dieses Abkommens dargelegten Verfahren
Wahlen entsprechend einem von der Zentralen Wahlkommission nach
internationalen Standards vorbereiteten Wählerverzeichnis für die
hierin geschaffenen Behörden abgehalten werden. Die Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) wird diese Wahlen
überwachen, um sicherzustellen, daß sie frei und gerecht sind.
3. Unter der Aufsicht der OSZE und
mit Beteiligung von kosovarischen Behörden und Experten, die den
Volksgruppen im Kosovo zugehörig und von diesen ernannt worden sind,
werden die Bundesbehörden eine objektive und freie Volkszählung im
Kosovo in Übereinstimmung mit den mit der OSZE gemäß
internationalen Standards vereinbarten Regeln und Vorschriften
durchführen. Die Volkszählung wird zu dem Zeitpunkt durchgeführt,
an dem die OSZE bestimmt, daß die Bedingungen eine objektive und
genaue Zählung erlauben.
(a) Die erste Volkszählung wird
sich auf die Angabe von Name, Geburtsort, gewöhnlichem
Aufenthaltsort und Adresse, Geschlecht, Alter, Staatsbürgerschaft,
Volksgruppe und Religion beschränken.
(b) Die Behörden der
Vertragsparteien werden sich gegenseitig und der OSZE alle für die
Durchführung der Volkszählung notwendigen Dokumente, einschließlich
der Daten über Aufenthaltsort, Staatsbürgerschaft, Wählerlisten
und anderer Informationen, zur Verfügung stellen.
[...]
Kapitel 7: Implementierung II
Artikel I: Allgemeine
Verpflichtungen
1. Die Parteien verpflichten sich,
so schnell wie möglich normale Lebensbedingungen im Kosovo zu
schaffen und voll miteinander und mit allen an der Implementierung
dieses Abkommens beteiligten internationalen Organisationen,
Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen zu kooperieren. Sie
begrüßen die Bereitschaft der internationalen Gemeinschaft, in die
Region eine Streitmacht zu entsenden, die bei der Implementierung
dieses Abkommens assistiert.
a. Der Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen wird gebeten, eine Resolution unter Kapitel VII
der Charta zu verabschieden, die die in diesem Abkommen dargelegten
Vereinbarungen, einschließlich der Gründung einer multinationalen
militärischen Implementierungsstreitmacht, annimmt und bekräftigt.
Die Parteien bitten die NATO, eine militärische Streitmacht zu
bilden und anzuführen, die helfen soll, die Einhaltung der
Bestimmungen dieses Kapitels sicherzustellen. Sie bestätigen auch
die Souveränität und die territoriale Integrität der
Bundesrepublik Jugoslawien.
b. Die Parteien vereinbaren, daß
die NATO eine Streitmacht aufstellen und stationieren wird (im
folgenden KFOR), die aus Boden-, Luft- und Seeinheiten aus NATO und
Nicht-NATO-Staaten bestehen kann und unter der Befehlsgewalt, den
Direktiven und der politischen Kontrolle des Nordatlantikrates gemäß
der NATO-Befehlskette operieren wird. Die Parteien vereinbaren,
Stationierung und Operation dieser Streitmacht zu erleichtern, und
sie vereinbaren weiterhin, allen Verpflichtungen dieses Kapitels voll
zu entsprechen.
c. Es ist vereinbart worden, daß
andere Staaten bei der Implementierung dieses Kapitels helfen können.
Die Parteien vereinbaren, daß die Modalitäten für die Beteiligung
solcher Staaten Gegenstand von Übereinkünften zwischen jenen
teilnehmenden Staaten und der NATO sein werden.
2. Die Ziele dieser Bestimmungen
sind folgende:
a. eine dauerhafte Einstellung der
Feindseligkeiten zu begründen. Außer den in diesem Kapitel
vorgesehenen Truppen werden unter keinen Umständen irgendwelche
bewaffneten Truppen Kosovo wieder betreten oder innerhalb des Kosovo
verbleiben, ohne vorher die ausdrückliche Zustimmung des
KFOR-Befehlshabers (COMKFOR) eingeholt zu haben. Für die Zwecke
dieses Kapitels umfaßt der Ausdruck “Truppen” das gesamte
Personal und alle Organisationen mit militärischen Funktionen,
einschließlich regulärer Armee, bewaffneter Gruppen von Zivilisten,
paramilitärischer Gruppen, Luftstreitkräften, Nationalgarden,
Grenzpolizeitruppen, Armeereserven, Militärpolizei, Geheimdienste,
Innenministerium, Orts-, Spezial-, Aufruhr und Anti-Terror-Polizei
und aller anderen vom COMKFOR als solche eingestuften Gruppen oder
Individuen. Die einzige Ausnahme von den Bestimmungen dieses Absatzes
betrifft zivile Polizei, die an der heißen Phase der Verfolgung
einer Person, die im Verdacht steht, ein schwerwiegendes Verbrechen
begangen zu haben, beteiligt ist, wie in Kapitel 2 vorgesehen;
b. für die Unterstützung und
Autorisierung der KFOR zu sorgen und im besonderen die KFOR zu
autorisieren, die erforderlichen Schritte zu unternehmen,
einschließlich der Anwendung erforderlicher Gewalt, um die
Einhaltung dieses Kapitels und den Schutz der KFOR, der
Implementierungsmissionen (IM) und anderer an der Implementierung
dieses Abkommens beteiligter internationaler Organisationen,
Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen sicherzustellen und
zu einem sicheren Umfeld beizutragen;
c. die kostenlose Benutzung aller
für die Aufstellung erforderlichen Einrichtungen und Dienste zu
gewähren, die für Stationierung und Unterstützung der KFOR
erforderlich sind.
3. Die Parteien gehen davon aus
und vereinbaren, daß die in diesem Kapitel übernommenen
Bestimmungen für jede Partei gleichermaßen gelten. Jede Partei wird
individuell für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich
gemacht, und jede Partei erklärt sich einverstanden, daß der
Rückstand oder das Versagen einer Partei bei der Aufgabe, den
Bestimmungen zu entsprechen, keinen Anlaß für irgendeine andere
Partei bieten wird, die eigenen Verpflichtungen nicht zu erfüllen.
Alle Parteien werden etwa erforderlichen Erzwingungsmaßnahmen der
KFOR für die Sicherstellung der Implementierung dieses Kapitels im
Kosovo und den Schutz der KFOR, IM und anderer an der Implementierung
dieses Abkommens beteiligter Organisationen, Einrichtungen und
Nichtregierungsorganisationen gleichermaßen unterworfen sein.
Artikel II: Einstellung der
Feindseligkeiten
1. Die Parteien werden sofort nach
Inkrafttreten dieses Abkommens (EIF) [= entry in force - d. Übs.]
alle feindseligen oder provozierenden Handlungen jedweder Art
untereinander oder gegen irgendeine Person im Kosovo unterlassen. Sie
werden keine feindseligen oder provozierenden Demonstrationen
unterstützen oder organisieren.
2. Bei der Durchführung der in
Absatz 1 dargelegten Bestimmungen verpflichten sich die Parteien im
besonderen, das Abfeuern aller Waffen und Sprengkörper, sofern sie
nicht vom COMKFOR genehmigt sind, einzustellen. Sie werden keine
Minen, Sperren, nicht genehmigte Checkpoints, Beobachtungsposten (mit
der Ausnahme von vom COMKFOR gebilligten Grenzbeobachtungsposten und
-übergängen) oder Schutzhindernisse anbringen. Die Parteien werden,
ausgenommen wie in Kapitel 2 vorgesehen, ohne vorherige ausdrückliche
Zustimmung des COMKFOR keine militärischen, sicherheits- oder
ausbildungsbezogenen Handlungen, einschließlich Boden- oder
Luftverteidigungsoperationen im oder über dem Kosovo, unternehmen.
3. Abgesehen von
Grenzschutztruppen (wie in Artikel IV geregelt) wird keine Partei
Streitkräfte innerhalb einer 5 Kilometer-Zone haben, die an der
internationalen Grenze der Bundesrepublik Jugoslawien, die auch die
Grenze des Kosovo bildet (im folgenden "die Grenzzone"),
verläuft. Die Grenzzone wird bis EIF + 14 Tage von
VJ-Grenzschutzpersonal [VJ = Vojske Jugoslawije; die jugoslawische
Armee - d. Übs.] in Übereinstimmung mit den Direktiven der IM
markiert werden. Der COMKFOR kann kleinere Änderungen aus
Einsatzgründen bestimmen.
4.a. Außer der, gemäß
CIM-Beschluß, normale Polizeiaufgaben durchführenden zivilen
Polizei wird keine Vetragspartei Truppen innerhalb von 5 Kilometern
von der kosovarischen Seite der Grenze des Kosovo mit anderen Teilen
der Bundesrepublik Jugoslawien stehen haben.
b. Die Präsenz jedweder Truppen
innerhalb von 5 Kilometern auf der anderen Seite dieser Grenze ist
dem COMKFOR zu melden. Wenn, nach der Beurteilung des COMKFOR, eine
solche Truppenpräsenz die Implementierung dieses Kapitels im Kosovo
gefährdet oder gefährden könnte, wird er die für die fraglichen
Truppen verantwortlichen Behörden kontaktieren, und er kann
verlangen, daß diese Truppen sich aus dem Gebiet zurückziehen oder
außerhalb des Gebietes bleiben.
5. Keine Partei wird irgendwelche
Vergeltungsmaßnahmen, Gegenangriffe oder irgendwelche einseitigen
Aktionen als Reaktion auf Verletzungen dieses Kapitels durch eine
andere Vertragspartei ausführen. Die Parteien werden auf
vermeintliche Verletzungen dieses Kapitels mit den in Artikel XI
vorgesehenen Verfahren reagieren.
Artikel III: Umgruppierung,
Rückzug und Demilitarisierung der Truppen
Um ihre Truppen zu entflechten und
jeden weiteren Konflikt zu vermeiden, werden die Vertragsparteien
sofort mit dem EIF beginnen, ihre Truppen in Übereinstimmung mit den
Artikeln IV, V und VI umzugruppieren, zurückzuziehen oder zu
demilitarisieren.
Artikel IV: VJ-Truppen
1. VJ-Armeeinheiten
a. Bis zum K-Day [laut Kap.7
Artikel 16 das von der NATO zu bestimmende Datum des Einsatzbeginns
der KFOR - d. Übs.] + 5 Tage werden alle Einheiten der VJ-Armee (mit
Ausnahme jener Truppen, die in Absatz 2 dieses Artikels aufgeführt
sind) die Verlegung zu den in Anhang A dieses Kapitels aufgelisteten
genehmigten Stationierungsorten vollendet haben. Der ranghöchste
VJ-Kommandeur im Kosovo wird dem COMKFOR bis zum K-Day + 5 Tage
schriftlich bestätigen, daß die VJ ihre Verpflichtungen erfüllt
hat und die im nachstehenden Artikel VII geforderten Informationen
zur Verfügung stellen, um die während der Verlegung vollzogenen
Rückzugsmaßnahmen oder anderen Veränderungen zu berücksichtigen.
Diese Informationen werden wöchentlich aktualisiert.
b. Bis zum K-Day + 5 Tage wird der
Chef des VJ-Generalstabs durch den ranghöchsten VJ-Kommandeur im
Kosovo dem COMKFOR einen detaillierten Plan für den phasenweisen
Abzug der VJ-Truppen aus dem Kosovo in andere Gebiete in Serbien zur
Genehmigung vorlegen, um sicherzustellen, daß die folgenden
Zeitlimits eingehalten werden:
1) Bis zum K-Day + 5 Tage müssen
die VJ-Instanzen auf den COMKFOR befriedigende Weise 50 % der Männer
und des Materials sowie aller benannten Offensivwaffen aus dem Kosovo
in andere Gebiete in Serbien abziehen. Als solche Waffen haben zu
gelten: Kampfpanzer; alle anderen gepanzerten Fahrzeuge, die mit
Waffen ausgerüstet sind, deren Kaliber 12,7 mm überschreitet;
ferner alle schweren Waffen (auf Fahrzeugen montiert oder nicht),
deren Kaliber 82 mm überschreitet.
2) Bis zum K-Day + 180 Tage werden
das gesamte VJ-Armeepersonal und die gesamte Ausrüstung ( mit
Ausnahme der in Absatz 2 dieses Artikels aufgeführten Truppen) aus
dem Kosovo in andere Gebiete in Serbien abgezogen worden sein.
2. VJ-Grenzschutztruppen
a. Es werden VJ-Grenzschutztruppen
gestattet sein, aber beschränkt auf eine Anzahl von 1500 Angehörigen
bei den vor Februar 1998 in Djakovica, Prizren und Urosevac
befindenden Einrichtungen und untergeordneten Einrichtungen der
Grenzschutztruppen innerhalb der 5 Kilometer-Grenzzone, oder bei
einer, von der vorherigen Zustimmung des COMKFOR abhängigen,
beschränkten Anzahl vorhandener Einrichtungen in unmittelbarer Nähe
der Grenzzone. Diese Anzahl wird bis zum K-Day + 14 Tage erreicht
sein. Einer zusätzlichen Anzahl von VJ-Personal, das sich auf nicht
mehr als 1000 C2 und logistische Kräfte beläuft, wird es erlaubt
sein, an den im Anhang A aufgeführten genehmigten
Stationierungsorten zu verbleiben, um ausschließlich im Zusammenhang
mit der Grenzsicherung stehende Aufgaben auf Brigadeebene zu
erfüllen. Nach einer anfänglichen 90 Tage vom K-Day an dauernden
Periode kann der COMKFOR zu jeder Zeit erneut die Verlegung von
VJ-Personal prüfen und weitere Anpassungen der Truppenniveaus mit
dem Ziel fordern, die für den legitimen Grenzschutz erforderliche
Mindeststärke zu erreichen, so weit es die Sicherheitslage und das
Verhalten der Parteien rechtfertigen.
b. VJ-Elemente im Kosovo werden
auf Waffen von 82 mm oder geringerem Kaliber beschränkt. Sie werden
weder gepanzerte Fahrzeuge (außer Radkraftfahrzeugen mit Waffen vom
Kaliber 12, 7 mm oder weniger) noch Luftabwehrwaffen besitzen.
c. VJ-Grenzschutzeinheiten dürfen
im Kosovo nur innerhalb der Grenzzone patrouillieren und
ausschließlich für den Zweck, die Grenze gegen Angriffe von außen
zu verteidigen und ihre Integrität durch die Verhinderung illegaler
Grenzübertritte zu bewahren. Erwägungen des geographischen Terrains
können Grenzschutzmanöver binnenseits der Grenzzone erfordern. Alle
diese Manöver sind vom COMKFOR zu genehmigen und zu koordinieren.
d. Außer der Grenzzone dürfen
VJ-Einheiten sich im Kosovo nur bewegen, um Dienststationen und
Garnisonen in der Grenzzone oder in genehmigten Stationierungsorten
zu erreichen. Solche Bewegungen dürfen nur entlang der Strecken und
in Übereinstimmung mit den Verfahren erfolgen, die vom COMKFOR nach
Konsultation mit dem CIM, den Kommandeuren der VJ-Einheiten, den
kommunalen Regierungsbehörden und den Polizeibefehlshabern bestimmt
worden sind. Diese Strecken und Verfahren werden bis zum K-Day + 14
Tage bestimmt und können vom COMKFOR jederzeit neu festgelegt
werden. VJ-Truppen im Kosovo dürfen außerhalb der Grenzzone nur in
Notwehr und als Reaktion auf einen feindseligen Akt gemäß den vom
COMFKOR nach Beratung mit dem CIM genehmigten Einsatzbestimmungen
[Rules of Engagement/ROE] handeln. Wenn sie in der Grenzzone
stationiert sind, werden sie in Übereinstimmung mit unter der
Aufsicht des COMKFOR geschaffenen ROE handeln.
e. VJ-Grenzschutztruppen dürfen
Übungen nur innerhalb der 5 Kilometer Grenzzone und nur mit
vorheriger ausdrücklicher Genehmigung des COMKFOR durchführen.
3. Jugoslawische Luft- und
Luftabwehrtruppen
Alle Flugzeuge,
Radareinrichtungen, Boden-Luft-Raketen (einschließlich tragbarer
Luftabwehrsysteme "MANPADS") und Luftabwehrartillerie im
Kosovo werden beim EIF sofort mit dem Abzug aus dem Kosovo in andere
Gebiete in Serbien außerhalb der in Artikel X definierten
beiderseitigen 25 Kilometer-Sicherheitszone beginnen. Dieser Abzug
wird nicht später als 10 Tage nach dem EIF abgeschlossen und vom
ranghöchsten VJ-Kommandeur im Kosovo dem zuständigen
NATO-Kommandeur gemeldet sein. Der zuständige NATO-Kommandeur wird
die Benutzung des Luftraums über dem Kosovo, beginnend mit dem EIF,
wie weiter unten in Artikel X dargelegt, kontrollieren und
koordinieren. Es werden keine Luftabwehrsysteme,
Target-Tracking-Radars oder Flugabwehrartillerie innerhalb des Kosovo
oder der beiderseitigen 25 Kilometer-Sicherheitszone ohne vorherige
ausdrückliche Genehmigung des zuständigen NATO-Kommandeurs
stationiert oder betrieben werden.
Artikel 5: Andere Truppen
1. Die Aktionen anderer Truppen im
Kosovo, die nicht zu den KFOR, VJ, MUP [Polizei des Innenministeriums
- d. Übs.] oder örtlichen Polizeitruppen gehören, die in Kapitel 2
behandelt werden, (im folgenden bezeichnet als "Andere Truppen")
erfolgen in Übereinstimmung mit diesem Artikel. Beim EIF müssen
alle Anderen Truppen im Kosovo sofort die Bestimmungen von Artikel I,
Abschnitt 2, Artikel II, Absatz 1 und Artikel III beachten und sich
zusätzlich aller feindseligen Absichten, militärischen Übungen und
Zusammenschlüssen der Organisation von Demonstrationen und jeder
Bewegung in beiden Richtungen oder des Schmuggels über
internationale Grenzen oder über die Grenze zwischen dem Kosovo und
anderen Teilen der Bundesrepublik Jugoslawien enthalten. Weiterhin
müssen sich beim EIF alle Anderen Truppen im Kosovo öffentlich
verpflichten, zu den vom COMKFOR zu bestimmenden Bedingungen
abzurüsten, der Gewalt zu widersagen, die Sicherheit des
internationalen Personals zu garantieren, die internationalen Grenzen
der Bundesrepublik Jugoslawien und alle Bedingungen dieses Kapitels
zu respektieren.
[...]
3. Bis zum K-Day + 5 Tage müssen
alle Anderen Truppen alle Gefechtspositionen, Befestigungen und
Checkpoints schließen und aufgeben.
4. Bis zum K-Day + 5 Tage werden
alle vom COMKFOR bestimmten Kommandeure der Anderen Truppen den
Abschluß der obigen Forderungen in der in Artikel VII beschriebenen
Weise dem COMKFOR melden und weiterhin für wöchentliche
detaillierte Zwischenberichte sorgen, bis die Demilitarisierung
abgeschlossen ist.
5. Der COMKFOR wird Verfahren für
die Demilitarisierung und die Überwachung der Anderen Truppen im
Kosovo und für die weitere Regulierung ihrer Aktivitäten schaffen.
Diese Verfahren werden geschaffen, um folgendes phasenweise
ablaufendes Demilitarisierunsprogramm zu erleichtern:
a. Bis zum K-Day + 5 Tage werden
alle Anderen Truppen sichere Depots zur Lagerung der Waffen
geschaffen haben, die von der KFOR registriert und überprüft
werden;
b. Bis zum K-Day + 30 Tage werden
alle Anderen Truppen die gesamten verbotenen Waffen (alle Waffen vom
Kaliber 12,7 mm oder größer, alle Panzer- und Flugabwehrwaffen,
Granaten, Minen oder Sprengkörper) und automatischen Waffen in den
registrierten Waffendepots einlagern. Die Kommandeure der Anderen
Truppen werden den Abschluß der Waffeneinlagerung dem COMKFOR nicht
später als bis zum K-Day + 30 Tage bestätigen;
c. Bis zum K-Day + 30 Tage werden
alle Anderen Truppen aufhören, militärische Uniformen und Insignien
sowie verbotene Waffen und Maschinenwaffen zu tragen;
d. Bis zum K-Day + 90 Tage wird
die Zuständigkeit für die Waffendepots an die KFOR übergehen. Nach
diesem Datum wird es für die Anderen Truppen illegal sein, verbotene
Waffen oder Maschinenwaffen zu besitzen. Solche Waffen werden von der
KFOR konfisziert;
e. Bis zum K-Day + 120 Tage ist
die Entwaffnung aller Anderen Truppen abzuschließen.
6. Bis zum EIF + 30 Tage wird das
gesamte nicht aus diesem Gebiet stammende Personal aller Anderen
Truppem, unabhängig davon, ob es sich legal oder illegal im Kosovo
aufhält, einschließlich einzelner Berater, Freiheitskämpfer,
Ausbilder, Freiwilliger und des Personals aus benachbarten und
anderen Staaten, aus dem Kosovo abgezogen sein.
Artikel VII: Notifikationen
1. Bis zum K-Day + 5 Tage werden
die Vertragsparteien die folgenden spezifischen Auskünfte liefern
hinsichtlich des Status: des gesamten konventionellen Militärs; der
gesamten Polizei einschließlich der Militärpolizei; der Polizei des
Ressorts der öffentlichen Sicherheit; der Sonderpolizei;
paramilitärischer Verbände und aller Anderen Truppen im Kosovo. Die
Parteien werden den COMKFOR wöchentlich über Änderungen dieser
Auskünfte auf den neuesten Stand bringen:
a. Stationierungsorte, Anordnung
und Stärke aller oben angeführten militärischen und
Sonderpolizeieinheiten;
b. Anzahl und Typen der Waffen vom
Kaliber 12,7 mm und darüber sowie der Munition für solche Waffen,
einschließlich der Lage der Unterkünfte, Versorgungsdepots und
Lagerplätze;
c. Positionen und Beschreibungen
jedweder Boden-Luft-Raketen/Abschußvorrichtungen, einschließlich
der mobilen Systeme, Luftabwehrartillerie,
Unterstützungs-Radaranlagen und damit verbundener Kommando- und
Kontrollsysteme;
d. Positionen und Beschreibungen
aller Minen, der nicht explodierten Waffen, aller Sprengkörper,
[...] physischen oder militärischen Bedrohungen für die sichere
Bewegung jedweden Personals im Kosovo, Waffensysteme, Fahrzeuge oder
jedwede andere militärische Ausstattung; und
e. jede weitere vom COMKFOR
geforderte Auskunft militärischer oder sicherheitsbedingter Natur.
Artikel VIII: Operationen und
Zuständigkeiten der KFOR
1. In Übereinstimmung mit den
allgemeinen Bestimmungen des Artikel I gehen die Parteien davon aus
und vereinbaren, daß die KFOR ohne Behinderung und mit der Befugnis,
alle notwendigen Maßnahmen für die Sicherstellung der Einhaltung
dieses Kapitels zu ergreifen, ihre Kräfte stationieren und operieren
wird.
2. Die Parteien gehen davon aus
und vereinbaren, daß die KFOR das Recht haben wird:
a. die Einhaltung dieses Kapitels
durch alle Parteien zu überwachen und sicherzustellen und sofort auf
jede Verletzung zu reagieren und die Einhaltung wiederherzustellen,
wenn nötig mit militärischer Gewalt. Dies schließt folgende
Aktionen ein, die erforderlich sind, um:
1) VJ- und MUP-Reduzierungen zu
erzwingen;
2) die Demilitarisierung der
Anderen Truppen zu erzwingen;
3) Beschränkungen der
Aktivitäten, Bewegungen und Übungen aller VJ-, MUP- und Anderen
Truppen im Kosovo zu erzwingen;
b. Vereinbarungen über die
Zusammenarbeit mit der IM zu treffen und diese entsprechend zu
unterstützen;
c. Vereinbarungen über die
Zusammenarbeit mit den örtlichen kosovarischen Behörden, den
Anderen Truppen und mit den zivilen und militärischen Behörden der
Bundesrepublik Jugoslawien und Serbiens zu treffen;
d. alle Einrichtungen und
Aktivitäten im Kosovo, einschließlich solcher innerhalb der
Grenzzone, zu beobachten, zu überwachen und zu inspizieren, von
denen der COMKFOR annimmt, daß sie militärisches Potential besitzen
oder besitzen könnten oder mit der Anwendung von militärischen oder
polizeilichen Potentialen in Verbindung gebracht werden oder werden
könnten oder auf eine andere Weise relevant sind für die Einhaltung
dieses Kapitels;
e. von den Vertragsparteien zu
verlangen, Minenfelder und Hindernisse zu markieren und zu räumen
und die Durchführung zu überwachen;
f. von den Vertragsparteien zu
verlangen, sich an der Gemeinsamen Militärkommission und deren
untergeordneten Militärkommissionen, wie in Artikel XI beschrieben,
zu beteiligen.
3. Die Parteien gehen davon aus
und vereinbaren, daß die KFOR das Recht haben wird, ihre
unterstützenden Aufgaben innerhalb der ihr zugewiesenen
Hauptaufgaben und ihrer verfügbaren Ressourcen und wie vom
Nordatlantikrat geregelt, zu erfüllen. Diese Aufgaben umfassen:
a. Hilfe bei der Schaffung
sicherer Bedingungen für die Durchführung anderer mit diesem
Abkommen verbundener Aufgaben durch andere, einschließlich freier
und gleicher Wahlen;
b. Hilfe bei der Bewegung von
Organisationen für die Bewältigung humanitärer Missionen;
c. Unterstützung internationaler
Einrichtungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Kosovo;
d. Überwachung und Verhinderung
von Einmischungen in die Bewegung[sfreiheit] der zivilen Bevölkerung,
von Flüchtlingen und Deportierten und angemessene Reaktionen auf
absichtliche Bedrohung von Leib und Leben.
4. Die Parteien gehen davon aus
und vereinbaren, daß weitere Direktiven des Nordatlantikrats
zusätzliche Aufgaben und Verpflichtungen für die KFOR bei der
Implementierung dieses Kapitels schaffen können.
5. KFOR-Operationen werden durch
folgende Bestimmungen geregelt:
a. Die KFOR und ihr Personal
genießen den legalen Status, die Rechte und Verpflichtungen, die in
Anhang 13 zu diesem Kapitel detailliert dargelegt sind;
b. Die KFOR wird das Recht haben,
alle notwendigen Mittel anzuwenden, um ihre volle
Kommunikationsfähigkeit sicherzustellen, und sie wird das Recht auf
unbegrenzten Gebrauch des gesamten elektromagnetischen Spektrums
haben. Bei der Implementierung dieses Rechts wird die KFOR
angemessene Anstrengungen zur Koordination mit den zuständigen
Behörden der Vertragsparteien unternehmen.
c. Die KFOR wird das Recht haben,
den Landverkehr im gesamten Kosovo, einschließlich der
Truppenbewegungen aller Parteien zu kontrollieren und zu regulieren.
Alle militärischen Übungsaktivitäten und Bewegungen im Kosovo
müssen vorher vom COMKFOR genehmigt werden;
d. Die KFOR wird vollständige und
ungehinderte Bewegungsfreiheit auf dem Boden, in der Luft und zur See
nach und im gesamten Kosovo haben. Im Kosovo wird sie das Recht
haben, auf jedem Gebiet und in allen Einrichtungen zu biwakieren, zu
manövrieren, sich einzuquartieren und jedes Gebiet und alle
Einrichtungen zu benutzen, um ihre Verpflichtungen, wie für ihre
Unterstützung, ihr Training und ihre Operationen erforderlich, zu
erfüllen. Dies wird so früh wie möglich angekündigt. Weder die
KFOR noch irgendwelche Mitglieder ihres Personals werden für
irgendwelche Schäden an öffentlichem oder privatem Eigentum, die
sie während ihrer in Verbindung mit der Implementierung dieses
Kapitels stehenden Aufgaben möglicherweise verursachen, haften.
Straßensperren, Checkpoints oder andere Hindernisse für die
Bewegungsfreiheit der KFOR bedeuten einen Bruch mit diesem Kapitel,
und gegen die diese Bestimmungen verletzende Partei wird die KFOR
militärisch vorgehen, einschließlich des Gebrauchs notwendiger
Gewalt, um die Einhaltung dieses Kapitels sicherzustellen.
6. Die Parteien gehen davon aus
und vereinbaren, daß der COMKFOR die Befugnis haben wird, ohne
Einmischung oder Erlaubnis seitens irgendeiner Partei alles zu tun,
was er als notwendig und richtig erachtet, einschließlich des
Gebrauchs militärischer Gewalt, um die KFOR und die IM zu beschützen
und um die in diesem Kapitel aufgelisteten Verpflichtungen
auszuführen. Die Parteien werden die KFOR-Instruktionen und
Forderungen in jeder Hinsicht einhalten.
7. Ungeachtet irgendwelcher
anderer Bestimmungen dieses Kapitels gehen die Parteien davon aus und
vereinbaren, daß der COMKFOR das Recht und die Befugnis hat, die
Entfernung, den Abzug oder den Standortwechsel bestimmter Truppen und
Waffen zu erzwingen und die Beendigung jedweder Aktivitäten
anzuordnen, wann immer der COMKFOR bestimmt, daß solche Truppen,
Waffen oder Aktivitäten eine Bedrohung oder potentielle Bedrohung
entweder für die KFOR oder für ihre Mission oder für eine andere
Partei darstellen. Truppen, die die Verlegung, den Abzug, den
Standortwechsel versäumen oder die bedrohlichen Aktivitäten oder
potentiell bedrohlichen Aktivitäten nicht einstellen, obwohl vom
KFOR so verlangt, werden militärischen Aktionen durch die KFOR
unterworfen sein, einschließlich des Gebrauchs notwendiger Gewalt,
um die Einhaltung gemäß den in Artikel I, Abschnitt 3 detailliert
dargelegten Bestimmungen sicherzustellen.
Artikel IX: Grenzkontrolle
Die Parteien gehen davon aus und
vereinbaren, daß, bis andere Vorkehrungen getroffen werden und
abhängig von den Bestimmungen dieses Kapitels und des Kapitels 2,
Kontrollen entlang der internationalen Grenze der Bundesrepublik
Jugoslawien, die auch die Grenze des Kosovo bildet, von den
existierenden, normalerweise mit solchen Aufgaben betrauten,
Institutionen aufrecht erhalten werden. Diese Kontrollen unterliegen
der Aufsicht durch die KFOR und durch die IM, die das Recht haben
werden, das gesamte Personal und alle Einheiten zu inspizieren und zu
genehmigen, ihre Ausführung des Auftrags zu überwachen und jedwedes
Personal, dessen Verhalten im Widerspruch zu diesem Kapitel steht, zu
entfernen und zu ersetzen.
[...]
Artikel XI: Gründung einer
Gemeinsamen Militärkommission
1. Bei Stationierung der KFOR im
Kosovo wird eine Gemeinsame Militärkommission (JMC) gegründet.
2. Den Vorsitz der JMC übernimmt
der COMKFOR oder sein Stellvertreter; sie wird aus folgenden
Mitgliedern bestehen:
a. dem ranghöchsten militärischen
Befehlshaber der Streitkräfte der Bundesrepublik Jugoslawien oder
seinem Stellvertreter;
b. den Innenministern der
Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien oder ihren
Stellvertretern;
c. einem hohen militärischen
Vertreter aller Anderen Streitkräfte;
d. einem Vertreter der IM;
e. anderen vom COMKFOR bestimmten
Personen, einschließlich eines oder mehrerer Vertreter der zivilen
Führung des Kosovo.
3. Die JMC wird:
a. allen Parteien als zentrales
Organ zur Befassung mit allen militärischen Beschwerden, Fragen oder
Problemen dienen, die einer Lösung durch den COMKFOR bedürfen, wie
angebliche Verletzungen des Waffenstillstands oder andere Klagen über
eine Nichteinhaltung dieses Kapitels;
b. Berichte erhalten und
Empfehlungen für spezifische Aktionen an den COMKFOR aussprechen, um
die Einhaltung der Bestimmungen dieses Kapitels durch alle Parteien
sicherzustellen;
c. dem COMKFOR bei dem Beschluß
und der Implementierung örtlicher Maßnahmen zur Transparenz
zwischen den Parteien behilflich sein.
4. Der JMC werden keine Personen
angehören, die öffentlich vom Internationalen Tribunal für das
Ehemalige Jugoslawien angeklagt worden sind.
5. Die JMC wird als ein
konsultatives Organ zur Beratung des COMKFOR fungieren. Alle
endgültigen Entscheidungen werden jedoch vom COMKFOR getroffen und
für die Vertragsparteien bindend sein.
6. Die JMC wird auf Aufforderung
des COMKFOR zusammentreffen. Jede Partei kann den COMKFOR bitten, ein
Treffen einzuberufen.
7. Die
JMC wird untergeordnete Militärkommissionen zum Zweck der
Unterstützung bei der Ausführung der oben beschriebenen Funktionen
gründen. Solche Kommissionen werden den entsprechenden Ebenen
bestehen, gemäß den Direktiven des COMKFOR. Die Zusammensetzung
derartiger Kommissionen wird vom COMKFOR bestimmt.
Kapitel 8
Ergänzung, Umfassende Beurteilung
und Schlußbestimmungen
Artikel I: Ergänzung und
Umfassende Beurteilung
1. Ergänzungen zu diesem Abkommen
sollen durch Zustimmung aller Vertragsparteien angenommen werden,
sofern Artikel X des Kapitels 1 nichts anderes vorsieht.
2. Jede Partei kann zu jeder Zeit
Ergänzungen vorschlagen und wird diese vorgeschlagenen Ergänzungen
zusammen mit den anderen Parteien prüfen und beraten.
3. Drei Jahre nach Inkrafttreten
dieses Abkommens tritt eine internationale Konferenz zusammen, um
einen Mechanismus für eine endgültige Lösung für Kosovo zu
beschließen - auf der Grundlage des Volkswillens, der Auffassungen
relevanter Behörden, der von einer jeden Partei unternommenen
Anstrengungen, dieses Abkommen zu implementieren und der Schlußakte
von Helsinki -, und um eine umfassende Beurteilung der
Implementierung dieses Abkommens vorzunehmen und Vorschläge einer
jeden Partei für zusätzliche Maßnahmen zu prüfen.
Artikel II: Schlußbestimmungen
1. Dieses Abkommen wird in
englischer Sprache unterzeichnet. Nach der Unterzeichnung dieses
Abkommens werden Übersetzungen ins Serbische, Albanische und andere
Sprachen der Volksgruppen im Kosovo angefertigt und dem englischen
Text angehängt.
2. Dieses Abkommen tritt mit
seiner Unterzeichnung in Kraft.
[Unterschriften]
Für die Bundesrepublik
Jugoslawien
Für die Republik Serbien
Für Kosovo
Bezeugt durch:
Für die Europäische Union
Für die Russische Föderation
Für die Vereinigten Staaten von
Amerika
CONTENTS
Framework
Article I: Principles
Article II: Confidence-Building
Measures
Chapter 1: Constitution
Article I: Principles of
Democratic Self-Government in Kosovo
Article II: The Assembly
Article III: President of Kosovo
Article IV: Government and
Administrative Organs
Article V: Judiciary
Article VI: Human Rights and
Fundamental Freedoms
Article VII: National Communities
Article VIII: Communes
Article IX: Representation
Article X: Amendment
Article XI: Entry into Force
Chapter 2: Police and Civil Public
Security
Article I: General Principles
Article II: Communal Police
Article III: Interim Police
Academy
Article IV: Criminal Justice
Commission
Article V: Police Operations in
Kosovo
Article VI: Security on
International Borders
Article VII: Arrest and Detention
Article VIII: Administration of
Justice
Article IX: Final Authority to
Interpret
Chapter 3: Conduct and Supervision
of Elections
Article I: Conditions for
Elections
Article II: Role of the OSCE
Article III: Central Election
Commission
Chapter 4a: Economic Issues
Article I
Article II
Chapter 4b: Humanitarian
Assistance, Reconstruction and
Economic Development
Chapter 5: Implementation I
Article I: Institutions
Article II: Responsibilities and
Powers
Article III: Status of
Implementation Mission
Article IV: Process of
Implementation
Article V: Authority to Interpret
Chapter 6: Ombudsman
Article I: General
Article II: Jurisdiction
Article III: Powers and Duties
Chapter 7: Implementation II
Article I: General Obligations
Article II: Cessation of
Hostilities
Article III: Redeployment,
Withdrawal, and Demilitarization of
Forces
Article IV: VJ Forces
Article V: Other Forces
Article VI: MUP
Article VII: Notification
Article VIII: Operations and
Authority of the KFOR
Article IX: Border Control
Article X: Control of Air Movement
Article XI: Establishment of a
Joint Military Commission
Article XII: Prisoner Release
Article XIII: Cooperation
Article XIV: Notification to
Military Command
Article XV: Final Authority to
Interpret
Article XVI: K-Day
Appendices
Appendix A: Approved VJ/MUP
Cantonment Sites
Appendix B: Status of
Multi-National Military Implementation Force
zur
person des verfassers:
Heute
beschloss ich arm zu sein
Die erste Freiheit der Presse besteht darin, kein Gewerbe zu sein
In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)
wenn der verfasser zu seiner person schreibt :„ der verfasser begleitet den seltsamen niedergang des sozialen, wirtschaftlichen, politischen und moralischen in der bundesrepublik deutschland dokumentarisch."dann meint er diejenigen , die beim geschichtsunterricht hocken geblieben sind. im gegensatz zur gängigen praxis, ist der verfasser weder nach aussen noch nach innen transparent, das bedeutet, dass auf ihn aussenstehende nicht einwirken können. durch diese bewusst geschaffene isolation der kreativquellen erreicht er , dass die typischen zwischenmenschlichen plagegeister, wie z. b. eifersucht, missgunst, neid, drohung etc. von vorneherein ausgeschlossen werden und somit einer hocheffektiven arbeitsweise nicht mehr im weg stehen. der verfasser ist 1932 geboren worden und hat mut zu denken.das bedeutet gleichzeitig : vermeidung von konjunktiv, tunlichst von fremdwörtern und steigerungswörtern, aber das schreiben von ja-oder -nein, er vermeidet das Vorbeiantworten auf ein fache Fragen:
Psychologie
05.04.2008.....................
Das
Kernsymptom des Ganser-Syndroms besteht im „Vorbeiantworten“ auf
einfache Fragen.
Unter Berücksichtigung sowohl der psychiatrischen als auch der
neuropsychologischen Aspekte wird diskutiert, in welchem Zusammenhang
das psychopathologische Symptom des „Vorbeiantwortens“ mit
spezifischen frontal-exekutiven Hirnfunktionsstörungen stehen
könnte..................
seit
der bedingungslosen kapitulation im mai 1945 , haben diejenigen das
sagen , die dem verfasser , der damals 13 jahre alt war , die
schuldzuweisung geben ( TÄTERVOLK
)
(Anmerkung
:Das
Unwort des Jahres 2003 >Tätervolk-im Net unter:
http://www.armee-im-kreuzfeuer.de/Archiv/Beitrage_aus_der_Rubrik_-_Aktu/Das_Unwort_des_Jahres_2003.pdf
-:
zwischenzeitlich vom Net genommen )
,
dass er sich nicht gegen das 3.reich gewehrt hat.
der
verfasser hat deutschland , auf dem buckel tragend ,wieder
mitaufgebaut und wehrt sich gegen den wiederabbau des wiederaufbaues.
der verfasser bedient sich deshalb einer aussage vom montag, 23.
februar 2004 - 15:03 in den oberösterreichischen nachrichten:mark
weitzman, direktor der arbeitsgruppe gegen hass des
simon-wiesenthal-zentrums, meint: " die sorge ist, dass er
(gibson) die schlimmstmögliche interpretation der passionsgeschichte
gewählt hat, zu der es gehört, die juden des gottesmordes zu
beschuldigen und diese anschuldigung auf alle juden zu übertragen,
einschliesslich heute lebender."der verfasser analogisiert dazu:
" die sorge ist, dass die schuldzuweiser die schlimmstmögliche
interpretation des dritten reiches gewählt haben, zu der es gehört,
die deutschen des angriffskrieges und der kriegsverbrechen zu
beschuldigen und diese anschuldigung auf alle deutschen zu
übertragen, einschliesslich heute lebender."der verfasser hat 2
gesellschaften erlebt. zuerst die nationalsozialistische und dann die
demokratische. er vergleicht beide gesellschaften. er steht dann auf,
wenn es unrühmliche
berührungspunkte
gibt, weil man ihm
vorgeworfen hat nichts gegen hitler unternommen zu haben. dieser
vorwurf ist zu unrecht ergangen , weil der verfasser keine
vergleichsmöglichkeit hatte. nunmehr hat er die
vergleichsmöglichkeit und stellt fest, dass neuerdings teile der
deutschen den angriffskriegen anhängen. in den sehmedien werden
dokumentationen über bombenterror und frontkrieg deshalb in die
nachtstunden verlegt. die demokratie kennt er nun selbst und die
weimarer republik kann er aus der literatur studieren. und da mitsamt
dem 3.reich 59 jahre vergangen sind, hat der verfasser wachen sinnes
zeitzeugen aus der weimarer republik befragt. in der oberpfalz sagten
zeitzeugen aus , dass sie ohne das dritte reich ihre höfe verloren
hätten. heute spricht man moderat vom höfesterben. in der industrie
spricht man von feindlichen übernahmen. der verfasser begleitet den
seltsamen niedergang des sozialen, wirtschaftlichen, politischen und
moralischen in der bundesrepublik deutschland dokumentarisch.der
verfasser wird nicht noch einmal , diesmal in der bundesrepublik
deutschland , gegen sich die keule einer schuldzuweisung erheben
lassen. und sei sie auch noch so klein.
Der
verfasser bedient sich einer einfachen sprache, so wie er es in
seiner Jugend gelehrt wurde.
alles
dies schwerste nimmt der tragsame geist auf sich: dem kameele gleich,
das beladen in die wüste eilt, also eilt er in seine wüste.aber in
der einsamsten wüste geschieht die zweite verwandlung: zum löwen
wird hier der geist, freiheit will er sich erbeuten und herr sein in
seiner eignen wüste.seinen letzten herrn sucht er sich hier: feind
will er ihm werden und seinem letzten gotte, um sieg will er mit dem
grossen drachen ringen.welches ist der grosse drache, den der geist
nicht mehr herr und gott heissen mag? ``du-sollst'' heisst der grosse
drache. aber der geist des löwen sagt ``ich will''. aus:die reden
zarathustra's von den drei verwandlungen1883-1891 also sprach
zarathustra. friedrich- wilhelm nietzsche
„zu
den menschen zu gehören, die ihre besten kräfte der betrachtung und
der forschung objektiver, nicht zeitgebundener dinge widmen dürfen
und können, bedeutet eine besondere gnade." aus: 1928 besprach
albert einstein eine schallplatte mit dem titel 'mein
glaubensbekenntnis' für die deutsche liga für menschenrechte.
hinweis
auf verlinkte und abgeschriebene seiten: mit urteil vom 12. mai 1998
(312 o 85/98) hat das landgericht hamburg entschieden, dass man durch
das setzen eines links die inhalte der verlinkten seite mit zu
verantworten hat. dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man
sich ausdrücklich von diesen inhalten distanziert. für alle links
und abschriften , die von dieser mailseite zu internetseiten führen,
gilt: der verfasser hat keinerlei einfluss auf die gestaltung und die
inhalte verlinkter seiten. der verfasser distanziert sich hiermit
ausdrücklich von allen inhalten verlinkter seiten und macht sich
diese keinesfalls zu eigen.
DEUTSCH SEIN IN DIESEN
TAGEN IST ELITÄR ABER NICHT POPULÄR
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