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VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT ALS OHNE AUSWIRKUNG AUF DIE STERBLICHKEIT - BETRACHTUNGEN ZUR TODESSTRAFE

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Freitag, 29-04-2016 11:00 MEZ begonnen-in Fortschreibung befindlich Die hohen Lebensalter, die moderne Kriegsverbrecher erreichen, beweisen, dass es keine göttliche Strafe gibt. Wenn vor ein paar Tagen der amerikanische Friedensfürst in Hannover war, um TTIP durchzubringen, dann kann man mit einiger Fantasie so etwas empfinden, wie eine Parallele zum Kriegsverbrechertribunal in Malaysia. Grob behauptet, war das auch ein Schiedsgericht. Beim TT IP ist beabsichtigt, dass private Schiedsgerichte außerhalb der Gesetze der Staaten, der Völker, darüber entscheiden sollen, ob Inhaber wirtschaftlicher Macht sich benachteiligt fühlen dürfen und wenn, dann kann auch schon der Staat und dessen Bürger haftbar gemacht werden, der, selbst wenn subjektive Verletzung vorliegt, für den beleidigten wirtschaftlichen Machthaber geradezustehen hat. Wenn nicht Gott straft, wer dann? Da können die Völker lange warten, bis der Verbrecher stirbt. So werden Kriegsverbrechen ohne geringste F