IN WELCHEM ZUSTAND SICH EIN VOLK BEFINDET MISST SICH AM ERSTEN MANN IM STAAT
24. Februar 2012 13.27 Uhr mitteleuropäische Zeit begonnen
Der Zustand der Republik lässt sich messen am ersten Mann im Staat.
Das war der Mensch Wulff, der gerade sein Köfferchen gepackt hat und mit seiner Gehilfin amtlich verschwunden ist.
Gehilfin deshalb ,weil:
Das was der 1.Mann im Staat vor seinem Abgesang vorgetragen hat, war nichts wie Verwirrtheit an das Volk und Verwirrte geben Verwirrtheit weiter, im Fall Wulff an das Volk, das sich nicht weiter mit seinen staatsbürgerlichen Rechten umeinander schlagen will und mit Stumpfheit reagiert. Wozu aber braucht das Volk einen Bundespräsidenten, wenn es von ihm nichts weiter wie stumpf gemacht wird?
Die verbliebenen repräsentativen ParlamentArier wissen um derlei Stumpfheit , haben keine Volksparteien mehr und massenhafte Wählerenthaltungen und rutschen nun unruhig auf ihren Hosenböden unter ihrer "Käseglocke" in Berlin hin und her und machen schon wieder neuen Käse , der zudem auch schon vorgereift ist, denn der neue 1.Mann hat in den Akten anderer Menschen herumgeblättert. Mit solcher Beschwer, sollte es einen ersten Mann im Staate nicht geben.
Dass dieser Staat nicht ohne einen Bundespräsidenten auskommen kann, war schon einmal infrage gestanden , hat auch damit zu tun, dass dieser das rechte Maß als Oberster Deutscher dem Volk vorgibt, zuletzt hat der oberste Deutsche soviel Maß gehalten , dass der Krug wegen des Schanknutzens am überlaufen war, am Schluss gar zerbrochen war wie bei Heinrich von Kleist beim Dorfrichter Adam..
Wulff hat der deutschen Leitkultur schlechtes Maß gegeben, das nimmermehr verloren geht. Der Leithammel ist auf und davon die Herde grast bald da, bald dort, hat vor keinem Hund der sie zusammenhalten könnte, mehr Respekt. Am Stammtisch ist es jedem wurscht, das mit den Bundesdissidenten bis auf die Tatsache, dass sie ihn nicht mögen.
am 7.3.2012 ist bei der Tagesschau. Ein Artikel erschienen unter der URL:http://www.tagesschau.de/inland/wulffszapfenstreich100.html
Wenn aber der Deutsche Beobachter schon am 24. Februar 2012 13.27 Uhr mitteleuropäische Zeit begonnen, darüber schreibt und die sehr betuchte Tagesschau am 07.03.2012 sich auch über die Auswirkungen auf das Volk Gedanken macht, dann ist bewiesen, dass der erste Mann im Staat das Volk geschädigt hat.
Wahrlich verhält sich das Volk so zu den Parallelgeselschaften in der real existierenden Demokratie..
Eigentlich müsste das Volk aufheulen, es ist aber abgestumpft geworden.
.
Es ist es ebenso, gleichgültig beim neuen Kandidaten, wie bei Wulff schon.
Der neue Kandidat indes, ist schon wieder einer der in Akten über Andere nachgelesen hat. Nur ein Narr kann glauben, dass dies nicht sein Innerstes geprägt hat und sich auf das Volk auswirkt.
auch er hat mitgeholfen die Deutschen ein weiteres Stück mehr, der ohnehin schon höchsten Selbstzensur auf der Welt näher zu bringen.
Seit über sechseinhalb Jahrzehnten werden die Nazideutschen traumatisiert von ihrem eigenen Land. Nach der bedingungslosen Kapitulation von 1945, konnte die Welt und vor allem Deutschland,mit ihnen machen, was sie wollte.
Das hat sich zunächst so niedergeschlagen, dass die Deutschen jenes Volk sind mit der höchsten Selbstzensur auf der Welt. Ein Reisender in der Dominikanischen Republik wird über die Nestverschmutzung belacht, ausnahmslos deshalb, weil das Tätervolk sich in Sippenhaft äußert.
Welche Skurrilität dabei hilft Abgestumpftheit bei der Sippe zu erzeugen ist, liest man hier:
Die Bayerische Staatsregierung hatte am Dienstag angekündigt, die Veröffentlichung der Auszüge von "Mein Kampf" mit einer einstweiligen Verfügung verhindern zu wollen (wir berichteten). Das Land Bayern hält noch bis 2015 die Urheber- und Verlagsrechte an dem Hitler-Buch und sieht durch eine Veröffentlichung seine Urheberrechte verletzt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Publikation der Auszüge nicht durch das Zitatrecht gedeckt sei.
Zu der Debatte um "Mein Kampf" haben bayerische NS-Experten aus Kirche und Wissenschaft unterschiedliche Meinungen. "Das Werk braucht heute niemand für aufklärerische Zwecke", sagte etwa der Leiter der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg, Jörg Skriebeleit. Das Buch lebe allein von seinem Mythos. Der Beauftragte für evangelische Gedenkstättenarbeit der bayerischen Landeskirche, Björn Mensing, dagegen hält kommentierte Auszüge für hilfreich, um "Mein Kampf" zu entmythologisieren.
Darf in einem Kneipengespräch mit einem Wirt die Kriegsschuld der Deutschen geleugnet werden? Laut Bundesverfassungsgericht ist eine solche Äußerung unter vier Augen keine Volksverhetzung - die Holocaust-Lüge sei aber mitnichten als Meinungsäußerung geschützt.
Abgesang
Die Nazideutschen haben einen bösen Krieg geführt und dafür die Wehrmachtsausstellung bekommen.Von einer Traumatisierung der Wehrmachtssoldaten ist nicht die Rede. Der Besuch des Soldatenfriedhofes in Bitburg durch Kohl und Reagan, sollte ein Verbrechen sein. Holzspielzeug wurde Mode, sehr schnell aber durch 2000 eiserne Leopardpanzer ersetzt, die dann heutzutage auf 200 herunter gemacht wurden , nachdem die Repräsentativen gemerkt haben , dass da kein Frontalkrieg mehr möglich ist und die Taliban gewiss nicht dem Wunsche des FDP Mannes in das fürchterliche Rohr schauen . Gut hergerichtete Kränze am Volkstrauertag für die Gefallenen des Zweiten Weltkrieges wird man vergeblich suchen.
Das Bundesverfassungsgericht bescheinigt aber einem nachmals in der Republik traumatisierten Nazideutschen von 1924, der anzunehmend bei der Wehrmacht war:
>er sei "auch heute noch ersichtlich ein glühender Verfechter der nationalsozialistischen Ideologie und Geschichtsfälschung", ereifert sich laut über den Krieg, dessen Folgen und die Umstände der Verursachung<
Nun, Geschichtsfälschung gibt es auch in dieser Republik, bei laufender Zeit schon , beginnt da schon die Geschichte, mit der angeblichen Verteidigung Deutschlands am Hindukusch nämlich , bis der Fälschungsbeweis zustande kam, durch den von zu Guttenberg und ein Angriffskrieg der Bundesrepublik auf Afghanistan ist es allemal.
Für einen Angriffskrieg gibt es das INTERNATIONAL LAW für das wiederum, ist in Nürnberg an der Fürther Straße 110, der Schwurgerichtssaal 600 als Museum eingerichtet worden.
Man sieht hier sehr deutlich an der Geschichtsfälschung: Geschichte wiederholt sich. Und deshalb werden brisante Zeitungszeugen verhindert und das Bundesverfassungsgericht bemüht sich.
Diese Republik macht Geschichten ehe noch Geschichte überhaupt beginnt.
Mit solcher Chuzpe ist leicht Meinungsfreiheit zu machen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Chuzpe
In den späten Abendstunden des 24. Februar 2012 ist im MDR eine Tafelrunde mit Gläsern zusammengekommen, um ein Pantoffelkino über die ach so traumatisierten Bundeswehrler in Afghanistan zu machen. Unlängst begegnete der Verfasser einem ehemaligen Russland Gefangenen und fragte diesen nach dem Weg zum Wirtshaus und als der Russlandheimkehrer ihn dorthin geleitete, hatte er Tränen in den Augen, weil die Jungen zu ihm sagen: wärst doch nicht hingegangen. Wer aber nach Afghanistan geht, wird nicht hingegangen.
Die meisten von Hitlers Soldaten sind hingegangen worden , nicht so jene Heutzutagigen in Afghanistan, die sich beworben haben hinzugehen, auf dass ihnen befohlen wird.
Pantoffelkino deshalb, weil vor dem Kino besprochen wird, was alles unter den Pantoffel zu kehren ist. Der Modifikator wird schon eine Bemerkung machen, wenn trotzdem einmal einer den Pantoffel aufhebt.Zum Pantoffelkino gehört , dass die Deutschen traumatisiert sind.Unter den Pantoffel gekehrt wird, dass Millionen Afghanen von den Deutschen , wie z.b. dem Oberst Klein, traumatisiert werden.
Es ist zu lesen, ,dass ein abgeschossener Afghane 1500 us $ kostet.
Zwischendurch stammelt der CDU-Kauder bei Bibel-TV über weltweite freie Religionsausübung rum , während seine Komparsen in Afghanistan den Koran verbrennen- CDU-Kauder mitgegangen, mitgehangen, aber Religionsfreiheit- Abzug wäre besser wie Finger am Abzug.
In schöner Wiederholung zeigt der politische Propagandasender Phoenix die "Bücherverbrennung" auf und zur gleichen Zeit verbrennt die NATO den Koran in Afghanistan öffentlich.
Ja was soll man sich da denken bei dem Haufen von Menschenrechtsgeschenken?
Dazu schreibt der SpiegelNewsletter vom Sonntag, 26. Februar, 2012 05:01 Uhr
Während " die Bücherverbrennung " aus Gewalt ist , kommt die "Koranverbrennung" mit Gewalt daher, deren Indentanten flüchten und die Afghanen bezeichnen sich mittlerweile als Arier.
ENDE
wenn der verfasser zu seiner person schreibt :„ der verfasser begleitet den seltsamen niedergang des sozialen, wirtschaftlichen, politischen und moralischen in der bundesrepublik deutschland dokumentarisch."dann meint er diejenigen , die beim geschichtsunterricht hocken geblieben sind. im gegensatz zur gängigen praxis, ist der verfasser weder nach aussen noch nach innen transparent, das bedeutet, dass auf ihn aussenstehende nicht einwirken können. durch diese bewusst geschaffene isolation der kreativquellen erreicht er , dass die typischen zwischenmenschlichen plagegeister, wie z. b. eifersucht, missgunst, neid, drohung etc. von vorneherein ausgeschlossen werden und somit einer hocheffektiven arbeitsweise nicht mehr im weg stehen. der verfasser ist 1932 geboren worden und hat mut zu denken.das bedeutet gleichzeitig : vermeidung von konjunktiv, tunlichst von fremdwörtern und steigerungswörtern, aber das schreiben von ja-oder -nein. seit der bedingungslosen kapitulation im mai 1945 , haben diejenigen das sagen , die dem verfasser , der damals 13 jahre alt war , die schuldzuweisung geben( TÄTERVOLK ) , dass er sich nicht gegen das 3.reich gewehrt hat.der verfasser hat deutschland , auf dem buckel tragend ,wieder mitaufgebaut und wehrt sich gegen den wiederabbau des wiederaufbaues. der verfasser bedient sich deshalb einer aussage vom montag, 23. februar 2004 - 15:03 in den oberösterreichischen nachrichten:mark weitzman, direktor der arbeitsgruppe gegen hass des simon-wiesenthal-zentrums, meint: " die sorge ist, dass er (gibson) die schlimmstmögliche interpretation der passionsgeschichte gewählt hat, zu der es gehört, die juden des gottesmordes zu beschuldigen und diese anschuldigung auf alle juden zu übertragen, einschliesslich heute lebender."der verfasser analogisiert dazu: " die sorge ist, dass die schuldzuweiser die schlimmstmögliche interpretation des dritten reiches gewählt haben, zu der es gehört, die deutschen des angriffskrieges und der kriegsverbrechen zu beschuldigen und diese anschuldigung auf alle deutschen zu übertragen, einschliesslich heute lebender."der verfasser hat 2 gesellschaften erlebt. zuerst die nationalsozialistische und dann die demokratische. er vergleicht beide gesellschaften. er steht dann auf, wenn es unrühmliche berührungspunkte gibt, weil man ihm vorgeworfen hat nichts gegen hitler unternommen zu haben. dieser vorwurf ist zu unrecht ergangen , weil der verfasser keine vergleichsmöglichkeit hatte. nunmehr hat er die vergleichsmöglichkeit und stellt fest, dass neuerdings teile der deutschen den angriffskriegen anhängen. in den sehmedien werden dokumentationen über bombenterror und frontkrieg deshalb in die nachtstunden verlegt. die demokratie kennt er nun selbst und die weimarer republik kann er aus der literatur studieren. und da mitsamt dem 3.reich 59 jahre vergangen sind, hat der verfasser wachen sinnes zeitzeugen aus der weimarer republik befragt. in der oberpfalz sagten zeitzeugen aus , dass sie ohne das dritte reich ihre höfe verloren hätten. heute spricht man moderat vom höfesterben. in der industrie spricht man von feindlichen übernahmen. der verfasser begleitet den seltsamen niedergang des sozialen, wirtschaftlichen, politischen und moralischen in der bundesrepublik deutschland dokumentarisch.der verfasser wird nicht noch einmal , diesmal in der bundesrepublik deutschland , gegen sich die keule einer schuldzuweisung erheben lassen. und sei sie auch noch so klein.
Der Zustand der Republik lässt sich messen am ersten Mann im Staat.
Das war der Mensch Wulff, der gerade sein Köfferchen gepackt hat und mit seiner Gehilfin amtlich verschwunden ist.
Gehilfin deshalb ,weil:
1
Mose 2
18
Und Gott der HERR sprach: Es ist nicht gut, daß der Mensch allein
sei; ich will ihmerbrennung
eine
Gehilfin machen, die ihm entspricht!
22
Und Gott der HERR baute aus der Rippe, die er von dem Menschen
genommen
hatte,
ein Weib und brachte sie zu ihm.
23
Da sprach der Mensch: Das ist nun einmal Bein von meinem Bein und
Fleisch von
meinem
Fleisch! Die soll Männin heißen; denn sie ist dem Mann entnommen!
24
Darum wird der Mensch seinen Vater und seine Mutter verlassen und
seinem Weibe
anhangen,
daß sie zu einem Fleische werden.
Zitat Ende
Das da vor vielleicht 6000, 7000, 10.000 vor Christus geschriebene, ist nichts wie wahr. Das hat neuerdings die DNA-Analyse ergeben, wo doch in jedweder Zelle die ganzen Bausteine enthalten sind. Ein Zeuge Jehovas meint dazu, dass überhaupt die Leut allesamt nur von Einem abstammen
Das was der 1.Mann im Staat vor seinem Abgesang vorgetragen hat, war nichts wie Verwirrtheit an das Volk und Verwirrte geben Verwirrtheit weiter, im Fall Wulff an das Volk, das sich nicht weiter mit seinen staatsbürgerlichen Rechten umeinander schlagen will und mit Stumpfheit reagiert. Wozu aber braucht das Volk einen Bundespräsidenten, wenn es von ihm nichts weiter wie stumpf gemacht wird?
Dass dieser Staat nicht ohne einen Bundespräsidenten auskommen kann, war schon einmal infrage gestanden , hat auch damit zu tun, dass dieser das rechte Maß als Oberster Deutscher dem Volk vorgibt, zuletzt hat der oberste Deutsche soviel Maß gehalten , dass der Krug wegen des Schanknutzens am überlaufen war, am Schluss gar zerbrochen war wie bei Heinrich von Kleist beim Dorfrichter Adam..
Wulff hat der deutschen Leitkultur schlechtes Maß gegeben, das nimmermehr verloren geht. Der Leithammel ist auf und davon die Herde grast bald da, bald dort, hat vor keinem Hund der sie zusammenhalten könnte, mehr Respekt. Am Stammtisch ist es jedem wurscht, das mit den Bundesdissidenten bis auf die Tatsache, dass sie ihn nicht mögen.
am 7.3.2012 ist bei der Tagesschau. Ein Artikel erschienen unter der URL:http://www.tagesschau.de/inland/wulffszapfenstreich100.html
"Wulff weiß nicht, was er angerichtet hat"
Wenn aber der Deutsche Beobachter schon am 24. Februar 2012 13.27 Uhr mitteleuropäische Zeit begonnen, darüber schreibt und die sehr betuchte Tagesschau am 07.03.2012 sich auch über die Auswirkungen auf das Volk Gedanken macht, dann ist bewiesen, dass der erste Mann im Staat das Volk geschädigt hat.
Wahrlich verhält sich das Volk so zu den Parallelgeselschaften in der real existierenden Demokratie..
Eigentlich müsste das Volk aufheulen, es ist aber abgestumpft geworden.
.
Es ist es ebenso, gleichgültig beim neuen Kandidaten, wie bei Wulff schon.
Der neue Kandidat indes, ist schon wieder einer der in Akten über Andere nachgelesen hat. Nur ein Narr kann glauben, dass dies nicht sein Innerstes geprägt hat und sich auf das Volk auswirkt.
auch er hat mitgeholfen die Deutschen ein weiteres Stück mehr, der ohnehin schon höchsten Selbstzensur auf der Welt näher zu bringen.
Seit über sechseinhalb Jahrzehnten werden die Nazideutschen traumatisiert von ihrem eigenen Land. Nach der bedingungslosen Kapitulation von 1945, konnte die Welt und vor allem Deutschland,mit ihnen machen, was sie wollte.
Das hat sich zunächst so niedergeschlagen, dass die Deutschen jenes Volk sind mit der höchsten Selbstzensur auf der Welt. Ein Reisender in der Dominikanischen Republik wird über die Nestverschmutzung belacht, ausnahmslos deshalb, weil das Tätervolk sich in Sippenhaft äußert.
Welche Skurrilität dabei hilft Abgestumpftheit bei der Sippe zu erzeugen ist, liest man hier:
München
Von (epd) | 26.01.2012
| Netzcode: 3118685 | 24 Mal gelesen.
München
Justitia verhindert brisante "Zeitungszeugen"
Gericht verbietet Veröffentlichung von Auszügen aus Hitlers "Mein Kampf" in einer Wochenzeitung
Das Kräftemessen um die Veröffentlichung von Auszügen aus Adolf Hitlers "Mein Kampf" geht weiter: Das Münchner Landgericht hat die Herstellung und für heute geplante Verbreitung kommentierter Auszüge in der Wochenzeitung "Zeitungszeugen" verboten. Die 7. Zivilkammer habe in einer einstweiligen Verfügung dem Verbotsantrag des Freistaats Bayern stattgegeben, heißt es in einer Mitteilung.Die Bayerische Staatsregierung hatte am Dienstag angekündigt, die Veröffentlichung der Auszüge von "Mein Kampf" mit einer einstweiligen Verfügung verhindern zu wollen (wir berichteten). Das Land Bayern hält noch bis 2015 die Urheber- und Verlagsrechte an dem Hitler-Buch und sieht durch eine Veröffentlichung seine Urheberrechte verletzt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Publikation der Auszüge nicht durch das Zitatrecht gedeckt sei.
Auszüge per Post
Der Verleger Peter McGee hatte am Mittwoch auf der Internetseite seiner Wochenzeitung erklärt, er wolle den Streit um die geplante Veröffentlichung der Passagen entschärfen. Er habe sich deshalb dazu entschlossen, die Zitate aus "Mein Kampf" unleserlich zu machen, schreibt der Brite. In der Beilage werde nun nur noch der zugehörige Kommentar lesbar sein. Allerdings hatte der Verleger auf seiner Internetseite auch angekündigt, dass die Leser dennoch nicht auf die geplanten Auszüge verzichten müssten. Wer einen frankierten Rückumschlag an den Verlag schicke, erhalte eine unzensierte Fassung der Beilage per Post.
Von (epd) | 26.01.2012
| Netzcode: 3118685 | 24 Mal gelesen.
München
Justitia verhindert brisante "Zeitungszeugen"
Gericht verbietet Veröffentlichung von Auszügen aus Hitlers "Mein Kampf" in einer Wochenzeitung
Der Verlag hatte sich nach Angaben eines Sprechers zu einer Selbstzensur der geplanten Beilage entschieden, um die aktuelle "Zeitungszeugen"-Ausgabe ohne Gefahr an den Kiosken verkaufen zu können. Dieser Schritt sei notwendig geworden, um eine mögliche Beschlagnahmung der Zeitungen zu verhindern, teilte der Verlag mit. "Zeitungszeugen" druckt in Zusammenarbeit mit renommierten Historikern Schriften aus der Zeit des Nationalsozialismus nach und kommentiert diese.Skriebeleit gegen Publikation
Zu der Debatte um "Mein Kampf" haben bayerische NS-Experten aus Kirche und Wissenschaft unterschiedliche Meinungen. "Das Werk braucht heute niemand für aufklärerische Zwecke", sagte etwa der Leiter der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg, Jörg Skriebeleit. Das Buch lebe allein von seinem Mythos. Der Beauftragte für evangelische Gedenkstättenarbeit der bayerischen Landeskirche, Björn Mensing, dagegen hält kommentierte Auszüge für hilfreich, um "Mein Kampf" zu entmythologisieren.
22. Februar 2012, 17:50 Uhr
Bundesverfassungsgericht
Kneipengespräch über Kriegsschuld ist keine Volksverhetzung
Von Simone UtlerDarf in einem Kneipengespräch mit einem Wirt die Kriegsschuld der Deutschen geleugnet werden? Laut Bundesverfassungsgericht ist eine solche Äußerung unter vier Augen keine Volksverhetzung - die Holocaust-Lüge sei aber mitnichten als Meinungsäußerung geschützt.
Hamburg - Ein Mann geht in einem Ort in Thüringen in eine
Kneipe. Im Fernsehen läuft eine Dokumentation über den Zweiten
Weltkrieg, der 1924 geborene Mann, über den später Richter sagen
wird, er sei "auch heute noch
ersichtlich ein glühender Verfechter der nationalsozialistischen
Ideologie und Geschichtsfälschung", ereifert sich laut
über den Krieg, dessen Folgen und die Umstände der Verursachung.
Zwei Tage später kehrt er in die
Kneipe zurück, drängt dem Wirt ein Gespräch über die
Geschehnisse in Deutschland während des Nationalsozialismus auf und
präsentiert ihm einige Aufsätze zu dem Thema - alle mit deutlicher
NS-Nähe.
Unter den Texten sind mehrere Aufsätze des "Kampfbundes gegen Unterdrückung der Wahrheit in Deutschland", in denen es um die Kriegsschuld der Deutschen geht. In dem Aufsatz "Die Geschichtslüge des angeblichen Überfalls auf Polen im Jahre 1939" wird unter anderem behauptet, es sei wissenschaftlich erwiesen, dass es keine Gaskammern für Menschen gegeben habe. Im zweiten Aufsatz wird der Holocaust an den Juden als "Zwecklüge" bezeichnet. Der Wirt lässt den Mann reden, nimmt die Unterlagen entgegen, übergibt sie später auf Anraten seines Bruders der Polizei und zeigt den Gast an.
Der Verbreiter der Pamphlete wurde im Juni 2006 vom Amtsgericht Sonderhausen und im April 2007 vom Landgericht Mühlhausen wegen Volksverhetzung durch das Verbreiten von Schriften (gemäß Strafgesetzbuch Paragraf 130) zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann legte beim Thüringer Oberlandesgericht Berufung ein, verlor, zog vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), weil er sich in seinem Grundrecht auf Meinungsäußerung verletzt sah - und bekam Recht.
Das BVerfG in Karlsruhe entschied: Die in der Kneipe verkündeten Parolen des Mannes sind als Meinungsäußerungen zu sehen und daher vom Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 geschützt. Auch sei in dem Fall nicht von einer Volksverhetzung auszugehen, da der Mann seine Schriften nur an einen Einzelnen weitergegeben habe - ohne Anhaltspunkte für Weiterverbreitung. Die Entscheidung wurde bereits im vergangenen November getroffen, aber erst jetzt veröffentlicht.
Nationalsozialistisches Gedankengut kann geschützt sein
Unter den Schutz des Artikel 5 des Grundgesetzes fallen Meinungsäußerungen - egal ob "sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden", heißt es in der Begründung aus Karlsruhe. Dementsprechend falle "selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung" nicht von vornherein aus dem Schutzbereich.
Ausnahme: die Leugnung des Holocaust. Das sei "eine geschichtlich erwiesene Tatsache, die eigentlich nicht dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit unterfällt", betonen die Richter unter Hinweis auf frühere Rechtsprechung.
Das BVerfG sah in diesem Fall jedoch nicht die Holocaust-Lüge als die entscheidende Äußerung des Kneipengastes an. Der Mann habe sie lediglich als Teil eines "einleitenden Begründungsversuchs" genutzt - und zwar zur Erklärung seiner kruden Ansichten über die fehlende Kriegsschuld Deutschlands und die "Lügen der Nachkriegsgeneration". Diese Grundthesen seien ihrerseits als wertende Äußerungen vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst, lautet das Fazit aus Karlsruhe. Die vorinstanzlichen Urteile hatten darauf abgezielt, dass der Mann den Holocaust geleugnet hatte.
"Das ist keine grundsätzliche Entscheidung zur sogenannten Holocaust-Lüge", betonte BVerfG-Sprecherin Judith Blohm. Das BVerfG habe betont, weiterhin an der Entscheidung festzuhalten, dass die Leugnung des Holocaust nicht als Meinungsäußerung gilt. In dem Fall dieses Kneipengastes habe der Schwerpunkt jedoch auf anderen Themen gelegen - und auf dem Tatbestand des Verbreitens. "Eine Volksverhetzung kann ein Mensch nur begehen, wenn seine Äußerung verbreitet wird", sagte Blohm SPIEGEL ONLINE.
Gast wollt lediglich den Wirt informieren
"Entscheidendes Kriterium, ob ein Verbreiten vorliegt, ist nach hergebrachtem Verständnis stets, dass eine Schrift einem größeren, nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis zugänglich gemacht wird", erklären die Karlsruher Richter in ihrer Entscheidungsbegründung. Die Vorinstanzen hätten das Tatbestandsmerkmal "verbreiten" überdehnt.
Aus dem Umstand, dass der Mann die Schriftstücke einem Gastwirt - also einer Person mit Zugang zu einem größeren Publikum - übergeben habe, hatten die Gerichte in Thüringen das Verbreitungskriterium angenommen. Dass zu dem Zeitpunkt der Übergabe außer dem Gastwirt keine weiteren Personen in der Gaststube gewesen seien, sei unerheblich. Der Gast habe eine Verbreitung der übergebenen Schriften zumindest billigend in Kauf genommen.
Das sah das BVerfG anders: Die beiden an dem Verfahren beteiligten Männer hätten übereinstimmend ausgesagt, dass der Gast dem Wirt die Aufsätze deshalb ausgehändigt habe, damit dieser sich über die sich angeblich tatsächlich ereigneten historischen Geschehnisse informiere. Es sei jeweils nur ein Exemplar überreicht worden, und der Mann habe den Wirt nicht aufgefordert, die Schriften in der Gaststätte auszulegen oder sonstwie zu verbreiten.
Das BVerfG hob das Urteil des Landgerichts und den Beschluss des Oberlandesgerichts vom Januar 2008 auf und verwies den Fall zurück an das Landgericht Mühlhausen.
Aktenzeichen: 1 BvR 461/08
Unter den Texten sind mehrere Aufsätze des "Kampfbundes gegen Unterdrückung der Wahrheit in Deutschland", in denen es um die Kriegsschuld der Deutschen geht. In dem Aufsatz "Die Geschichtslüge des angeblichen Überfalls auf Polen im Jahre 1939" wird unter anderem behauptet, es sei wissenschaftlich erwiesen, dass es keine Gaskammern für Menschen gegeben habe. Im zweiten Aufsatz wird der Holocaust an den Juden als "Zwecklüge" bezeichnet. Der Wirt lässt den Mann reden, nimmt die Unterlagen entgegen, übergibt sie später auf Anraten seines Bruders der Polizei und zeigt den Gast an.
Der Verbreiter der Pamphlete wurde im Juni 2006 vom Amtsgericht Sonderhausen und im April 2007 vom Landgericht Mühlhausen wegen Volksverhetzung durch das Verbreiten von Schriften (gemäß Strafgesetzbuch Paragraf 130) zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann legte beim Thüringer Oberlandesgericht Berufung ein, verlor, zog vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), weil er sich in seinem Grundrecht auf Meinungsäußerung verletzt sah - und bekam Recht.
Das BVerfG in Karlsruhe entschied: Die in der Kneipe verkündeten Parolen des Mannes sind als Meinungsäußerungen zu sehen und daher vom Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 geschützt. Auch sei in dem Fall nicht von einer Volksverhetzung auszugehen, da der Mann seine Schriften nur an einen Einzelnen weitergegeben habe - ohne Anhaltspunkte für Weiterverbreitung. Die Entscheidung wurde bereits im vergangenen November getroffen, aber erst jetzt veröffentlicht.
Nationalsozialistisches Gedankengut kann geschützt sein
Unter den Schutz des Artikel 5 des Grundgesetzes fallen Meinungsäußerungen - egal ob "sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden", heißt es in der Begründung aus Karlsruhe. Dementsprechend falle "selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung" nicht von vornherein aus dem Schutzbereich.
Ausnahme: die Leugnung des Holocaust. Das sei "eine geschichtlich erwiesene Tatsache, die eigentlich nicht dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit unterfällt", betonen die Richter unter Hinweis auf frühere Rechtsprechung.
Das BVerfG sah in diesem Fall jedoch nicht die Holocaust-Lüge als die entscheidende Äußerung des Kneipengastes an. Der Mann habe sie lediglich als Teil eines "einleitenden Begründungsversuchs" genutzt - und zwar zur Erklärung seiner kruden Ansichten über die fehlende Kriegsschuld Deutschlands und die "Lügen der Nachkriegsgeneration". Diese Grundthesen seien ihrerseits als wertende Äußerungen vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst, lautet das Fazit aus Karlsruhe. Die vorinstanzlichen Urteile hatten darauf abgezielt, dass der Mann den Holocaust geleugnet hatte.
"Das ist keine grundsätzliche Entscheidung zur sogenannten Holocaust-Lüge", betonte BVerfG-Sprecherin Judith Blohm. Das BVerfG habe betont, weiterhin an der Entscheidung festzuhalten, dass die Leugnung des Holocaust nicht als Meinungsäußerung gilt. In dem Fall dieses Kneipengastes habe der Schwerpunkt jedoch auf anderen Themen gelegen - und auf dem Tatbestand des Verbreitens. "Eine Volksverhetzung kann ein Mensch nur begehen, wenn seine Äußerung verbreitet wird", sagte Blohm SPIEGEL ONLINE.
Gast wollt lediglich den Wirt informieren
"Entscheidendes Kriterium, ob ein Verbreiten vorliegt, ist nach hergebrachtem Verständnis stets, dass eine Schrift einem größeren, nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis zugänglich gemacht wird", erklären die Karlsruher Richter in ihrer Entscheidungsbegründung. Die Vorinstanzen hätten das Tatbestandsmerkmal "verbreiten" überdehnt.
Aus dem Umstand, dass der Mann die Schriftstücke einem Gastwirt - also einer Person mit Zugang zu einem größeren Publikum - übergeben habe, hatten die Gerichte in Thüringen das Verbreitungskriterium angenommen. Dass zu dem Zeitpunkt der Übergabe außer dem Gastwirt keine weiteren Personen in der Gaststube gewesen seien, sei unerheblich. Der Gast habe eine Verbreitung der übergebenen Schriften zumindest billigend in Kauf genommen.
Das sah das BVerfG anders: Die beiden an dem Verfahren beteiligten Männer hätten übereinstimmend ausgesagt, dass der Gast dem Wirt die Aufsätze deshalb ausgehändigt habe, damit dieser sich über die sich angeblich tatsächlich ereigneten historischen Geschehnisse informiere. Es sei jeweils nur ein Exemplar überreicht worden, und der Mann habe den Wirt nicht aufgefordert, die Schriften in der Gaststätte auszulegen oder sonstwie zu verbreiten.
Das BVerfG hob das Urteil des Landgerichts und den Beschluss des Oberlandesgerichts vom Januar 2008 auf und verwies den Fall zurück an das Landgericht Mühlhausen.
Aktenzeichen: 1 BvR 461/08
URL:
Abgesang
Die Nazideutschen haben einen bösen Krieg geführt und dafür die Wehrmachtsausstellung bekommen.Von einer Traumatisierung der Wehrmachtssoldaten ist nicht die Rede. Der Besuch des Soldatenfriedhofes in Bitburg durch Kohl und Reagan, sollte ein Verbrechen sein. Holzspielzeug wurde Mode, sehr schnell aber durch 2000 eiserne Leopardpanzer ersetzt, die dann heutzutage auf 200 herunter gemacht wurden , nachdem die Repräsentativen gemerkt haben , dass da kein Frontalkrieg mehr möglich ist und die Taliban gewiss nicht dem Wunsche des FDP Mannes in das fürchterliche Rohr schauen . Gut hergerichtete Kränze am Volkstrauertag für die Gefallenen des Zweiten Weltkrieges wird man vergeblich suchen.
Das Bundesverfassungsgericht bescheinigt aber einem nachmals in der Republik traumatisierten Nazideutschen von 1924, der anzunehmend bei der Wehrmacht war:
>er sei "auch heute noch ersichtlich ein glühender Verfechter der nationalsozialistischen Ideologie und Geschichtsfälschung", ereifert sich laut über den Krieg, dessen Folgen und die Umstände der Verursachung<
Nun, Geschichtsfälschung gibt es auch in dieser Republik, bei laufender Zeit schon , beginnt da schon die Geschichte, mit der angeblichen Verteidigung Deutschlands am Hindukusch nämlich , bis der Fälschungsbeweis zustande kam, durch den von zu Guttenberg und ein Angriffskrieg der Bundesrepublik auf Afghanistan ist es allemal.
Für einen Angriffskrieg gibt es das INTERNATIONAL LAW für das wiederum, ist in Nürnberg an der Fürther Straße 110, der Schwurgerichtssaal 600 als Museum eingerichtet worden.
Man sieht hier sehr deutlich an der Geschichtsfälschung: Geschichte wiederholt sich. Und deshalb werden brisante Zeitungszeugen verhindert und das Bundesverfassungsgericht bemüht sich.
Diese Republik macht Geschichten ehe noch Geschichte überhaupt beginnt.
Mit solcher Chuzpe ist leicht Meinungsfreiheit zu machen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Chuzpe
In den späten Abendstunden des 24. Februar 2012 ist im MDR eine Tafelrunde mit Gläsern zusammengekommen, um ein Pantoffelkino über die ach so traumatisierten Bundeswehrler in Afghanistan zu machen. Unlängst begegnete der Verfasser einem ehemaligen Russland Gefangenen und fragte diesen nach dem Weg zum Wirtshaus und als der Russlandheimkehrer ihn dorthin geleitete, hatte er Tränen in den Augen, weil die Jungen zu ihm sagen: wärst doch nicht hingegangen. Wer aber nach Afghanistan geht, wird nicht hingegangen.
Die meisten von Hitlers Soldaten sind hingegangen worden , nicht so jene Heutzutagigen in Afghanistan, die sich beworben haben hinzugehen, auf dass ihnen befohlen wird.
Pantoffelkino deshalb, weil vor dem Kino besprochen wird, was alles unter den Pantoffel zu kehren ist. Der Modifikator wird schon eine Bemerkung machen, wenn trotzdem einmal einer den Pantoffel aufhebt.Zum Pantoffelkino gehört , dass die Deutschen traumatisiert sind.Unter den Pantoffel gekehrt wird, dass Millionen Afghanen von den Deutschen , wie z.b. dem Oberst Klein, traumatisiert werden.
Es ist zu lesen, ,dass ein abgeschossener Afghane 1500 us $ kostet.
Zwischendurch stammelt der CDU-Kauder bei Bibel-TV über weltweite freie Religionsausübung rum , während seine Komparsen in Afghanistan den Koran verbrennen- CDU-Kauder mitgegangen, mitgehangen, aber Religionsfreiheit- Abzug wäre besser wie Finger am Abzug.
In schöner Wiederholung zeigt der politische Propagandasender Phoenix die "Bücherverbrennung" auf und zur gleichen Zeit verbrennt die NATO den Koran in Afghanistan öffentlich.
Ja was soll man sich da denken bei dem Haufen von Menschenrechtsgeschenken?
Dazu schreibt der SpiegelNewsletter vom Sonntag, 26. Februar, 2012 05:01 Uhr
Während " die Bücherverbrennung " aus Gewalt ist , kommt die "Koranverbrennung" mit Gewalt daher, deren Indentanten flüchten und die Afghanen bezeichnen sich mittlerweile als Arier.
ENDE
zur
person des verfassers:
Heute
beschloss ich arm zu sein
Die erste Freiheit der Presse besteht darin, kein Gewerbe zu sein
In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)
wenn der verfasser zu seiner person schreibt :„ der verfasser begleitet den seltsamen niedergang des sozialen, wirtschaftlichen, politischen und moralischen in der bundesrepublik deutschland dokumentarisch."dann meint er diejenigen , die beim geschichtsunterricht hocken geblieben sind. im gegensatz zur gängigen praxis, ist der verfasser weder nach aussen noch nach innen transparent, das bedeutet, dass auf ihn aussenstehende nicht einwirken können. durch diese bewusst geschaffene isolation der kreativquellen erreicht er , dass die typischen zwischenmenschlichen plagegeister, wie z. b. eifersucht, missgunst, neid, drohung etc. von vorneherein ausgeschlossen werden und somit einer hocheffektiven arbeitsweise nicht mehr im weg stehen. der verfasser ist 1932 geboren worden und hat mut zu denken.das bedeutet gleichzeitig : vermeidung von konjunktiv, tunlichst von fremdwörtern und steigerungswörtern, aber das schreiben von ja-oder -nein. seit der bedingungslosen kapitulation im mai 1945 , haben diejenigen das sagen , die dem verfasser , der damals 13 jahre alt war , die schuldzuweisung geben( TÄTERVOLK ) , dass er sich nicht gegen das 3.reich gewehrt hat.der verfasser hat deutschland , auf dem buckel tragend ,wieder mitaufgebaut und wehrt sich gegen den wiederabbau des wiederaufbaues. der verfasser bedient sich deshalb einer aussage vom montag, 23. februar 2004 - 15:03 in den oberösterreichischen nachrichten:mark weitzman, direktor der arbeitsgruppe gegen hass des simon-wiesenthal-zentrums, meint: " die sorge ist, dass er (gibson) die schlimmstmögliche interpretation der passionsgeschichte gewählt hat, zu der es gehört, die juden des gottesmordes zu beschuldigen und diese anschuldigung auf alle juden zu übertragen, einschliesslich heute lebender."der verfasser analogisiert dazu: " die sorge ist, dass die schuldzuweiser die schlimmstmögliche interpretation des dritten reiches gewählt haben, zu der es gehört, die deutschen des angriffskrieges und der kriegsverbrechen zu beschuldigen und diese anschuldigung auf alle deutschen zu übertragen, einschliesslich heute lebender."der verfasser hat 2 gesellschaften erlebt. zuerst die nationalsozialistische und dann die demokratische. er vergleicht beide gesellschaften. er steht dann auf, wenn es unrühmliche berührungspunkte gibt, weil man ihm vorgeworfen hat nichts gegen hitler unternommen zu haben. dieser vorwurf ist zu unrecht ergangen , weil der verfasser keine vergleichsmöglichkeit hatte. nunmehr hat er die vergleichsmöglichkeit und stellt fest, dass neuerdings teile der deutschen den angriffskriegen anhängen. in den sehmedien werden dokumentationen über bombenterror und frontkrieg deshalb in die nachtstunden verlegt. die demokratie kennt er nun selbst und die weimarer republik kann er aus der literatur studieren. und da mitsamt dem 3.reich 59 jahre vergangen sind, hat der verfasser wachen sinnes zeitzeugen aus der weimarer republik befragt. in der oberpfalz sagten zeitzeugen aus , dass sie ohne das dritte reich ihre höfe verloren hätten. heute spricht man moderat vom höfesterben. in der industrie spricht man von feindlichen übernahmen. der verfasser begleitet den seltsamen niedergang des sozialen, wirtschaftlichen, politischen und moralischen in der bundesrepublik deutschland dokumentarisch.der verfasser wird nicht noch einmal , diesmal in der bundesrepublik deutschland , gegen sich die keule einer schuldzuweisung erheben lassen. und sei sie auch noch so klein.
alles
dies schwerste nimmt der tragsame geist auf sich: dem kameele gleich,
das beladen in die wüste eilt, also eilt er in seine wüste.aber in
der einsamsten wüste geschieht die zweite verwandlung: zum löwen
wird hier der geist, freiheit will er sich erbeuten und herr sein in
seiner eignen wüste.seinen letzten herrn sucht er sich hier: feind
will er ihm werden und seinem letzten gotte, um sieg will er mit dem
grossen drachen ringen.welches ist der grosse drache, den der geist
nicht mehr herr und gott heissen mag? ``du-sollst'' heisst der grosse
drache. aber der geist des löwen sagt ``ich will''. aus:die reden
zarathustra's von den drei verwandlungen1883-1891 also sprach
zarathustra. friedrich- wilhelm nietzsche
„zu
den menschen zu gehören, die ihre besten kräfte der betrachtung und
der forschung objektiver, nicht zeitgebundener dinge widmen dürfen
und können, bedeutet eine besondere gnade." aus: 1928 besprach
albert einstein eine schallplatte mit dem titel 'mein
glaubensbekenntnis' für die deutsche liga für menschenrechte.
hinweis
auf verlinkte und abgeschriebene seiten: mit urteil vom 12. mai 1998
(312 o 85/98) hat das landgericht hamburg entschieden, dass man durch
das setzen eines links die inhalte der verlinkten seite mit zu
verantworten hat. dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man
sich ausdrücklich von diesen inhalten distanziert. für alle links
und abschriften , die von dieser mailseite zu internetseiten führen,
gilt: der verfasser hat keinerlei einfluss auf die gestaltung und die
inhalte verlinkter seiten. der verfasser distanziert sich hiermit
ausdrücklich von allen inhalten verlinkter seiten und macht sich
diese keinesfalls zu eigen.
DEUTSCH SEIN IN DIESEN
TAGEN IST ELITÄR ABER NICHT POPULÄR
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